Vogtländische Spiegel - Affaire

Die Lokalzeitung „Freie Presse“ von heute, 25.09.02:

_"Reichenbach. Als Helmuth Geth am 24. August seinen gut gepflegten Ford Escort, Baujahr 1991, in eine vogtländische Kfz-Werkstatt lenkte, ging er von ein paar Minuten aus. Dann, meinte der Berufskraftfahrer aus Reichenbach, müsste der Innenspiegel angeklebt sein. Doch es kam anders. Ein Monat ging ins Land, und das kleine Problem entwickelte sich inzwischen sozusagen zur vogtländischen „Spiegel-Affäre“ - ganz in der Tradition von Maschendrahtzaun und Sauerbratenstreit.
Die Werkstatt hatte Spezialleim bestellt, und ein Mitarbeiter machte sich an jenem Sonnabend umgehend daran, den Spiegel an die Windschutzscheibe zu kleben. Ob der Fachmann zu forsch ans Werk ging, wer weiß. Jedenfalls passierte das Malheur: Die Scheibe sprang, ein kreuzförmiger Riss zeichnete sich vom Spiegel aus ab. Ohne große Diskussion sicherte die Firma Ersatz zu.

Montag Früh, wie vereinbart, vertraute Helmut Geth seinen Ford der Werkstatt an und startete in seinem 40-Tonner gen Berlin.

Die nicht als Vertragswerkstatt mit Ford verbundene Firma überführte derweil das Auto nach Plauen und ließ in einem anderen Unternehmen die Windschutzscheibe wechseln. Das klappte nun ohne weiteren Zwischenfall, doch einen Teil der Rückfahrt musste der Escort am Abschlepphaken eines ADAC-Fahrzeuges absolvieren. Der Wagen war auf der Autobahn gestrandet. Diagnose: Motorschaden.

Nun schiebt die Werkstatt alle Schuld weit von sich. „Wir wollten schnell und unbürokratisch helfen“, erklärte der Geschäftsführer. Und die festgefahrene Maschine? Dafür werde man nicht aufkommen. Es könnte schon vorher „etwas gewesen sein“.

Das bringt den ruhigen Vogtländer Helmut Geth auf die Palme - aus mehreren Gründen. Erstens sei mit keiner Silbe erwähnt worden, dass der Pkw von Reichenbach ins 30 Kilometer entfernte Plauen überführt werden müsse. Die Fahrt habe zweitens ein Firmenfremder vorgenommen („Wer weiß, wie der aufs Gaspedal getreten hat!") , das sei nun absolut nicht zulässig. Und drittens rückten die kleinlauten Experten erst mit der Wahrheit heraus, als Geths Ehefrau Barbara anrief und sich nach dem aktuellen Stand der Dinge erkundigte.

Der 46-Jährige pocht auf sein Recht und kündigt an, dafür notfalls auch vor Gericht zu ziehen. Dazu muss Helmut Geths aber erst einmal wieder aus dem Krankenhaus heraus. Am Dienstag unterzog er sich einer Meniskus-Operation.

Die Pechsträhne könnte indes beendet sein. Geths Kollegen aus der Spedition Spitzner in Mühlwand, einem idyllischen Dörfchen im Göltzschtal, haben dem Trucker unter die Arme gegriffen. Ein inzwischen organisierter Austauschmotor wurde bereits mittels Flaschenzug eingesetzt, die Kabel sind offenbar richtig angeschlossen, und das 1,6-Liter-Maschinchen surrt. Der Spiegel hält übrigens auch.

Von Ulrich Riedel
24.9.2002 "_

Wie würdet Ihr entscheiden ?

Hallo.

Mal die reine, ganze und wahre Wahrheit angenommen …

man nicht aufkommen. Es könnte schon vorher „etwas gewesen
sein“.

