Befugnisse von Politessen / Abschleppen

Neulich kam ich zu meinem Auto, da stand eine Politesse daneben, die schon einen Abschleppwagen bestellt hatte, weil mein Auto ein paar Zentimeter in eine Ausfahrt reinragte und der Inhaber der Ausfahrt angeblich nicht aus seiner Garage rauskonnte. Sie wollte dann meinen Namen wissen. Ich sagte (relativ unfreundlich): „Den können Sie doch über mein Kennzeichen rauskriegen.“ Da meinte sie, dass das dann 500,- DM Bußgeld kosten würde. Da bekam ich doch einen Schreck und gab ihr meinen Ausweis. So im Nachhinein frage ich mich aber jetzt doch, ob das überhaupt stimmt. Was wäre denn gewesen, wenn ich gar nicht die Halterin des Fahrzeugs gewesen wäre? Wer hätte denn dann das Bußgeld bekommen? Der Halter? So weit kann die Halterhaftung ja wohl nicht gehen, dass der Halter ein Bußgeld aufgebrummt kriegt, wenn der Fahrer sich weigert, sich auszuweisen. Ich vermute vielmehr, dass sie das gesagt hat, weil sie dadurch weniger Arbeit hat, weil sie meine Daten nicht erst ermitteln muss.
Und nochwas. Neulich ging es hier ja auch schon mal um das Thema Abschleppen, da schrieb jemand, dass das Abschleppen gerechtfertigt sei, wenn jemand nicht aus seiner Garage rauskommt, nicht aber, wenn er nicht reinkommt. Leuchtet mir ein. Nun sagte aber ein Bekannter zu mir (der sich mit Recht und Gesetz auch ganz gut auskennt), seines Wissens nach wäre das Abschleppen unverhältnismäßig, wenn derjenige das, was er zu erledigen hatte, auch mit dem Taxi hätte erledigen können. (Immerhin wäre die Taxirechnung wahrscheinlich billiger als eine Abschlepprechnung). Es soll da ein Urteil geben, wo jemand in so einem Fall auf den Abschleppkosten sitzen geblieben ist. Ich hab schon im Net nach Urteilen gesucht, habe aber nichts konkretes gefunden. Kennt zufällig jemand ein entsprechendes Urteil?
Und wie ist es mit der Verjährung? Die ganze Sache ist schon über einen Monat her, und ich hab noch nichts schriftliches bekommen.
Und noch eine Frage: In der gleichen Stadt, nur ein paar hundert Meter weiter, sah ich ein paar Tage später ein Auto mitten vor einer Einfahrt geparkt, da kam keiner mehr rein oder raus. Am Scheibenwischer war ein Knöllchen, aber keine Politesse weit und breit. Wieso wurde dieses Auto nicht abgeschleppt? Mein Bekannter meinte, es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht, aber ich finde es trotzdem ungerecht, dass ich abgeschleppt werden sollte, obwohl ich nur ein paar Zentimeter in die Ausfahrt reinragte, und der, der die gesamte Ausfahrt blockierte, bekommt nur ein Knöllchen?
Und last not least: Als ich mein Auto dort geparkt hatte, hab ich extra geschaut, ob der Opa, der da wohnt (der mich schon mal blöd angemacht hatte, als ich gegenüber von seiner Garage geparkt habe), noch aus seiner Garage rauskommt. Er wäre auch 100%ig rausgekommen, aber nach mir hat sich jemand auf der anderen Seite der Ausfahrt hingestellt, und zwar ganz dicht dran, aber eben nicht davor, und erst dadurch ist die Ausfahrt so eng geworden, dass der Opa nicht mehr rauskam. Der „Witz“ dabei ist, dass dieses andere Auto aber mit seiner halben Länge vor der Nachbar-Einfahrt stand, die allerdings so breit ist, dass man dort trotzdem noch bequem rein und raus kam. Die Politesse war jedoch der Meinung, dass dieses andere Auto trotzdem korrekt geparkt war. Wer spinnt hier eigentlich???

