Gekündigt, aber Mieter will nicht ausziehen!

Hallo,
ich habe da folgende Frage:
wenn einem Mieter aufgrund fehlender Kaution und 2 Monatsmieten gekündigt wurde, er aber nicht ausziehen möchte (bleibt hartnäckig!), weil er weder Arbeit noch Wohnmöglichkeit (seiner Aussage nach) hat, welche Möglichkeiten hat man da als Vermieter? Rechtlich gesehen.

Dank für jede Antwort,
Oliver

Hallo,

ich habe da folgende Frage:
wenn einem Mieter aufgrund fehlender Kaution und 2
Monatsmieten gekündigt wurde, er aber nicht ausziehen möchte
(bleibt hartnäckig!), weil er weder Arbeit noch
Wohnmöglichkeit (seiner Aussage nach) hat, welche
Möglichkeiten hat man da als Vermieter? Rechtlich gesehen.

Deine Aussage bedeutet, dass der Mieter erst kurz zuvor eingezogen ist und entweder noch nie oder nur einmal die Miete gezahlt hat, die Kaution ohnehin nicht.

Möglichkeit eins. Am Montag solltest Du Dich an das zuständige Amtsgericht wenden und nachfragen, ob Dein Mieter die eidesstattliche Versicherung geleistet hat. Wenn ja, sofort Deinen Mieter aufsuchen. Erkläre ihm, dass er Dir die EV verschwiegen hat (er ist gesetzlich verpflichtet Dich hinzuweisen, denn EV bedeutet Zahlungsunfähigkeit und ist bei Verschweigen schlichtweg bei Mietvertragsabschluss Betrug, § 263 StGB). Fordere ihn auf, sofort die Wohnung zu verlassen. teile ihm mit, dass Du gezwungen bist, gegen ihn Strafanzeige zu erstatten, wenn er nicht zahlt. (Wenn sich dies bewahrheiten sollte, kannst Du mich persönlich anmailen, ich werde Dir sodann für den Schriftsatz helfen)

Möglichkeit zwei. Rechtsanwalt beauftragen mit der fristlosen Kündigung und ggfls. Räumungsklage, die möglicherweise nicht zu umgehen ist. Vemieterpfandrecht, soweit möglich, wahrnehmen.

Möglichkeit drei. Sofern Du die Wohnung des Mieters kennst, diesen zur Zahlung in einem persönlichen Gespräch aufffordern und wenn er nicht zahlt, eine Liste mitnehmen auf der Du auf die pfändbaren Gegenstände in der Wohnung das Vermieterpfandrecht ausübst. Den Mieter hinweisen, dass er ohne Deine Zustimmung diese Gegenstände weder veräussern noch verschenken darf. Auch möglich, wenn die EV abgelegt ist und der Mieter wider Erwarten Wertgegenstände besitzt.

Gruss Günter

Weitere Informationen dazu im Detail
Hallo Günter,

hier nochmal die Angaben im Detail:
Sie, 2 Erwachsene und ein Kind, sind im April diesen Jahres in die Wohnung eingezogen und bisher mit 2 MM (+ 1/2 Anzahlung) sowie der Kaution im Rückstand. Der Mieter behauptet seine Arbeit verloren zu haben und hat auch nicht unwichtig einen kleinen Schuldenberg (sämtliche Abos, Kaufhausrechnungen, etc.) meines Wissens nach. Er ist zwar (wie seine Frau) seit ein paar Monaten auf Arbeitssuche, dennoch bleibt die Miete aus und ich habe aufgrund von Nachforschungen herausbekommen, das die Angaben über ihre alte Wohnadresse fiktiv waren.

Nun kriege ich mittlerweile selber nicht minder Schwierigkeiten meine Aufwändungen ordnungsgemäß zu bezahlen. Auch wenn ich von den handschriftlichen Briefen der Mitbewohnerin bzgl. eines Räumungsaufschubs angetan bin, ich kann ihnen keinen Aufschub mehr gewähren. Der Übergabetermin der Wohnung ist längst verstrichen, daher möchte ich alle Möglichkeiten ausschöpfen, bevor ich eine Räumungsklage erhebe und außerdem in Vorlage treten muss.

Es gibt hoffentlich noch weitere Optionen die Forderungen „einzutreiben“, ich bin für jede Antwort dankbar.

Oliver

Hallo Oliver,

die Sache reicht nicht, sie stinkt geradezu, dass hier die EV abgegeben wurde und es sich schlichtweg um einen Einmietbetrug handeln dürfte. Deine Mieter waren und sind offenbar schon bei Einzug zahlungsunfähig gewesen und haben wohl nur deshalb eine fiktive Anschrift angegeben, weil sie 1. sich Forderungen des bisherigen Vermieters entziehen wollen und 2. verhindern wollen, nachdem sie nicht gezahlt haben, dass Du Nachforschungen anstellst. Der Weg auf das Amtsgericht am Montag zur Prüfung über die EV wird Dir nicht erspart bleiben.

hier nochmal die Angaben im Detail:
Sie, 2 Erwachsene und ein Kind, sind im April diesen Jahres in
die Wohnung eingezogen und bisher mit 2 MM (+ 1/2 Anzahlung)
sowie der Kaution im Rückstand. Der Mieter behauptet seine
Arbeit verloren zu haben und hat auch nicht unwichtig einen
kleinen Schuldenberg (sämtliche Abos, Kaufhausrechnungen,
etc.) meines Wissens nach. Er ist zwar (wie seine Frau) seit
ein paar Monaten auf Arbeitssuche, dennoch bleibt die Miete
aus und ich habe aufgrund von Nachforschungen herausbekommen,
das die Angaben über ihre alte Wohnadresse fiktiv waren.

