Hallo Silvia,
wenn man seine Arbeit verloren hat und auch Schulden hat, kann
man doch wenigstens einen Teil der Miete zahlen?!
Ich bin immer wieder vor den Kopf gestoßen ob der Frechheit
der Leute… und mit Kind überlegt sich jeder private
Vermieter wohl 2x, ob er die Leute auf die Straße setzt - man
will ja kein Unmensch sein.
Silvia es kommt darauf an, ob jemand in einer Wohnung wohnt und durch Arbeitslosigkeit plötzlich in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Hier kann der Vermieter mit dem Mieter vereinbaren, dass der Mieter einen Teilbetrag der Miete überweist, das Wohngeld dem Vermieter überlässt und der Rest als Kredit zur Verfügung gestellt wird. In solchen Fällen wird sich ein Vermieter selten verweigern. Hier liegt der Fall aber so, dass die Mieter offenkundig eingezogen sind und noch nie eine Miete gezahlt haben und die Kaution auch nicht. In solchen Fällen erlebe ich in der Praxis, dass 90 % der Schuldner die EV geleistet haben.
Einfach eine Sauerei! Kriegen die denn kein AL-Geld oder
Sozialhilfe?
Die liegt dann aber im Bereich der Pfändungsgrenzen bei AL, wenn dann also ein Mieter nicht will, hast Du keine Chance. Wird Sozialhilfe gezahlt, kann der Anteil der Miete vom Sozialamt direkt an den Vermieter gezahlt werden. Wird in anderen Fällen Wohngeld gezahlt, kann dieses abgetreten werden, somit ist wenigstens ein Teil der Miete gesichert. Ein Vermieter sollte auf jeden Fall, wenn der Mieter Sozialhilfe oder Wohngeld bezieht diese Behörden auf den Vorgang bei Mietrückständen hinweisen. Sozialhilfe ( Mietanteil) und Wohngeld sind zweckgebunden und setzen voraus, dass die Miete gezahlt wird.
Bei plötzlich eintretender Zahlungsunfähigkeit und Mietrückstand wird ausserdem nach BSHG Mietern auch auf Darlehensbasis zur Sicherung des Wohnraums bis zu zwei Monatsmieten erstattet. Die Kaution wird nachträglich von Sozialämtern nicht übernommen.
Könnt ich mich drüber aufregen! Leider kann ich Dir keine Tips
geben 
Und was hast Du davon ? Letztlich muss man da nur noch kühlen Kopf bewahren und versuchen den schon bestehenden Schaden soweit als möglich in Grenzen zu halten.
Aber was mich wundert - wenn nicht danach gefragt wird, wieso
muß man die EV angeben? Es wird einem ja nicht gesagt, wann
und wo man das angeben muß. (Dann kann man sich ja am besten
gleich ein Schild um den Hals hängen.) Und woher soll man das
wissen?
Grundsatz: Der Vermieter kann und muss davon ausgehen, dass ein Mieter bei Vertragsabschluss in der Lage ist, die zu entrichtende Miete zu zahlen.
Gemäß § 253 StGB (Betrug) heisst es stark verkürzt : Wer in der Absicht …das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen …oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. usw.
Also wer die EV abgelegt hat, unterdrückt die wahre Tatsache, dass er zahlungsunfähig ist. Wer dies dann verschweigt spiegelt dem Vermieter falschen Tatsachen vor, nämlich dass er zahlungsfähig ist.
Wer sich also vor einer Verurteilung schützen will, muss deshalb dem Vermieter - auch bei anderen Geschäften einem anderen Geschäftspartner - erklären, dass er derzeit eine EV abgelegt hat. Schliesst der Vermieter in Kenntnis dessen trotzdem einen Mietvertrag ab (habe ich in der Praxis schon mehrfach erlebt) und geht es dann schief, bleibt der Mieter straffrei.
Im Übrigen ist alleine das Verschweigen der EV bei Abschluss des Mietvertrages selbst dann wenn die Miete gezahlt wird ein fristloser Kündigungsgrund. Hier gilt wiederum, dass ein Mieter nur durch Täuschung des Vermieters einen Mietvertrag erreichen konnte. Ein Vertragsverhältnis, das durch Täuschung erschlichen wurde, kann sofort beendet werden.
