Schleudertrauma-Schmerzensgeld ohne Rechtsanwalt?

Hi Experten, heute hatte ich einen Auffahrunfall, d.h. mir ist eine kräftig hinten reingefahren. Sofort nach dem Unfall hatte ich Kopfschmerzen (aber auch kleiner Schock, klar), mittlerweile bemerke ich Verspannungen im Nacken. Ich bin mit dem Nacken empfindlich, möchte aber erst mal sehen, wie es mir morgen früh geht und dann entscheiden, ob ich zum Arzt gehe. Die Schuldfrage ist klar, die Unfallgegnerin hat Alleinschuld.

Es macht fast nur dann Sinn, zum Arzt zu gehen, wenn ich Schmerzensgeldforderungen stellen möchte, es sei denn ich geh morgen am Stock, dann geh ich natürlich so oder so. Meine Frage: Kann ich ein evtl. Schmerzensgeld auch ohne Rechtsanwalt einfordern?

Der schreibt ja auch nur einen Standardbrief an die Versicherung „wir stellen die und die Forderung“, für das Krankheitsbild gibt es wohl Standardsätze. Bei den Unterlagen, die ich dienstlich so sehe, werden immer Rechtsanwälte eingeschaltet, aber es müsste doch auch ohne gehen? (Hab im Moment Urlaub, deshalb keinen Experten an der Hand)

Gruß
Jeanny

Hallo Jeanny :smile:

Ich hatte vor einigen Jahren auch einmal einen Auffahrunfall bei minimaler Geschwindigkeit und auch ein Schleudertrauma, bin allerdings auch „mit dem Nacken empfindlich“. Du solltest auf jeden Fall zum Arzt gehen und den Zustand feststellen lassen.

Wenn Du begründet gebremst hast und Dir dann der andere hintenrein gefahren ist, hat er die alleinige Schuld, soweit ich weiß. Das heißt, daß Du einen Rechtsanwalt beauftragen kannst, der auch von der Versicherung Deines Unfallgegners bezahlt wird. Somit würde ich an Deiner Stelle bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer anrufen und mich nach einem Anwalt erkundigen, der in verkehrsrechtlichen Fragen erfahren ist. Es würde Dir einiges an Mühe ersparen, weil er vermutlich auch die gängigen Schmerzensgeldbeträge kennt.

Wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist, dann solltest Du erst recht einen Anwalt einschalten.

Das ist nur mein Rat, vielleicht kann Dir jemand anders besser weiterhelfen.

Aber ich wünsch Dir viel Erfolg und gute Besserung.

Gruß

Heidrun

Warum kein Anwalt?
Hi Jeanny,

ich würde auf alle Fälle einen Anwalt beauftragen. Diese Kosten sind ebenfalls direkte Folge des Unfalls für die der Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherer einzustehen haben. Ich hatte (bei bisher drei Unfällen) nie Schwierigkeiten im dem Sinne, daß ich auf den Anwaltskosten sitzen blieb. Selbst bei einer Teilung der Schuld werden diese Kosten entsprechend aufgeteilt. An einem der Unfälle bekam ich z.B. eine Teilschuld von 40%. Da mein Schaden größer war als der des Unfallgegners, konnte ich trotz Anwalt und Dank Eigenleistung bei der Reperatur ohne Verlust aus der Geschichte gehen.
Mit der Beauftragung eines Anwalts sparst Du Dir eine Menge Arbeit und Ärger. Er sollte auch den Fachverstand haben um keine berechtigten Forderungen zu verwirken (oder zu vergessen).

Gruß Stefan

Danke schonmal
HI Leute,

beim Arzt war ich, ich hatte heute morgen schon extreme Schmerzen, ich fühle mich wie verprügelt im Nacken und Rückenbereich (ich hab vorher immer gedacht, Schleudertrauma wäre eine Pseudokrankheit, aber weit gefehlt!)

Ich bekam heute einen Anruf von der gegnerischen Versicherung (DEVK), die (deren) Alleinschuld ist klar. Anspruch auf Nutzungsausfall ist schon vereinbart, Schmerzensgeld soll ich mittels eines ärztlichen Attestes nach Abschluss der ärztlichen Behandlung geltend machen. Dann bekomme ich ein schriftliches Angebot von der Versicherung.

Ich denke, dann kann ich das erst mal ohne Anwalt machen, wofür brauche ich den sonst? Ich werde dann abchecken, ob die Standardsätze geboten werden (geh ich aber eigentlich von aus), dann wäre ich zufrieden, so habe ich mich denen gegenüber auch geäußert.

Gruß
Jeanny