Re^3: Mietrecht - Heizkosten
Hallo Markus,
die Regelung ergibt sich aus dem BGB. Wer einen Mangel behauptet und einen anderen veranlasst, diesen Mangel zu prüfen, obwohl kein Mangel besteht oder nachgewiesen wird, hat die hierfür entstehenden Kosten im Rahmen des Schadenersatzes zu tragen.
Gruss Günter
Wenn sich herausstellt, dass die Geräte in Ordnung sind, hat
der Mieter unberechtigte Reklamation ausgesprochen und trägt
hierfür die Kosten.
Gibt es ein Gesetz oder Gerichtsurteil, auf das man gegenüber
dem Mieter verweisen kann?
Ich würde jetzt zuerst einmal empfehlen
die von Dir der Wärmedienstfirma mitgeteilten Daten zu prüfen.
Sind DM Beträge 2001/2002 versehentlich in Euro angegeben ?
Kann der Verbrauch stimmen oder ist die Ablesung des Öltanks
falsch, wie haben sich die Einheiten und der Verbrauch zum
Vorjahr entwickelt, wie hoch war der Preis pro Einheit lt.
Rechnungen 2000 und wie hoch 2001, sind weitere "kalte Kosten"
(Wasser, Abwasser usw.) enthalten und sind dort
Auffälligkeiten, ist eine Reparatur in der Abrechnung usw..
Bei den Ablesebelegen der Heizungsfirma ist zu klären, ob die
Gerätenummern auf den Belegen wesentliche Abweichungen ergeben
( z.B. Küche im Jahre 2000 Einheiten 1,5, im Jahre 2001 15,0
). Woher kommt diese erhebliche Änderung. Dies sind mal vorab
die wesentlichen Punkte einer Überprüfung.
Die Mieter haben bis 08/2000 im selben Gebäude, aber in einer
anderen Wohnung gewohnt. Nun stellte sich heraus, dass die
Heizkosten in der jetzigen Wohnung erheblich höher (ca.
doppelt so hoch) als in der alten sind.
Sorry, aber das ist doch kein Kriterium eine Abrechnung anzuzweifeln. In der Abrechnung bis 08/2000 sind - wenn die Abrechnung - bis 31.12.2000 erfolgte die anteiligen Kosten mit nur drei - vier kalten Monaten ( Jan. - April) betroffen, danach kommen warme Monate ohne Heizung. In einer Abrechnung ab 09/2000 sind nun mla, je nach Termin 4 kalte Monate 2000 enthalten und ab Herbst 2000 auch steigende Heizkosten. Im Jahr 2001 sind - vorausgesetzt es handelt sich um eine Jahresabrechnung - sechs kalte und warme Monate aber doppelte Heizkosten enthalten.
Alte Wohnung bis 08/2000: ca. 50 qm, Reihenmittelhaus
Jetzige Wohnung ab 09/2000: ca. 70 qm, Reiheneckhaus
Ich denke, dass an den höheren Heizkosten die Quadratmeterzahl
und die Tatsache, dass die jetzige Wohnung mehr Fenster hat
(Reiheneckhaus) schuld sind. Ob dadurch die Heizkosten gleich
doppelt so hoch sein können, kann ich nicht beurteilen.
Prüft doch mal den Heizölpreis. Die Fenster sind das kleinere Problem. Ausserdem betragen die Mehrkosten von einer 50 auf 70 qm größeren Wohnung im Monat durchschnittlich mindestens EURO 20. Im Jahr also mindestens Mehrkosten wegen der Wohnfläche von rd. 240 - 300 Euro. Hinzu kommt die beinahe Verdoppelung der Heizkosten. Die Prüfung der Wärmedienstfirma wird - nach Deinen Hinweisen hier - ohne dass ich alle Umstände kenne - nichts erbringen, es sei denn, es sind Heizerfassungssysteme defekt.
Wenn Du willst, naile mir kurz, ich biete Dir für morgen Mittag einen Termin zu einem Telefon an oder eine Fax-Nr. damit Du mir die Abrechnung zur kostenlosen Prüfung faxen kannst. Mache den Mieter auf jeden Fall darauf aufmerksam, dass er die Kosten der Prüfung tragen muss, wenn er unberechtigte Prüfung verlangt. Wenn Du Dir sicher bist, dass die Rechnung richtig ist, besteht im Übrigen für Dich keine Veranlassung, der Heizkostenfirma ein Überprüfungsauftrag zu erteilen. Das soll der Mieter dann direkt auf eigene Kosten tun, Du musst dann lediglich der Heizkostenfirma die Zustimmung erteilen. Natürlich musst Du zuvor objektiv sicher sein, dass die Abrechnungen in Ordnung ist.
Gruss Günter