Mietrecht - Heizkosten

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Sep 2002

Wenn ein Mieter die Richtigkeit der Messgeräte für die Heizkosten anzweifelt, wer ist dann in der Beweispflicht: der Mieter oder der Vermieter?

Mein Mieter hat sich nämlich beschwert. Die Firma die die Messgeräte betreibt, bietet an die Geräte zu prüfen. Weisen die Messgeräte keinen Fehler auf, dann sind die Überprüfungskosten vom Eigentümer oder Mieter selbst zu tragen.

Gruß,
Markus

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 34 Minuten 4 hilfreich
    Re: Mietrecht - Heizkosten

    Hallo Markus,

    mit was begründet der Mieter die Richtigkeit der Messgeräte ? Hoffentlich nicht mit im Jahre 2001 überhöhten Heizkosten. Sonst setze Dich direkt mit mir in Verbindung. Eine Kopie der Rechnung wäre dann sinnvoll, ebenfalls ein Hinweis, welche Firma nach welchem Verfahren mit welchen Geräten die Ablesung vornimmt. Wenn ein Mieter die Richtigkeit der Messgeräte für die
    Heizkosten anzweifelt, wer ist dann in der Beweispflicht: der
    Mieter oder der Vermieter?

    Mein Mieter hat sich nämlich beschwert. Die Firma die die
    Messgeräte betreibt, bietet an die Geräte zu prüfen. Weisen
    die Messgeräte keinen Fehler auf, dann sind die
    Überprüfungskosten vom Eigentümer oder Mieter selbst zu
    tragen.
    Wenn sich herausstellt, dass die Geräte in Ordnung sind, hat der Mieter unberechtigte Reklamation ausgesprochen und trägt hierfür die Kosten. Ich würde jetzt zuerst einmal empfehlen die von Dir der Wärmedienstfirma mitgeteilten Daten zu prüfen. Sind DM Beträge 2001/2002 versehentlich in Euro angegeben ? Kann der Verbrauch stimmen oder ist die Ablesung des Öltanks falsch, wie haben sich die Einheiten und der Verbrauch zum Vorjahr entwickelt, wie hoch war der Preis pro Einheit lt. Rechnungen 2000 und wie hoch 2001, sind weitere "kalte Kosten" (Wasser, Abwasser usw.) enthalten und sind dort Auffälligkeiten, ist eine Reparatur in der Abrechnung usw.. Bei den Ablesebelegen der Heizungsfirma ist zu klären, ob die Gerätenummern auf den Belegen wesentliche Abweichungen ergeben ( z.B. Küche im Jahre 2000 Einheiten 1,5, im Jahre 2001 15,0 ). Woher kommt diese erhebliche Änderung. Dies sind mal vorab die wesentlichen Punkte einer Überprüfung.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht - Heizkosten

      Hallo Günter, Wenn sich herausstellt, dass die Geräte in Ordnung sind, hat
      der Mieter unberechtigte Reklamation ausgesprochen und trägt
      hierfür die Kosten.
      Gibt es ein Gesetz oder Gerichtsurteil, auf das man gegenüber dem Mieter verweisen kann? Ich würde jetzt zuerst einmal empfehlen
      die von Dir der Wärmedienstfirma mitgeteilten Daten zu prüfen.
      Sind DM Beträge 2001/2002 versehentlich in Euro angegeben ?
      Kann der Verbrauch stimmen oder ist die Ablesung des Öltanks
      falsch, wie haben sich die Einheiten und der Verbrauch zum
      Vorjahr entwickelt, wie hoch war der Preis pro Einheit lt.
      Rechnungen 2000 und wie hoch 2001, sind weitere "kalte Kosten"
      (Wasser, Abwasser usw.) enthalten und sind dort
      Auffälligkeiten, ist eine Reparatur in der Abrechnung usw..
      Bei den Ablesebelegen der Heizungsfirma ist zu klären, ob die
      Gerätenummern auf den Belegen wesentliche Abweichungen ergeben
      ( z.B. Küche im Jahre 2000 Einheiten 1,5, im Jahre 2001 15,0
      ). Woher kommt diese erhebliche Änderung. Dies sind mal vorab
      die wesentlichen Punkte einer Überprüfung.
      Die Mieter haben bis 08/2000 im selben Gebäude, aber in einer anderen Wohnung gewohnt. Nun stellte sich heraus, dass die Heizkosten in der jetzigen Wohnung erheblich höher (ca. doppelt so hoch) als in der alten sind.

      Alte Wohnung bis 08/2000: ca. 50 qm, Reihenmittelhaus
      Jetzige Wohnung ab 09/2000: ca. 70 qm, Reiheneckhaus

      Ich denke, dass an den höheren Heizkosten die Quadratmeterzahl und die Tatsache, dass die jetzige Wohnung mehr Fenster hat (Reiheneckhaus) schuld sind. Ob dadurch die Heizkosten gleich doppelt so hoch sein können, kann ich nicht beurteilen.

      Gruß,
      Markus

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Mietrecht - Heizkosten

        Hallo Markus,

        die Regelung ergibt sich aus dem BGB. Wer einen Mangel behauptet und einen anderen veranlasst, diesen Mangel zu prüfen, obwohl kein Mangel besteht oder nachgewiesen wird, hat die hierfür entstehenden Kosten im Rahmen des Schadenersatzes zu tragen.