Haben können gewesen täten sollen sein hätte = Pfeifendeckel. Beweise bitte, heißt die Devise. Schadenersatz nach dem BGB ist fällig, wenn ein Vorschaden nicht bewiesen werden kann.

zweitens ein Firmenfremder vorgenommen („Wer weiß, wie der
aufs Gaspedal getreten hat!") , das sei nun absolut nicht

Also hat das Autohaus mit der Fremdfirma etwas zu regeln. Nicht der Besitzer mit der Fremndfirma …

Ein inzwischen organisierter Austauschmotor wurde bereits
mittels Flaschenzug eingesetzt, die Kabel sind offenbar
richtig angeschlossen, und das 1,6-Liter-Maschinchen surrt.

Nette Kollegen. Wenn der Geschäftsführer seine Intelligenzallergie überwunden hat, bezahlt er den Austauschmotor, plus einem Obolus an die Einbauer - das kommt ihn mit Sicherheit billiger als alles andere.

Im Übrigen müsste eine Betriebs- Haftpflichtversicherung für Schäden an Kundenfahrzeugen eigentlich eintreten; schließlich besteht immer die Möglichkeit eines Unfalls. Und aus der Lamäng kann ich mir nicht denken, dass man eine Werkstatt ohne eine HV betreiben darf - also, was soll der Quark?

Gruß kw

Najaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa …

Hallo.

Mal die reine, ganze und wahre Wahrheit angenommen …

Die kennt ja noch niemand. Vorerst sind wir auf die uns vorliegenden Informationen angwiesen …

man nicht aufkommen. Es könnte schon vorher „etwas gewesen
sein“.

Haben können gewesen täten sollen sein hätte =
Pfeifendeckel. Beweise bitte, heißt die Devise.
Schadenersatz nach dem BGB ist fällig, wenn ein Vorschaden
nicht bewiesen werden kann.

Nun, das wird bewiesen werden müssen, wenn es zu einer Auseinandersetzung auf gerichtlicher Ebene kommt …

zweitens ein Firmenfremder vorgenommen („Wer weiß, wie der
aufs Gaspedal getreten hat!") , das sei nun absolut nicht

Also hat das Autohaus mit der Fremdfirma etwas zu regeln.
Nicht der Besitzer mit der Fremndfirma …

Die Aussage des Zeitungsartikels besteht lediglich darin, dass eine nicht in der beauftragten Firma angestellte Person den Wagen vom Ort A nach Ort B verbracht hat, inwiefern dies unzulässig ist, ist mir schleierhaft. Die Firma hat ja auch nicht versucht, sich mit dieser Tatsache herauszureden, lediglich wird vom Fahrzeugbesitzer diese Tatsache irrelevanterweise in´s Feld geführt.

Ein inzwischen organisierter Austauschmotor wurde bereits
mittels Flaschenzug eingesetzt, die Kabel sind offenbar
richtig angeschlossen, und das 1,6-Liter-Maschinchen surrt.

Nette Kollegen. Wenn der Geschäftsführer seine
Intelligenzallergie überwunden hat, bezahlt er den
Austauschmotor, plus einem Obolus an die Einbauer - das kommt
ihn mit Sicherheit billiger als alles andere.

Warum sollte er, wenn er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen ?

Im Übrigen müsste eine Betriebs- Haftpflichtversicherung für
Schäden an Kundenfahrzeugen eigentlich eintreten; schließlich
besteht immer die Möglichkeit eines Unfalls. Und aus der
Lamäng kann ich mir nicht denken, dass man eine Werkstatt ohne
eine HV betreiben darf - also, was soll der Quark?