Nachdem Du als Vermieter dem Mieter eine Bestätigung unterscheiben musstest, dass er bei Dir wohnt, kannst Du Dir die Anschrift auf dem Bürgermeisteramt besorgen. Du hast ein berechtigtes Interesse, weil Mietrückstände bestehen.

Nun kriege ich mittlerweile selber nicht minder
Schwierigkeiten meine Aufwändungen ordnungsgemäß zu bezahlen.
Auch wenn ich von den handschriftlichen Briefen der
Mitbewohnerin bzgl. eines Räumungsaufschubs angetan bin, ich
kann ihnen keinen Aufschub mehr gewähren.

Du musst nunmehr das Mietverhältnis, wenn noch nicht geschehen, fristlos wegen Mietrückstand und wegen der fehlenden Kaution
kündigen. Da reicht " Wegen des zwischenzeitlich zweimonatigen Mietrückstandes sowie der bisher nicht gezahlten Kaution wird das Mietverhältnis hiermit fristlos gekündigt. Ich habe Sie aufzufordern, die Wohnung an mich herauszugeben bis spätetens 25.09.2002. Gleichzeitig habe ich Sie aufzufordern den Mietrückstand in Höhe von EURO xx,xx sowie die Kaution in Höhe von EURO xx,xx, insgesamt Euro xx.xx an mich zu zahlen bis spätestens 25.09.2002. Sollten Sie nicht zahlen oder nicht termingerecht ausgezogen sein, werde ich unverzüglich Räumungsklage erheben. Der Fortsetzung des Mietverhältnisses über dne 25.09.2002 hinaus wird bereits heute von mir widersprochen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, sofern Sie die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, dass Sie vor Mietvertragsabschluss verpflichtet waren, mich darüber zu informieren. Da Sie offenkundig schon bei Mietvertragsabschluss zahlungsunfähig gewesne sind, behalte ich mir vor, wenn die Rückstände nicht bis zur Frist vollständig gezahlt sind, den Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen. Mfg.

Diesen Brief in Kopie sodann an die zuständige kommunale Behörde, meist ist es das Ordnungsamt mit dem Hinweis, den Mieter einzubestellen, da diesem die Wohnungslosigkeit droht. Die Behörde geht dann meist von sich aus sofort auf den Mieter los. Nachfragen zudem beim Mieter, ob er sich schon einmal beim zuständigen Sozialamt bemüht hat, die Rückstände durch einen Kredit zu erhalten. Den Mieter auf jeden Fall veranlassen, das Sozialamt aufzusuchen. Wobei ich hoffe, dass er nicht auch aus früheren Mietrückständen dort Verbindlichkeiten hat und das Sozialamt lehnt wegen der Unzuverlässigkeit ab.

Der Übergabetermin

der Wohnung ist längst verstrichen, daher möchte ich alle
Möglichkeiten ausschöpfen, bevor ich eine Räumungsklage erhebe
und außerdem in Vorlage treten muss.

Es gibt hoffentlich noch weitere Optionen die Forderungen
„einzutreiben“, ich bin für jede Antwort dankbar.

Nein, pfänden kannst Du offenbar nicht. Wenn Wohngeld bezahlt wird, die Behörde hinweisen, dass das Wohngeld an Dich überwiesen werden soll, da der Mieter die Miete nicht bezahlt. Du hast dann dem Mieter einen Antrag für das Wohngeldamt ausfüllen müssen. Es gibt Ämter, die machen dies dann ohne Umstände, andere erklären Dir, da müsse der Mieter zustimmen. Der Mieter muss aber nicht für etwas zustimmen, für das er Leistungen erhält, die weiderum an seine Leistungen gekoppelt sind, wenn er diese Leistungen nicht erbringt.

Gruss Günter

PS Ich glaube, dass Du kaum ohne Räumungsklage die Sache vom Tisch hast ausser die Mieter bekommen kalte Füsse, wenn sich herausstellt, dass die EV abgegeben ist und ein Strafverfahren wegen Einmietbetrug in Gang kommt und versuchen, wie bei Dir, dann einen anderen Vermieter zu schädigen. Wobei, Dein Hemd muss Dir näher sein.

Gruss Günter

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Hallo,

diesen Fall möchte ich zum Anlaß nehmen, das Szenario rein fiktiv weiterzuspinnen:

nehmen wir an, der Vermieter erhält einen Räumungstitel, der Mieter zieht aber einfach nicht aus und sagt, er können seine zwei Kinder schließlich nicht auf der Straße schlafen lassen.
Nehmen wir weiterhin an, der Vermieter passt einen Zeitpunkt ab, zu welchem der Mieter und seine Familie nicht zu Hause sind und räumt die Bude aus, tauscht die Schlösser und lässt die Sachen der Mieter durch eine Speditionsfirma einlagern, die auch das Einpacken u.s.w. übernimmt, so dass später seitens des Mieters nicht behauptet werden kann, es würden Sachen fehlen. Der Vermieter bezahlt die Spedition für das Lagern 2 Monate im voraus und teilt dem Mieter, wenn er wieder zur Wohnung kommt, mit, dass der Räumungstitel vollstreckt worden ist und er seine Sachen bei der Spedition X findet.