        Gruss Günter Wenn sich herausstellt, dass die Geräte in Ordnung sind, hat
        der Mieter unberechtigte Reklamation ausgesprochen und trägt
        hierfür die Kosten.
        Gibt es ein Gesetz oder Gerichtsurteil, auf das man gegenüber
        dem Mieter verweisen kann? Ich würde jetzt zuerst einmal empfehlen
        die von Dir der Wärmedienstfirma mitgeteilten Daten zu prüfen.
        Sind DM Beträge 2001/2002 versehentlich in Euro angegeben ?
        Kann der Verbrauch stimmen oder ist die Ablesung des Öltanks
        falsch, wie haben sich die Einheiten und der Verbrauch zum
        Vorjahr entwickelt, wie hoch war der Preis pro Einheit lt.
        Rechnungen 2000 und wie hoch 2001, sind weitere "kalte Kosten"
        (Wasser, Abwasser usw.) enthalten und sind dort
        Auffälligkeiten, ist eine Reparatur in der Abrechnung usw..
        Bei den Ablesebelegen der Heizungsfirma ist zu klären, ob die
        Gerätenummern auf den Belegen wesentliche Abweichungen ergeben
        ( z.B. Küche im Jahre 2000 Einheiten 1,5, im Jahre 2001 15,0
        ). Woher kommt diese erhebliche Änderung. Dies sind mal vorab
        die wesentlichen Punkte einer Überprüfung.
        Die Mieter haben bis 08/2000 im selben Gebäude, aber in einer
        anderen Wohnung gewohnt. Nun stellte sich heraus, dass die
        Heizkosten in der jetzigen Wohnung erheblich höher (ca.
        doppelt so hoch) als in der alten sind.
        Sorry, aber das ist doch kein Kriterium eine Abrechnung anzuzweifeln. In der Abrechnung bis 08/2000 sind - wenn die Abrechnung - bis 31.12.2000 erfolgte die anteiligen Kosten mit nur drei - vier kalten Monaten ( Jan. - April) betroffen, danach kommen warme Monate ohne Heizung. In einer Abrechnung ab 09/2000 sind nun mla, je nach Termin 4 kalte Monate 2000 enthalten und ab Herbst 2000 auch steigende Heizkosten. Im Jahr 2001 sind - vorausgesetzt es handelt sich um eine Jahresabrechnung - sechs kalte und warme Monate aber doppelte Heizkosten enthalten. Alte Wohnung bis 08/2000: ca. 50 qm, Reihenmittelhaus
        Jetzige Wohnung ab 09/2000: ca. 70 qm, Reiheneckhaus

        Ich denke, dass an den höheren Heizkosten die Quadratmeterzahl
        und die Tatsache, dass die jetzige Wohnung mehr Fenster hat
        (Reiheneckhaus) schuld sind. Ob dadurch die Heizkosten gleich
        doppelt so hoch sein können, kann ich nicht beurteilen.
        Prüft doch mal den Heizölpreis. Die Fenster sind das kleinere Problem. Ausserdem betragen die Mehrkosten von einer 50 auf 70 qm größeren Wohnung im Monat durchschnittlich mindestens EURO 20. Im Jahr also mindestens Mehrkosten wegen der Wohnfläche von rd. 240 - 300 Euro. Hinzu kommt die beinahe Verdoppelung der Heizkosten. Die Prüfung der Wärmedienstfirma wird - nach Deinen Hinweisen hier - ohne dass ich alle Umstände kenne - nichts erbringen, es sei denn, es sind Heizerfassungssysteme defekt.
        Wenn Du willst, naile mir kurz, ich biete Dir für morgen Mittag einen Termin zu einem Telefon an oder eine Fax-Nr. damit Du mir die Abrechnung zur kostenlosen Prüfung faxen kannst. Mache den Mieter auf jeden Fall darauf aufmerksam, dass er die Kosten der Prüfung tragen muss, wenn er unberechtigte Prüfung verlangt. Wenn Du Dir sicher bist, dass die Rechnung richtig ist, besteht im Übrigen für Dich keine Veranlassung, der Heizkostenfirma ein Überprüfungsauftrag zu erteilen. Das soll der Mieter dann direkt auf eigene Kosten tun, Du musst dann lediglich der Heizkostenfirma die Zustimmung erteilen. Natürlich musst Du zuvor objektiv sicher sein, dass die Abrechnungen in Ordnung ist.

        Gruss Günter

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht - Heizkosten

      Ich würde jetzt zuerst einmal empfehlen
      die von Dir der Wärmedienstfirma mitgeteilten Daten zu prüfen.
      Sind DM Beträge 2001/2002 versehentlich in Euro angegeben ?
      Kann der Verbrauch stimmen oder ist die Ablesung des Öltanks
      falsch, wie haben sich die Einheiten und der Verbrauch zum
      Vorjahr entwickelt, wie hoch war der Preis pro Einheit lt.
      Rechnungen 2000 und wie hoch 2001, sind weitere "kalte Kosten"
      (Wasser, Abwasser usw.) enthalten und sind dort
      Auffälligkeiten, ist eine Reparatur in der Abrechnung usw..
      Bei den Ablesebelegen der Heizungsfirma ist zu klären, ob die
      Gerätenummern auf den Belegen wesentliche Abweichungen ergeben
      ( z.B. Küche im Jahre 2000 Einheiten 1,5, im Jahre 2001 15,0
      ). Woher kommt diese erhebliche Änderung. Dies sind mal vorab
      die wesentlichen Punkte einer Überprüfung.
      Mit den Abrechnungen scheint sonst alles in Ordnung zu sein.

      Gruß,
      Markus

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