Warum Beweissicherungsverfahren

Hallo,
wir haben ein Bauträgerhaus mit vielen Mängeln gebaut. Offen auftretende Mängel, falsch ausgeführte Arbeiten, Mängel aus Übernahmeportokoll nicht beseitigt…
Einen Anwalt hatten wir beauftragt, letzte Frist gesetzt und jetzt will er uns ein Beweissicherungsverfahren aufschwätzen.
Fast alle Mängel sind von dem Bauträger sogar schriftlich bestätigt. Brauche ich da noch ein Beweissicherungsverfahren?
Michael

Hallo Michael,

ich würde zu dem Beweissicherungsverfahren anraten. Das Unternehmen hat zwar die Du mailst einige Mängel zugestanden, was aber geschieht, wenn es um deren Beseitung geht ? Steht die Firma dazu, was sie zu leisten hat oder versucht sie die Leistung zu senken ?

Ein Beweissicherungsverfahren ist sinnvoll. Ein solches sollte man im Übrigen auch anstreben, wenn man erhebliche Probleme bei einer Wohnungsübergabe hat - Vermieter in dem Fall, wenn der Mieter Schäden bestreitet - Mieter in dem Fall, wenn der Vermieter unberechtigte Forderungen stellt.

Eines aber ist sicher. Diese Verfahren kosten Geld. Es ist deshalb immer die Frage zu stellen, ob die Kosten des Beweissicherungsverfahrens den Streit auch sinnvoll machen.

Gruss Günter
Hallo,

wir haben ein Bauträgerhaus mit vielen Mängeln gebaut. Offen
auftretende Mängel, falsch ausgeführte Arbeiten, Mängel aus
Übernahmeportokoll nicht beseitigt…
Einen Anwalt hatten wir beauftragt, letzte Frist gesetzt und
jetzt will er uns ein Beweissicherungsverfahren aufschwätzen.
Fast alle Mängel sind von dem Bauträger sogar schriftlich
bestätigt. Brauche ich da noch ein Beweissicherungsverfahren?
Michael

Hi Michael,

ich stimme günther zu, beweissicherungsverfahren sind auch dazu da um Verjährung zu unterbrechen, die schäden festzustellen, den verurscher, die wertminderung etc.,

aber bevor du dich in all die ganzen tiefen der deutschen baurechtsgesetzgebung einlässt, noch ein paar ganz wichtige dinge,

habt ihr werklohn von dem unternehmer einbehalten? wenn ja in welcher Höhe? Ist dies ausreichend um die entstehenden Kosten zu decken?
Wenn nicht, wie habt Ihr euren Anspruch abgesichert? Ist die Firma fähig den Schaden zu beseitigen oder geht Sie dabei in Insolvenz? Falls dies derFall sein könnte, ist ein Beweissicherungsverfahren und die Summen und Schäden die da drin stehen meist auch für den Insolvenzverwalter als Forderungsanmeldung verbindlich.
Wenn Ihr ein Bauträgerhaus habt, dann ist euer Vertragspartner der Bauträger, ich nehme an Ihr verklagt den ?!

Es gibt sicher noch vieles dazu zu sagen, aber mit den Erkenntnissen aus der Beweissicherung könnt Ihr die mängelbeseitigung nun endlich durchführen lassen.

uwe