Nun meine Fragen hierzu:

  • wie hoch ist die zu erwartende Strafe für den Vermieter?
  • wie lange (oder überhaupt) muß der Vermierter für die Unterbringung des Mieters z.B. in einem Hotel aufkommen?
  • wie sind die Chancen, an das Geld für evtl. noch nicht gezahlte Miete/Kaution und Spedition zurückzuerhalten?
  • welche sonstigen Konsequenzen für den Vermieter sind zu erwarten?

Danke und Grüße,

Mathias

… ich fass das nicht :frowning:
Hallo Oliver,

wenn man seine Arbeit verloren hat und auch Schulden hat, kann man doch wenigstens einen Teil der Miete zahlen?!

Ich bin immer wieder vor den Kopf gestoßen ob der Frechheit der Leute… und mit Kind überlegt sich jeder private Vermieter wohl 2x, ob er die Leute auf die Straße setzt - man will ja kein Unmensch sein.

Einfach eine Sauerei! Kriegen die denn kein AL-Geld oder Sozialhilfe?

Könnt ich mich drüber aufregen! Leider kann ich Dir keine Tips geben :wink:

Aber was mich wundert - wenn nicht danach gefragt wird, wieso muß man die EV angeben? Es wird einem ja nicht gesagt, wann und wo man das angeben muß. (Dann kann man sich ja am besten gleich ein Schild um den Hals hängen.) Und woher soll man das wissen?

Schönen Gruß und viel Erfolg!

Silvia

Hallo Matthias,

nehmen wir an, der Vermieter erhält einen Räumungstitel, der
Mieter zieht aber einfach nicht aus und sagt, er können seine
zwei Kinder schließlich nicht auf der Straße schlafen lassen.
Nehmen wir weiterhin an, der Vermieter passt einen Zeitpunkt
ab, zu welchem der Mieter und seine Familie nicht zu Hause
sind und räumt die Bude aus, tauscht die Schlösser und lässt
die Sachen der Mieter durch eine Speditionsfirma einlagern,
die auch das Einpacken u.s.w. übernimmt, so dass später
seitens des Mieters nicht behauptet werden kann, es würden
Sachen fehlen. Der Vermieter bezahlt die Spedition für das
Lagern 2 Monate im voraus und teilt dem Mieter, wenn er wieder
zur Wohnung kommt, mit, dass der Räumungstitel vollstreckt
worden ist und er seine Sachen bei der Spedition X findet.

Nun meine Fragen hierzu:

  • wie hoch ist die zu erwartende Strafe für den Vermieter?

Zuerst mal haben wir hier Hausfriedensbruch. Sodann, je nach Witterung kann es von der einfachen bis zur gefährlichen Körperverletzung gehen. Wenn ein Kleinkind vorhandne ist, dürfte die Strafe höher, wenn ein Säugling betroffen seht hoch ausfallen. Ich schätze mal, kenne keine solchen Fälle aus der Praxis, dass hier schon zwischen 50 - 90 Tagessätze drin sind. Diese richten sich bekanntlich nach dem Einkommen.

  • wie lange (oder überhaupt) muß der Vermierter für die
    Unterbringung des Mieters z.B. in einem Hotel aufkommen?

In deisme Fall überhaupt nicht. Der Mieter geht zum Amtsgericht, stellt Antrag auf einstweilige Anordnung und der Vermieter hat dei Wohnung ganz schön wieder einzurichten. Diese möglicherweise horrenden Kosten erstattet ihm niemand. Idee zwar gut, aber in der Praxis nicht durchsetzbar.

  • wie sind die Chancen, an das Geld für evtl. noch nicht
    gezahlte Miete/Kaution und Spedition zurückzuerhalten?

Kommt darauf an. Wenn der Mieter die EV abgelegt hat, kannst Du Dir einen Titel besorgen und hoffen, dass in den kommenden dreißig Jahren was zu holen ist. Ansonsten - ohne EV - geht es nur über die Pfändungen, wenn was zu holen ist.

  • welche sonstigen Konsequenzen für den Vermieter sind zu
    erwarten?

Zuerst einmal dass er in solchen Fällen auf dem Schaden sitzen bleibt und nur hoffen kann, dass der Schuldner mal zu Geld kommt.

Gruss Günter

Hallo Silvia,

wenn man seine Arbeit verloren hat und auch Schulden hat, kann
man doch wenigstens einen Teil der Miete zahlen?!

Ich bin immer wieder vor den Kopf gestoßen ob der Frechheit
der Leute… und mit Kind überlegt sich jeder private
Vermieter wohl 2x, ob er die Leute auf die Straße setzt - man
will ja kein Unmensch sein.

Silvia es kommt darauf an, ob jemand in einer Wohnung wohnt und durch Arbeitslosigkeit plötzlich in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Hier kann der Vermieter mit dem Mieter vereinbaren, dass der Mieter einen Teilbetrag der Miete überweist, das Wohngeld dem Vermieter überlässt und der Rest als Kredit zur Verfügung gestellt wird. In solchen Fällen wird sich ein Vermieter selten verweigern. Hier liegt der Fall aber so, dass die Mieter offenkundig eingezogen sind und noch nie eine Miete gezahlt haben und die Kaution auch nicht. In solchen Fällen erlebe ich in der Praxis, dass 90 % der Schuldner die EV geleistet haben.