Nun ja , das Problem bei all diesen Versicherungen ist : Schäden an den zur Bearbeitung übergebenen Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, gleichwohl wie das Vertragsrecht beim Firmenrechtsschutz i.d.R. ausgeschlossen ist. Also kurz gesagt: Alles was einem passieren kann, ist nicht versichert. So zumindest in meiner Branche - wie das konkret in der KFZ - Branche aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis und ist für hier ohne jeden Belang: Der Motor wurde weder vorsätzlich noch fahrlässig zerstört, sondern (dumm gelaufen) starb augenscheinlich zufällig in der Hand der Werkstatt und nicht bei Besitzers Omabesuch in Kleinkleckershausen - das Auto ist nach Aktenlage 11 Jahre alt und die banale Aussage „gut gepflegt“ besagt noch nichts über den Allgemein- und Verschleißzustand des Antriebsaggregates.

Man darf eine Werkstatt sicher ohne Haftpflichtversicherung betreiben, allerdings würde ich mich auf solch ein wagemutiges Unterfangen nie einlassen …

Gruß kw

Ich konnte mich nicht bremsen, einen Leserbrief mit folgendem Inhalt an die Zeitung zu schicken. Der besagt aus, wie ich die Sache sehe, ohne freilich um die genauen Umstände Kenntnis erlangt zu haben:

_Das Schicksal des Fahrzeugbesitzers ist natürlich tragisch und bedauernswert - nur , ich frage mich, warum hat er nicht den Spiegel von vornherein von seinen tollen Kollegen wechseln lassen ? Dann wäre ihm sicher jedweder Ungemach erspart geblieben.

Dass einem Werkstattmitarbeiter wie jedem anderen Menschen auch bei Ausführung seiner Tätigkeit ein Missgeschick passieren kann, dürfte normal und daher verständlich sein. Der Auftraggeber hingegen kann ohne weitere Nachfrage erwarten, dass die Werkstatt wie angeboten die Angelegenheit in´s Reine bringt, sprich: Die Scheibe ohne Erhebung zusätzlicher Kosten tauscht. Wie diese dabei jedoch verfährt, dürfte ihr überlassen sein, meint: Ob sie die Scheibe selbst wechselt, dies einen Kollegen ausführen lässt ( der der Werkstatt vielleicht Sonderkonditionen einräumte, weswegen der Weg von 30 km lohnenswert schien ), oder dem Fahrzeugbesitzer eine Geldsumme zur Verfügung stellt, ist ohne Belang, der Kunde hat sicher kein Mitspracherecht zur Ausführung von Arbeiten, die er nicht bezahlen muss.
Ebenso freigestellt ist es der Werkstatt , ob der Chef selbst, ein Angestellter oder ein einzeln dafür bezahlter Kurier das Auto in die 30 km entfernte Werkstatt überführt, solange dieser Fahrzeuglenker alle Sorgfalt an den Tag legt, die sich nach allgemeiner Auffassung beim Umgang mit fremdem Eigentum gebietet!

Sonderlich sachkundig im Umgang mit KFZ Motoren bin ich zwar nicht, aber wie man vermittels rüder Fahrweise während 60 km zurückgelegter Strecke einen Motor dazu bringt, einen Totalschaden zu erleiden, „festzufahren“, ist mir, so der Motor vorher tatsächlich völlig in Ordnung gewesen sein soll, schleierhaft. Falls überhaupt, könnte dies sicherlich nur vorsätzlich geschehen, und das kann man der Werkstatt bzw. deren Beauftragten nun kaum vorwerfen ( Was hätten diese Personen davon ? ). Jedenfalls ist die Äußerung der Unterstellung (Zitat) „Wer weiß, wie der aufs Gaspedal getreten hat!“ wider besseres Wissen reine Polemik und gehört solange nicht in die Öffentlichkeit, bis Erkenntnisse vorliegen, die diesen Verdacht bestätigen.

Warum zieht Herr Geth nicht einen vereidigten Sachverständigen zu Rate, dieser wird nachweisen können, ob der Motor einen irreparablen Defekt durch Misshandlung oder Altersschwäche erfuhr ? Immerhin ist das Fahrzeug 11 Jahre alt, Kraftwagen diesen Alters mit vielleicht weit mehr als 100.000 km Laufleistung sind nun einmal nicht vor Ausfällen und Verschleißerscheinungen sicher, und kein Mensch kann den Zeitpunkt des Eintretens bestimmen.