Genervt,
Delia

Hi Delia,
wer denn spinnt ist wohl der schwierige Teil der Frage.
Zuerst einmal macht die Frau lediglich ihren Job. Sie streitet sich den ganzen Tag, das baut nicht gerade auf. Wenn du sie dann sofort von der Seite anmachst, fördert das nicht gerade den Gesprächsverlauf.
Zum rechtlichen Teil: Wenn augenscheinlich der Opa nicht mehr aus der Garage kam, kann dein Pkw abgeschleppt werden. Das kann die Frau veranlassen und das mit gutem Grund. Zu prüfen ist, ob die Kosten die dir entstehen im Verhältnis zu den Kosten stehen, die dem Opa entstehen, wenn er z.B. ein Taxi für die vorgesehene Fahrt nimmt.
Wenn der Opa sagt, ich möchte ganz weit weg fahren, ist dein Auto schon am Haken.
Du hast selber erkannt, dass dein Auto in der Einfahrt steht, nur ein ganz kleines Stückchen natürlich. Ohne rangieren konnte er also nicht aus seiner Garage. Klar, du brauchtest einen Parkplatz, aber ist es nicht ein wenig rücksichtslos? Ich mag deine Kommentare hier im Brett und bin überrascht über deine Handlungen .
Die Personalien waren deshalb so interessant, weil du dich mit Sicherheit in einem Nebensatz als diejenige zu erkennen gegeben hast, die das Auto dort geparkt hat. Hätte der Fahrer ermittelt werden müssen und das hätte nicht geklappt, hättest du lediglich die Verwaltungskosten zahlen müssen. Die sind in jeder Stadt verschieden, liegen aber so bei 40 DM. Nimm es als Glückspiel – du hast falsch geparkt, wusstest das ganz genau. Und meistens hat man Glück und gewinnt einen Parkplatz, manchmal stehen da aber so doofe Leute in irgendeiner Uniform und sagen, du hast verloren. Sie kassieren mit ziemlicher Sicherheit den Einsatz dieses Spieles.
Gruß
GrasdeHopper

Klar, du brauchtest einen Parkplatz, aber
ist es nicht ein wenig rücksichtslos?
du hast falsch geparkt, wusstest das ganz
genau.

Das ist überhaupt nicht wahr! Ich habe extra nachgeschaut, ob man noch aus der Garage rauskommt, und man wäre auch problemlos rausgekommen, wenn sich der andere nicht dort hingestellt hätte. Und ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass sich jemand vor ein Stückchen Grünfläche zwischen 2 Einfahrten stellt, welches nur halb so lang ist wie sein Auto, so dass er mit einer halben Autolänge vor der anderen Einfahrt steht. Selbst wenn diese sehr breit ist. Obwohl mir die Politesse gesagt hat, dass dieser Fahrer richtig geparkt hat, glaube ich dies nicht und habe mich auch seitdem nie dorthin gestellt, obwohl ich schon öfter Gelegenheit gehabt hätte. Dort parkt nämlich sonst auch nie jemand. Und schließlich darf man auch nicht vor Einfahrten parken, egal wie breit sie sind, oder? Und wie gesagt, wenn der sich nicht dort hin gestellt hätte, womit ich, wie gesagt, nie gerechnet hätte, wäre der Opa noch locker aus seiner Garage gekommen. Ich verbitte mir solche Unterstellungen, dass ich rücksichtslos parke.
Nur mal als Anmerkung: Dort, wo ich arbeite, ist es jeden Morgen ein Glücksspiel, überhaupt einen Parkplatz zu finden. Ich würde gerne mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, das geht aber aus organisatorischen Gründen nicht. Was meinst du, wie mich diese Parkplatzsuche jeden Morgen nervt.
Und außerdem wollte ich vor allem wissen, ob die Politesse mir was falsches gesagt hat, als sie mir ein Bußgeld von 500,- DM angedroht hat.

Gruß,
Delia

Hi Delia,

Politessen und Hilfspolizisten überschreiten häufig ganz heftig ihre Befugnisse. In der Regel sind solche „Polizisten“ lediglich für den ruhenden Verkehr zuständig, d.h. sie dürfen Strafzettel schreiben sonst nix.
Die Geschichte mit den DM 500,-- Bußgeld scheint mir daher sehr misteriös.
Ich habe manchmal das Gefühl, diese Hilfscops sind einfach traurig, dass sie bei der „richtigen“ Polizei nicht genommen wurden obwohl sie doch auch so gerne mit einer echten Kanone auf Streife gehen würden.
Mich hat auch mal so ein Kasper angehalten, mir ne saftige Mängelmeldung verpaßt und mich gezwungen eine Aussage zu unterschreiben. Im Nachhinein hat sich rausgestellt, dass der Typ nicht mal befugt war mich anzuhalten. Tja, ist 17 Jahre her, damals war ich noch etwas obrigkeitshörig.

Im Zweifelsfall: Dienstaufsichtsbeschwerde, der Name müsste ja als Zeuge auf dem Bußgeldbescheid stehen. Bringt dir zwar persönlich nix, der Tante aber, zumindest ein wenig, Ärger.