Einfach eine Sauerei! Kriegen die denn kein AL-Geld oder
Sozialhilfe?

Die liegt dann aber im Bereich der Pfändungsgrenzen bei AL, wenn dann also ein Mieter nicht will, hast Du keine Chance. Wird Sozialhilfe gezahlt, kann der Anteil der Miete vom Sozialamt direkt an den Vermieter gezahlt werden. Wird in anderen Fällen Wohngeld gezahlt, kann dieses abgetreten werden, somit ist wenigstens ein Teil der Miete gesichert. Ein Vermieter sollte auf jeden Fall, wenn der Mieter Sozialhilfe oder Wohngeld bezieht diese Behörden auf den Vorgang bei Mietrückständen hinweisen. Sozialhilfe ( Mietanteil) und Wohngeld sind zweckgebunden und setzen voraus, dass die Miete gezahlt wird.

Bei plötzlich eintretender Zahlungsunfähigkeit und Mietrückstand wird ausserdem nach BSHG Mietern auch auf Darlehensbasis zur Sicherung des Wohnraums bis zu zwei Monatsmieten erstattet. Die Kaution wird nachträglich von Sozialämtern nicht übernommen.

Könnt ich mich drüber aufregen! Leider kann ich Dir keine Tips
geben :wink:

Und was hast Du davon ? Letztlich muss man da nur noch kühlen Kopf bewahren und versuchen den schon bestehenden Schaden soweit als möglich in Grenzen zu halten.

Aber was mich wundert - wenn nicht danach gefragt wird, wieso
muß man die EV angeben? Es wird einem ja nicht gesagt, wann
und wo man das angeben muß. (Dann kann man sich ja am besten
gleich ein Schild um den Hals hängen.) Und woher soll man das
wissen?

Grundsatz: Der Vermieter kann und muss davon ausgehen, dass ein Mieter bei Vertragsabschluss in der Lage ist, die zu entrichtende Miete zu zahlen.

Gemäß § 253 StGB (Betrug) heisst es stark verkürzt : Wer in der Absicht …das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen …oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. usw.

Also wer die EV abgelegt hat, unterdrückt die wahre Tatsache, dass er zahlungsunfähig ist. Wer dies dann verschweigt spiegelt dem Vermieter falschen Tatsachen vor, nämlich dass er zahlungsfähig ist.

Wer sich also vor einer Verurteilung schützen will, muss deshalb dem Vermieter - auch bei anderen Geschäften einem anderen Geschäftspartner - erklären, dass er derzeit eine EV abgelegt hat. Schliesst der Vermieter in Kenntnis dessen trotzdem einen Mietvertrag ab (habe ich in der Praxis schon mehrfach erlebt) und geht es dann schief, bleibt der Mieter straffrei.

Im Übrigen ist alleine das Verschweigen der EV bei Abschluss des Mietvertrages selbst dann wenn die Miete gezahlt wird ein fristloser Kündigungsgrund. Hier gilt wiederum, dass ein Mieter nur durch Täuschung des Vermieters einen Mietvertrag erreichen konnte. Ein Vertragsverhältnis, das durch Täuschung erschlichen wurde, kann sofort beendet werden.

Die vorübergehende oder tatsächliche Zahlungsunfähigkeit ist ein so erheblicher Vorgang, dass dem Vertragspartner durch Offenlegung der Tatsachen die Möglichkeit gegeben werden muss, entscheiden zu können, ob er ein Risisko eingeht oder dieses von Anfang an verhindern will.

Ob ich nun beim xyz-Versand eine Ware bestelle, obwohl ich weiss, dass ich nicht zahlen kann oder ob ich einen Mietvertrag abschliesse und nicht zahlen kann, beides ist Betrug. Dies sind Geschäfte, die ich nicht abschliessen darf. Will ich sie trotzdem abschliessen muss ich den Vertragspartner hinweisen und diesem die Möglichkeit geben, zu entscheiden, ob er mein Angebot annimmt oder nicht.

Also, man muss nicht nachfragen. Wer nicht zahlen kann, darf keinen Vertrag mit finanziellen Auswirkungen eingehen. Will er dies trotzdem, muss er aufklären.

Die Frage, woher weiss man das. Ergibt sich aus der Rechtslage. Ich wundere mich immer wieder. Da wird nach Katzen, nach Vögeln, nach Kinder gefragt, ob jemand raucht oder nachts Damenbesuche hat, aber nur ein geringer Teil von Vermietern - mit Ausnahme von Wohnungsgesellschaften oder Maklern ( wobei letztere auch nicht die besten Adressen sind, wenn es um die EV geht) - will Auskunft über das Einkommen. Es reicht nicht aus, wenn jemand erklärt, er arbeite bei X. Das Arbeitsverhältnis kann nämlich bereits gekündigt sein. Es kann auch sein, dass Lohnpfändungen vorliegen. Selbstverständlich ist mir persönlich völlig klar, dass die Mehrheit der Mieter unbeanstandet die Miete pünktlich zahlt.

Mir ist auch klar, dass sich jemand wirklich verarscht vorkommen wird, wenn er gefragt wird, wo er arbeitet und möglicherweise sogar gebeten wird, eine Gehaltsabrechnung vorzulegen ( daraus sind auch Lohnpfändungen zu ersehen). Jedoch sollte jeder für sich auch einmal abklären, dass der Vermieter letztlich auch einen Anspruch hat zu erfahren, ob er die Miete auch wirklich bekommt.

