Fehlend. Fischereisch. bei organis. Angelfahrt

Moin moin liebe Petrijünger,
die Originalüberschrift sollte heißen:
„Fehlender Fischereischein bei organisierter Angelfahrt“
Passiert ist folgendes: Mein Kollege Jürgen ist wie ich in einem Angelverein. Selbstverständlich besitzen wir alle einen Angelschein sowie eine entspr. Erlaubnis. Jürgen bildet sogar junge Petrijünger aus.
Jürgen ist mit Kameraden aus unserem Verein zu einer organisierten Angelfahrt auf großem Gewässer (haben wir in Oldenburg leider nicht) gegangen. Vom Veranstalter wurde alles organisiert, einschließlich der Fischereigenehmigungen und Lizenzen (sind halt Pauschalangler).
Und als die Truppe dann glücklich ihre Angeln ausgeworfen hatte, kam elegant ein Boot der Wasserschutzpolizei vorbei und fragte nach den Angelscheinen. Natürlich hatte keiner einen dabei, sondern zu hause (wo er schön trocken, aber nutzlos lag).
Jetzt droht den Kameraden ein Verfahren wegen Fischwilderei (oder so ähnlich… je öfter ich die Geschichte höre, desto schlimmer werden die Anklagepunkte).
Hat irgendjemand von euch Erfahrung oder sonstigen Durchblick?
Mir will das einfach nicht in den Kopf, dass Petrijünger mit allen Lizenzen und Erlaubnissen nun Ärger mit der Justiz bekommen.
Ich danke wie immer im voraus!
Euer Stefan
P.S.: Auch wenn Werbung hier verboten ist: „An alle Naturliebhaber: Ihr kennt sicherlich jemanden in eurem Bekanntenkreis, der angelt. Geht doch einfach mal mit. Es macht wirklich Spaß!“

Hallo Stefan,

hier würde ich es halten wie mit dem Füherschein und dem Fahrzeugschein.

Letzterer nicht dabei kann die Polizei davon ausgehen, daß das Fahrzug unrechtmäßig benutzt wird (gestohlen), was sich aber meist damit relativiert( OWi wegen nicht mitgeführter Papiere), wenn man auswendig sagen kann, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.

Das müßte doch bekannt sein, daß man seine Papiere dabei hat, oder nicht ??

gruß

dennis