Die vorübergehende oder tatsächliche Zahlungsunfähigkeit ist ein so erheblicher Vorgang, dass dem Vertragspartner durch Offenlegung der Tatsachen die Möglichkeit gegeben werden muss, entscheiden zu können, ob er ein Risisko eingeht oder dieses von Anfang an verhindern will.
Ob ich nun beim xyz-Versand eine Ware bestelle, obwohl ich weiss, dass ich nicht zahlen kann oder ob ich einen Mietvertrag abschliesse und nicht zahlen kann, beides ist Betrug. Dies sind Geschäfte, die ich nicht abschliessen darf. Will ich sie trotzdem abschliessen muss ich den Vertragspartner hinweisen und diesem die Möglichkeit geben, zu entscheiden, ob er mein Angebot annimmt oder nicht.
Also, man muss nicht nachfragen. Wer nicht zahlen kann, darf keinen Vertrag mit finanziellen Auswirkungen eingehen. Will er dies trotzdem, muss er aufklären.
Die Frage, woher weiss man das. Ergibt sich aus der Rechtslage. Ich wundere mich immer wieder. Da wird nach Katzen, nach Vögeln, nach Kinder gefragt, ob jemand raucht oder nachts Damenbesuche hat, aber nur ein geringer Teil von Vermietern - mit Ausnahme von Wohnungsgesellschaften oder Maklern ( wobei letztere auch nicht die besten Adressen sind, wenn es um die EV geht) - will Auskunft über das Einkommen. Es reicht nicht aus, wenn jemand erklärt, er arbeite bei X. Das Arbeitsverhältnis kann nämlich bereits gekündigt sein. Es kann auch sein, dass Lohnpfändungen vorliegen. Selbstverständlich ist mir persönlich völlig klar, dass die Mehrheit der Mieter unbeanstandet die Miete pünktlich zahlt.
Mir ist auch klar, dass sich jemand wirklich verarscht vorkommen wird, wenn er gefragt wird, wo er arbeitet und möglicherweise sogar gebeten wird, eine Gehaltsabrechnung vorzulegen ( daraus sind auch Lohnpfändungen zu ersehen). Jedoch sollte jeder für sich auch einmal abklären, dass der Vermieter letztlich auch einen Anspruch hat zu erfahren, ob er die Miete auch wirklich bekommt.
Es soll Vermieter geben, die sind auf die Miete angewiesen, haben regelmässige Mieteinnahmen beim Hausbau einkalkuliert ( was grundsätzlich in meinen Augen ein Fehler ist da ich nicht kalkulieren kann, was unsicher ist) und wenn die Miete ausbleibt ist - geht es längere Zeit - die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Vermieters unausweichlich bis hin zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie.
Täglich schliessen viele von uns beruflich und privat Geschäfte ab und wollen zuvor wissen, ob der Auftragnehmer auch zahlungsfähig ist. Warum wird bei Vermietungen kaum oder nicht geprüft ?
Mein Verständnis, dass immer mehr Vermieter weit über die Grenzen gehen, um die wirtschaftlichen Verhältnisse zu klären, hält sich in engen Grenzen. Mein Verständnis, dass ein Vermieter Klarheit haben will, ob die Miete bezahlt werden kann, hat jeder Vermieter. Was mich hierbei nicht mehr aufregt oder ärgert ist, dass ich zur Kenntnis nehmen muss, dass der überwiegenden Teil der Mieter wegen den schwarzen Schaffen immer größere Probleme bei der Anmietung von Wohnraum hat.
Wir können darüber diskutieren. Diejenigen, die jedoch derart skrupellos ihren Mietvertrag sich erschleichen interessiert es nicht, welche Probleme andere durch ihr Vorgehen haben. Deren Welt endet in der eigenen Wohnung und bei der Frage, wer nun für sie die Kosten trägt.
Zum Schutz der seriösen Mieter empfehle ich jedem, der einen Mietvertrag abgeschlossen hat, dann bekannt wird, dass die EV verschwiegen wurde und keine Miete gezahlt wird, Strafanzeige wegen Verdachts des Einmietbetruges zu erstatten.
Gruss Günter