Es soll Vermieter geben, die sind auf die Miete angewiesen, haben regelmässige Mieteinnahmen beim Hausbau einkalkuliert ( was grundsätzlich in meinen Augen ein Fehler ist da ich nicht kalkulieren kann, was unsicher ist) und wenn die Miete ausbleibt ist - geht es längere Zeit - die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Vermieters unausweichlich bis hin zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie.

Täglich schliessen viele von uns beruflich und privat Geschäfte ab und wollen zuvor wissen, ob der Auftragnehmer auch zahlungsfähig ist. Warum wird bei Vermietungen kaum oder nicht geprüft ?

Mein Verständnis, dass immer mehr Vermieter weit über die Grenzen gehen, um die wirtschaftlichen Verhältnisse zu klären, hält sich in engen Grenzen. Mein Verständnis, dass ein Vermieter Klarheit haben will, ob die Miete bezahlt werden kann, hat jeder Vermieter. Was mich hierbei nicht mehr aufregt oder ärgert ist, dass ich zur Kenntnis nehmen muss, dass der überwiegenden Teil der Mieter wegen den schwarzen Schaffen immer größere Probleme bei der Anmietung von Wohnraum hat.

Wir können darüber diskutieren. Diejenigen, die jedoch derart skrupellos ihren Mietvertrag sich erschleichen interessiert es nicht, welche Probleme andere durch ihr Vorgehen haben. Deren Welt endet in der eigenen Wohnung und bei der Frage, wer nun für sie die Kosten trägt.

Zum Schutz der seriösen Mieter empfehle ich jedem, der einen Mietvertrag abgeschlossen hat, dann bekannt wird, dass die EV verschwiegen wurde und keine Miete gezahlt wird, Strafanzeige wegen Verdachts des Einmietbetruges zu erstatten.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

Nachdem Du als Vermieter dem Mieter eine Bestätigung
unterscheiben musstest, dass er bei Dir wohnt, kannst Du Dir
die Anschrift auf dem Bürgermeisteramt besorgen. Du hast ein
berechtigtes Interesse, weil Mietrückstände bestehen.

Wir wollten über das Kennzeichen eines unserer Mieter die Adresse des AG in erfahrung bringen,da zu der Zeit noch Mietrückstände waren. Dies hat leider nicht geklappt…Warum?

Du hast dann dem Mieter einen Antrag für das Wohngeldamt
ausfüllen müssen. Es gibt Ämter, die machen dies dann ohne
Umstände, andere erklären Dir, da müsse der Mieter zustimmen.

Hmm,… auf einem Thüringer Sozialamt wurde uns das gesagt, aus diesem Grund fehlen uns bis heute noch einige Tausend Mark an Mieteinnahmen, wo man so nichtmehr rankommt.

Der Fall ist jetzt bestimmt schon mehr wie 2Jahre her,
lässt sich da,wegen „Falscher beratung“(o.ä.) noch irgend etwas geltend machen ??

Vielen Dank für den Tipp, gilt das für das gesammte Bundesgebiet, und wo steht das genau ?

Viele Grüsse-Sven.

Hallo Sven,

Nachdem Du als Vermieter dem Mieter eine Bestätigung
unterscheiben musstest, dass er bei Dir wohnt, kannst Du Dir
die Anschrift auf dem Bürgermeisteramt besorgen. Du hast ein
berechtigtes Interesse, weil Mietrückstände bestehen.

Wir wollten über das Kennzeichen eines unserer Mieter die
Adresse des AG in erfahrung bringen,da zu der Zeit noch
Mietrückstände waren. Dies hat leider nicht geklappt…Warum?

Hier hast Du von vorne herein ein Problem. In einem großen Landkreis gibt es meist mehrere Amtsgerichte, die für gewisse Teile des Landkreises zuständig sind. Aus dem Kennzeichen ergibt sich also noch kein Hinweis auf das zuständige Amtsgericht. Du kannst aber über das Kennzeichen den Wohnort und dann das AG finden. Die Klage musst Du aber dort erheben, wo der Schaden entstanden ist.

Du hast dann dem Mieter einen Antrag für das Wohngeldamt
ausfüllen müssen. Es gibt Ämter, die machen dies dann ohne
Umstände, andere erklären Dir, da müsse der Mieter zustimmen.

Hmm,… auf einem Thüringer Sozialamt wurde uns das gesagt,
aus diesem Grund fehlen uns bis heute noch einige Tausend Mark
an Mieteinnahmen, wo man so nichtmehr rankommt.

Wohngeld ist nur zu bewilligen und auszuzahlen, wenn der Mieter das Wohngeld dazu verwendet, die zu zahlende Miete bei der Belastung zu mindern. Wer keine Miete bezahlt hat auch keinen Anspruch auf Wohngeld. So einfach ist das. Das Wohngeldrecht sagt nicht, wer in einer Wohnung wohnt hat Anspruch auf Wohngeld (im Rahmen der Förderrichtlinien) sondern es wird ausdrücklich hingewiesen wer „Miete bezahlt hat Anspruch auf Wohngeld“. Wer keine Miete bezahlt hat also keinen Anspruch.

Der Fall ist jetzt bestimmt schon mehr wie 2Jahre her,
lässt sich da,wegen „Falscher beratung“(o.ä.) noch irgend
etwas geltend machen ??