Jedenfalls finde ich es unverschämt, diese Geschichte ohne Vorliegen genauer Erkenntnisse an die Öffentlichkeit und in die Presse zu zerren. Wird Herr Geth auch an die Freie Presse schreiben, wenn er während seines Krankenhausaufenthaltes zum Zeitpunkt der Meniskusbehandlung eine Blinddarmentzündung erleidet ?_

Hallo.

lediglich wird vom Fahrzeugbesitzer diese Tatsache
irrelevanterweise in´s Feld geführt.

Stimmt. Portugal, Senegal, ***egal.

Warum sollte er, wenn er sich nichts hat zu Schulden kommen
lassen ?

Es geht doch nicht darum, ob er schuld ist, sondern um die Verursachung des Schadens. „Schuld“ würde ja Vorsatz oder Fahrlässigkeit bedeuten …

Wäre ihm, bzw. dem von ihm Beauftragten, das Auto beim Transport nach Plauen vom Laster gefallen, müsste er (bzw. eine Versicherung) doch genauso haften, oder sehe ich das falsch?

Gruß kw

Es geht doch nicht darum, ob er schuld ist, sondern um die
Verursachung des Schadens. „Schuld“ würde ja Vorsatz oder
Fahrlässigkeit bedeuten …

Den Schaden hier hat ja niemand verursacht. Zugegebenermaßen war meine Formulierung „Schuld“ etwas unglücklich.

Wäre ihm, bzw. dem von ihm Beauftragten, das Auto beim
Transport nach Plauen vom Laster gefallen, müsste er (bzw.
eine Versicherung) doch genauso haften, oder sehe ich das
falsch?

Hm, fällt der PKW vom Laster, ist dies mindestens aus Fahrlässigkeit verursacht, weil die Ladung nur unzureichend gesichert war. Fällt der Laster bei starkem Seitenwind um, hat der Fahrer seine Fahrweise den Verhältnissen nicht angepasst. Steht der PKW auf dem Werkstatthof und derselbe wird von einem Erdrutsch überschüttet, ist das ein Elementarereignis und von der Versicherung des Fahrzeughalters abgedeckt.
Doch aber ist ein normaler Defekt, der sich zu jeder Zeit hätte ereignen können, absolut unvermeidlich und von keinem Menschen weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeiführbar und auch nicht Ergebnis höherer Gewalt, sondern ein völlig natürlicher Vorgang, der in der Sache selbst begründet ist. Den Anspruch des Fahrzeughalters auf Schadenersatz für den Motor würde ich zurückweisen, so die Werkstatt per Beweis glaubhaft macht, dass sie bzw. deren Beauftragte den Schaden nicht zu vertreten haben. Als Beweis würde ich die Aussage des ADAC - Mitarbeiters werten, der das Fahrzeug als erstes auf der Autobahn begutachtete. Aufgrund seiner Tätigkeit, Umgang mit direkt havarierten Fahrzeugen, dürfte jener ausreichend befähigt sein, die Ausfallursache eines Motors erkennen zu können, mindestens jedoch kann er den Vorwurf des Fahrzeughalters, unangemessene Fahrweise habe den Motorschaden verursacht, widerlegen.

Von allem abgesehen dürfte der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug Ford Escort mit durchschnittlicher Fahrleistung und einem guten Zustand Alter und Laufleistung entsprechend einen Betrag von 1.000 € kaum übersteigen, so dass vom Erheben etwaiger Schadensersatzforderungen, die diesen Betrag übersteigen ( und ein Motorwechsel inkl. Arbeits-, Material- und Nebenkosten könnte diese Schwelle sicherlich erreichen ) ohnehin ein Anwalt abraten könnte.

Gruß

HM