Gruß

Matthias

Und außerdem wollte ich vor allem wissen,
ob die Politesse mir was falsches gesagt
hat, als sie mir ein Bußgeld von 500,- DM
angedroht hat.

Die Weigerung, sich gegenüber Personen mit hoheitlichen Befugnissen auszuweisen, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Meines Wissens sind das aber DM 40, nicht DM 500. Zu beachten ist aber, welche Befugnisse die Politesse hat. Wenn man sich z.B. gegenüber der Polizei nicht ausweisen kann oder will, kann diese die Identität auf der Wache feststellen, d.h. man muß mitkommen. Eine Politesse hat diese Möglichkeiten nicht.
Zum Abschleppen allgemein: Mancherorts, z.B. in München, werden unter Umständen sogar nicht abgeschlossene Autos abgeschleppt. Es gibt zwar die Pflicht, daß Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung szu sichern, aber das Abschleppen ist nach meinen Maßstäben unverhältnismäßig. Das Bußgeld wäre hier DM 20, und die Politesse/Polizei bräuchte doch nur das Auto verriegeln und dieses Bußgeld verhängen (kleiner Denkzettel).

Hallo Delia,
die Sache ist so: Man muß unterscheiden zwischen Abschleppen durch die Polizei / Politessen und Abschleppen durch blockierte Private.
(1) Bei Privaten, die zugeparkt werden ist es so, daß diese beim Zuparken in ihrem Eigentum am Auto verletzt werden, weil sie es nicht nutzen können. Anders, wenn sie nur nicht in ihre Garage können.Diese Eigentumsverletzung können sie verhindern, indem sie das andere Auto abschleppen lassen, durch ein Abschleppunternehmen. Dabei müssen sie aber beachhten, daß jeder gehalten ist, den Schaden möglichst gering zu halten (sog. Schadensminderungspflicht auch des Opfers). Wenn also ein Taxi billiger ist, ist das Abschleppen-lassen unzulässig. Zur Frage, ob auch der Halter zahlen muß: Amtsgericht Frankfurt Neue Juristische Wochenschrift 1990, 917: Ja;
Amtsgericht Berlin NJW-RR 1993, 353: Nein.
(B) Ganz anders, wenn die Polizei oder Ordnungsbehörde (auch auf den Hilferuf des Zugeparkten hin) abschleppen läßt. Dann wird das Auto sichergestellt und der Halter muß die Kosten dafür sowie teils noch eine Verwaltungsgebühr bzw. Einsatzpauschale der Polizei bezahlen, und dazu kommt dann noch der Obolus für den Abschleppunternehmer. Das alles zusammen macht leicht 400 bis 500 DM aus. Wahrscheinlich meinte die Politessse, daß es billiger sei, das Knöllchen zu zahlen als alle diese Kosten.
Zur Auswahl der abgeschleppten Fahrzeuge und zur „Gleichheit im Unrecht“: Die Polizei bzw. die Politessen haben ein Auswahlermessen, wen sie abschleppen lassen. Wenn 2 Autos zusammen die Ausfahrt blockieren, können sie es sich aussuchen.
Zum Nicht-Abschleppen in anderen Fällen: Entweder hat die Politesse ein Abschleppen nicht für nötig befunden (z.B. weil sich niemand beschwert hat) oder es war schlicht kein Abschleppwagen frei: Schicksal!
In Zunft wünsche ich Dir mehr Glück!

zusammen macht leicht 400 bis 500 DM aus.
Wahrscheinlich meinte die Politessse, daß
es billiger sei, das Knöllchen zu zahlen
als alle diese Kosten.

Vielleicht meinte sie das. Aber dann hat sie es absichtlich so gesagt, dass ich es anders verstehen musste. Der Dialog war genau so:
Ich: „Den (meinen Namen) könnnen Sie doch durch mein Kennzeichen rauskriegen.“
Sie: „Das kostet dann 500,- DM Bußgeld“ (so im Tonfall „wenn Ihnen das lieber ist“).
Für mich klang das so, als wenn ich 500,- DM Bußgeld bezahlen muss, wenn ich mich nicht ausweise. Im Nachhinein verstehe ich selbst nicht mehr, wieso ich auf so einen Quatsch reingefallen bin.

Aber danke für deine Antwort, die hilft mir schon ein bisschen weiter!