Nein, Du hast gegenüber Behörden kaum eine Chance in solchen Fällen jemand in die Haftung zu nehmen.

Vielen Dank für den Tipp, gilt das für das gesammte
Bundesgebiet, und wo steht das genau ?

Die Bundesländer haben die Abläufe auf die Land-oder Stadtkreise übertragen. Hier sind völlig unterschiedliche Handhabungen im Gange. Bei unserem Kreissozialamt reicht ein Anruf, der Mieter wird einbestellt und wenn er der Abtretung nicht zustimmt, wird das KSA trotzdem tätig. Es hat zu sichern, dass der Mieter nicht wohnungslos wird. Der Staat kann durchaus - Sachbearbeitung - entscheiden, wo die Gelder hinkommen. Dies erfordert zwar einmal mehr die Akte in die Hand zu nehmen, eine Änderung in der EDV vorzunehmen und dann läuft die Sache automatisch.

Wohngeld ist, wenn die Miete getrennt gezahlt wird ( also keine Stütze) an den Mieter zu zahlen. Hier muss eine Zustimmung zur Abtretung eingeholt werden. Das Wohngeldamt geht in der Regel davon aus, dass der Wohngeldempfänger die Miete vollständig direkt an den Vermieter zahlt. Zahlt der Mieter nicht, muss die Wohngeldstelle das Wohngeld einstellen, wenn der Mieter nicht einer Abtretung zustimmt. Das Wohngeld ist zweckgebunden, darf für keine anderen Zwecke als für die Miete verwendet werden.

Gruss Günter

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EV - teicht off topic :smile:
Hallo Günter,

viele Worte, ich stimme Dir auch zu.

Nur, mir wurde nicht gesagt, daß ich z. B. bei neuem Mietvertrag angeben muß, daß ich die EV abgegeben habe. Mir wurde _gar nichts_ darüber gesagt, wann und wo ich das sagen muß und das finde ich auch nicht gut. Nichtsdestotrotz habe ich meine Miete immer gezahlt und habe meiner Vermieterin bestimmt nicht gesagt, daß ich jetzt die EV abgegeben habe. Das Mietverhältnis bestand schon 3 Jahre. Jetzt, neue Wohnung mit Freund, hat die WB-Gesellschaft Schufaauskunft verlangt, da war das dann klar.

Es gibt bei Mietern ohne EV weiße und schwarze und bei Mietern mit EV auch beides… Nur daß er die EV abgeben hat heißt ja nicht, daß er vorhat Mietschulden zu machen…

Einfach eine Sauerei! Kriegen die denn kein AL-Geld oder
Sozialhilfe?

Die liegt dann aber im Bereich der Pfändungsgrenzen bei AL,

Nicht zwingend!

Aber was mich wundert - wenn nicht danach gefragt wird, wieso
muß man die EV angeben? Es wird einem ja nicht gesagt, wann
und wo man das angeben muß. (Dann kann man sich ja am besten
gleich ein Schild um den Hals hängen.) Und woher soll man das
wissen?

Grundsatz: Der Vermieter kann und muss davon ausgehen, dass
ein Mieter bei Vertragsabschluss in der Lage ist, die zu
entrichtende Miete zu zahlen.

Äh, kann man doch sein, auch mit EV, auch mit Pfändung. OK, wenn ich 900 E netto habe und die miete kostet 700, wirds eng, das ist verständlich.

Manche sind in das ganze reingeschliddert ohne was daran ändern zu können, das heißt doc hnicht, daß das zwingend schwarze Schafe sind.

Gemäß § 253 StGB (Betrug) heisst es stark verkürzt : Wer in
der Absicht …das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen
…oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
oder unterhält wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. usw.

Unterdrückung wahrer Tatsachen - ohne Absicht! Und dann?

Muß ich mich bis auf die Haut ausziehen, wenn ich ne Wohnung suche oder Geschäftsabschlüsse mache?

Also wer die EV abgelegt hat, unterdrückt die wahre Tatsache,
dass er zahlungsunfähig ist. Wer dies dann verschweigt
spiegelt dem Vermieter falschen Tatsachen vor, nämlich dass er
zahlungsfähig ist.

s.o., auch mit EV kann man doch seine Miete zahlen! Also kann ich mir doch gleich ein Schild um den Hals hängen? Damit jeder vor mir gewarnt ist??

Wer sich also vor einer Verurteilung schützen will, muss
deshalb dem Vermieter - auch bei anderen Geschäften einem
anderen Geschäftspartner - erklären, dass er derzeit eine EV
abgelegt hat.

Warum sagt einem das keiner vorher, verdammich? Bzw. bei Abgabe??? unwissenheit schützt vor Strafe nicht, toll, aber wäre schon nett, wenn man das gesagt bekommt :frowning:

Schönen Gruß
Silvia

Hallo Silvia,

kurz ein Hinweis. Wenn ich mich richtig erinnere, steht in jedem Formular bei Abgabe der EV der Hinweis, dass auf Grund der EV keine weiteren finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden dürfen. Vielleicht ist hier jemand im Forum, der dies genau erklären kann. Den genauen Inhalt der EV ist mir unbekannt.

Nur, mir wurde nicht gesagt, daß ich z. B. bei neuem
Mietvertrag angeben muß, daß ich die EV abgegeben habe. Mir
wurde _gar nichts_ darüber gesagt, wann und wo ich das sagen
muß und das finde ich auch nicht gut.

Du bist deutsche Staatsbürgerin oder wohnst in DE. Unser Land geht davon aus, wer in diesem Land wohnt, ob Deutscher oder Ausländer, muss die Gesetze kennen. Ausserdem gehen immer mehr Obergerichte dazu über, deutlich zu machen, dass durch heutige Berichterstattung im TV und in den Printmedien jeder nachlesen kann, was erlaubt ist und was nicht. Es wird auch vorausgesetzt, dass jeder Haushalt mindestens eine Tageszeitung hat ( was lange nicht der Fall ist) und auch mindestens eine Nachrichtensendung sieht ( was wohl ähnlich ist).

Nichtsdestotrotz habe

ich meine Miete immer gezahlt und habe meiner Vermieterin
bestimmt nicht gesagt, daß ich jetzt die EV abgegeben habe.
Das Mietverhältnis bestand schon 3 Jahre. Jetzt, neue Wohnung
mit Freund, hat die WB-Gesellschaft Schufaauskunft verlangt,
da war das dann klar.

Wenn Du die EV verschweigst unbd trotzdem die Miete zahlst, wird es für Dich auch nicht zum Problem. Zum Problem wird es, wenn Du nicht zahlst und es kommt heraus.

Es gibt bei Mietern ohne EV weiße und schwarze und bei Mietern
mit EV auch beides… Nur daß er die EV abgeben hat heißt ja
nicht, daß er vorhat Mietschulden zu machen…

stimme Dir zu

Einfach eine Sauerei! Kriegen die denn kein AL-Geld oder
Sozialhilfe?

Die liegt dann aber im Bereich der Pfändungsgrenzen bei AL,

Nicht zwingend!

Aber was mich wundert - wenn nicht danach gefragt wird, wieso
muß man die EV angeben? Es wird einem ja nicht gesagt, wann
und wo man das angeben muß. (Dann kann man sich ja am besten
gleich ein Schild um den Hals hängen.) Und woher soll man das
wissen?

Grundsatz: Der Vermieter kann und muss davon ausgehen, dass
ein Mieter bei Vertragsabschluss in der Lage ist, die zu
entrichtende Miete zu zahlen.

Äh, kann man doch sein, auch mit EV, auch mit Pfändung. OK,
wenn ich 900 E netto habe und die miete kostet 700, wirds eng,
das ist verständlich.

Aber nicht jede,r handelt so, wenn die EV abgelegt ist. Da liegt das Problem.

Manche sind in das ganze reingeschliddert ohne was daran
ändern zu können, das heißt doc hnicht, daß das zwingend
schwarze Schafe sind.

sagt auch niemand.

Gemäß § 253 StGB (Betrug) heisst es stark verkürzt : Wer in
der Absicht …das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen
…oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt
oder unterhält wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. usw.

Unterdrückung wahrer Tatsachen - ohne Absicht! Und dann?

Nach Deutschen Recht schützt bist Dich Unkenntnis nicht. Zudem, wenn bei Abgabe der EV der von mir erwähnte - jedoch nicht genau bekannte - Passus unterschrieben ist, fehlt wohl Unkenntnis. ,

Muß ich mich bis auf die Haut ausziehen, wenn ich ne Wohnung
suche oder Geschäftsabschlüsse mache?

Im Falle der EV schon oder Du musst das Risiko eingehen, wenn Du plötzlich nicht zahlen kannst, notfalls zur Vernehmung vorgeladen zu werden.

Also wer die EV abgelegt hat, unterdrückt die wahre Tatsache,
dass er zahlungsunfähig ist. Wer dies dann verschweigt
spiegelt dem Vermieter falschen Tatsachen vor, nämlich dass er
zahlungsfähig ist.

s.o., auch mit EV kann man doch seine Miete zahlen! Also kann
ich mir doch gleich ein Schild um den Hals hängen? Damit jeder
vor mir gewarnt ist??

Wer sich also vor einer Verurteilung schützen will, muss
deshalb dem Vermieter - auch bei anderen Geschäften einem
anderen Geschäftspartner - erklären, dass er derzeit eine EV
abgelegt hat.

Warum sagt einem das keiner vorher, verdammich? Bzw. bei
Abgabe??? unwissenheit schützt vor Strafe nicht, toll, aber
wäre schon nett, wenn man das gesagt bekommt :frowning:

Gruss Günter

Hi,

Praktisch verhält sich das so:

Wenn man einen Ratenzahlungsvertrag eingeht, muß man auf eine EV oder Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, oder eine drohende und nicht zu verhinderende Aufforderung zur Abgabe der EV hinweisen.

Auch ein Mietvertrag ist ein „Ratenzahlungsvertrag“.

Des Betruges macht sich strafbar, wer bei Abschluss des Vertrages bereits weiß oder vermuten kann, daß er den Verpflichtungen des Vertrages nicht nachkommen kann. Er hat auch Sorge zu tragen, daß bei einer Verschlechterung seiner EK-Situation dieser evtl. geschlossene Vertrag nicht notleidend wird.

Man bekommt eigentlich nur noch ne Wohnung, wenn man derart verschuldet und lethargisch ist, daß das Sozialamt die Miete übernimmt. Wer so „dumm“ ist und arbeitet und versucht wieder auf die Beine zu kommen, wird von Vermietern behandelt wie ein potentieller Betrüger. also kein Wunder wenn Vermieter von den schlauen Mieterschleichern fürstlich belogen werden und mit allen Tricks behumpst werden.

Vermieter machen auch keinen Unterschied, warum jemand eine EV abgegeben hat. Jeder der sein Geld verhurt und versoffen hat, wird genauso behandelt wie jemand, der als Handwerksmeister 25 Jahre mit 30 Beschäftigten gearbeitet hat und dann pleite ging.

Gruss
winkel

Hi winkel,

Praktisch verhält sich das so:

Wenn man einen Ratenzahlungsvertrag eingeht, muß man auf eine
EV oder Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, oder eine
drohende und nicht zu verhinderende Aufforderung zur Abgabe
der EV hinweisen.

Auch ein Mietvertrag ist ein „Ratenzahlungsvertrag“.

Nein, ein Mietvertrag ist nicht einem Ratenzahlungsvertrag gleichzusetzen. Die Miete ist jeweils zum 3. eines Monats fällig. Die Miete ist nur für diesen Monat geschuldet. Hieraus ergibt sich, dass es keine Rate ist, weil im September z.B. die Miete Oktober noch nicht geschuldet ist. Die Miete September ist eine für sich selbstständige Forderung. Eine Ratenzahlung ist eine Teilzahlung auf einen Gesamtanspruch.

russ Günter

???

  • wie hoch ist die zu erwartende Strafe für den Vermieter?

Zuerst mal haben wir hier Hausfriedensbruch. Sodann, je nach
Witterung kann es von der einfachen bis zur gefährlichen
Körperverletzung gehen.

Trifft das jetzt nur auf den Fall zu, dass der Vermieter selbst handelt? Soviel ich weiß, kann man sehr wohl mit einem Räumungstitel - durch einen Gerichtsvollzieher - die Wohnung räumen lassen. Wozu wäre denn der Titel sonst gut? Und ich hab auch noch nie davon gehört, dass der Vermieter dem Mieter ein Hotel bezahlen muss. Wenn das so wäre, wer würde dann überhaupt noch vermieten?

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

meine Antwort bezieht sich darauf, dass die Frage diskutiert wurde, was geschehen kann, wenn der Mieter ausser Haus ist und der Vermieter den Moment nutzt und die Wohnung nach eigenem Ermessen räumt.

  • wie hoch ist die zu erwartende Strafe für den Vermieter?

Zuerst mal haben wir hier Hausfriedensbruch. Sodann, je nach
Witterung kann es von der einfachen bis zur gefährlichen
Körperverletzung gehen.

Trifft das jetzt nur auf den Fall zu, dass der Vermieter
selbst handelt?

Ja.

Soviel ich weiß, kann man sehr wohl mit einem

Räumungstitel - durch einen Gerichtsvollzieher - die Wohnung
räumen lassen. Wozu wäre denn der Titel sonst gut?

Wenn der GV räumt wird der Mieter entweder neu eingewiesen oder er kommt in eine Ersatzwohnung.

Und ich hab

auch noch nie davon gehört, dass der Vermieter dem Mieter ein
Hotel bezahlen muss.

Wenn der GV räumt natürlich nicht, wenn der Vermieetr eigenmächtig handelt dann zahlt er notfalls.

Wenn das so wäre, wer würde dann

überhaupt noch vermieten?

Gruss Günter

Hallo Günther,

danke für die Infos!
Nun fehlt mir eigentlich nur noch ein Punkt und zwar, wie ein Vermieter denn am besten einen Räumungstitel durchsetzt, also seine Wohnung frei bekommt?

Danke Dir und Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

die einfachste Möglichkeit ist lediglich eine Räumungsklage zum AG. Eine andere Möglichkeit für einen Räumungstitel gibt es nicht.

Gruss Günter

danke für die Infos!
Nun fehlt mir eigentlich nur noch ein Punkt und zwar, wie ein
Vermieter denn am besten einen Räumungstitel durchsetzt, also
seine Wohnung frei bekommt?

Danke Dir und Grüße,

Mathias

Hallo Günther!

Vielen Dank erst mal für Deine ganze Mühe!

Was mich noch beschäftigt ist, wie man am besten vorgeht, wenn man den Räumungstitel in den Händen hat.

Grüße,

Mathias

die einfachste Möglichkeit ist lediglich eine Räumungsklage
zum AG. Eine andere Möglichkeit für einen Räumungstitel gibt
es nicht.

Gruss Günter

danke für die Infos!
Nun fehlt mir eigentlich nur noch ein Punkt und zwar, wie ein
Vermieter denn am besten einen Räumungstitel durchsetzt, also
seine Wohnung frei bekommt?

Danke Dir und Grüße,

Mathias

andere Möglichkeit
Hi,
Die legalen Möglichkeiten kenne ich.
Die beschriebene Situation scheint mir aber sehr verfahren bzw. so eine Räumungsklage ist auch sehr zeitaufwendig.

Ein Bekannter hat sehr viele Wohnungen und mit dem habe ich vor einiger Zeit diskutiert, was er in so einer Situation macht.

Er hat den Standpunkt, dass er so einem Mieter durchaus ein Angebot macht, wenn er bis in 2 Tage um …Uhr die Wohnung räumt, bekommt er den Betrag X.
Er sagt, das hat gerade bei „unehrlichen“ Mietern oft geholfen.

Natürlich hilft dies nicht, die Mietschulden einzutreiben. Aber oft ist ein Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende.

Nur so eine Idee.

Viel Erfolg
Cirwalda

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