Gruß,
Delia

O.K. Delia
Du parkst nie falsch, schon gar nicht rücksichtslos, alle Politessen sind doof-

Zu den 500 DM hab´ich schon was geschrieben.
Zuerst einmal ist es möglich, da dafür das Bußgeld nicht klar vorgegeben ist, allerdings liegt die Höchstgrenze bei 500 DM. Wahrscheinlicher ist ein Betrag um 100 DM.
Das du bereits 1 Monat nichts gehört hast, ist folgender Fall wahrscheinlich:
Die Politesse hat sich genauso über dich geärgert, wie du über sie. Sie hat dir lediglich Angst gemacht. Sie hat weder einen Abschleppwagen bestellt, noch sonst was veranlasst.
Allerdings hat die Bußgeldstelle 3 Monate Zeit, die Rechnung kann also noch kommen.

Gruß
GrasdeHopper

O.K. Delia
Du parkst nie falsch, schon gar nicht
rücksichtslos, alle Politessen sind doof-

Dass ich NIE falsch parke, habe ich nicht behauptet, allerdings würde ich nie absichtlich so parken, dass die Gefahr besteht, dass mein Auto abgeschleppt wird. Ich hab mein Geld schliesslich nicht auf der Strasse gefunden.

Zu den 500 DM hab´ich schon was
geschrieben.
Zuerst einmal ist es möglich, da dafür
das Bußgeld nicht klar vorgegeben ist,
allerdings liegt die Höchstgrenze bei 500
DM. Wahrscheinlicher ist ein Betrag um
100 DM.
Das du bereits 1 Monat nichts gehört
hast, ist folgender Fall wahrscheinlich:
Die Politesse hat sich genauso über dich
geärgert, wie du über sie. Sie hat dir
lediglich Angst gemacht. Sie hat weder
einen Abschleppwagen bestellt, noch sonst
was veranlasst.

Den Abschleppwagen hat sie sehr wohl bestellt, der kam nämlich gerade um die Ecke, als ich weggefahren bin.

Gruß,
Delia

Allerdings hat die Bußgeldstelle 3 Monate
Zeit, die Rechnung kann also noch kommen.

Gruß
GrasdeHopper

noch was dazu:
Hi Delia !

Du solltest Dich nicht in Sicherheit wiegen, weil bereits ein Monat vergangen ist. Die „Verjährung“ für derartige Fälle liegt meines Wissens bei 3 Monaten.

Wurde ein Abschleppwagen bestellt, mußt Du, obwohl Du vorher wegfahren konntest, die Anfahrt bezahlen.

Mein Tip hierfür ist: niemals einer Politesse die Personalien angeben.
Es tritt dann die Halterhaftung ein und man bezahlt lediglich die Verwaltungskosten sowie die Anfahrt des Schleppers.
Ein evtl. Bußgeld entfällt.

Noch was zu den angesprochenen Fällen in München.
Hier wird rigoros abgeschleppt. Die zahlreichen Politessen bilden fast schon eine Mafia zur Gängelung der Autofahrer (-parker).
Hier hilft nur Ignoroeren und Wegfahren. Kommt dann der Zettel, sofort Einspruch einlegen und diesen so weit wie möglich treiben. Kurz vor der Gerichtsverhandlung (in welcher man eh keine Chance hätte) bezahlt man dann.
Das hat zur Folge, daß das Verfahren für die Stadt unheimlich teuer wird und man somit die Hoffnung pflegen kann, daß derartiges Spitzeltum im Stil von Blockwarten bald unrentabel wird.

Ferner ist es völlig uninteressant, wer zuerst oder als zweiter eine Einfahrt verstellt. Wie schon gesagt wurde, kann sich die Blockwartin denjenigen aussuchen, den sie anschleppen will. Rate mal, wer das üblicherweise ist: natürlich, der mit dem größeren Wagen!

Also, anständig parken und im Falle eines Strafzettels IMMER Einspruch einlegen. Mit Politessen aus Prinzip nicht reden und den Strafzettel erst einmal zerreißen und wortlos vor ihren Augen auf den eigenen Rücksitz werfen. Schließlich wirft man keinen Müll auf die Straße.

Diese Handlungsweise kostet Dich schlimmstenfalls DM 5 bis DM 20 Verwaltungsgebühr, macht aber unheimlich Luft.

Gruß,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Delia !

Wurde ein Abschleppwagen bestellt, mußt
Du, obwohl Du vorher wegfahren konntest,
die Anfahrt bezahlen.

Ich weiß

Mein Tip hierfür ist: niemals einer
Politesse die Personalien angeben.
Es tritt dann die Halterhaftung ein und
man bezahlt lediglich die
Verwaltungskosten sowie die Anfahrt des
Schleppers.
Ein evtl. Bußgeld entfällt.

Schade, dass ich das nicht eher wußte

Also, anständig parken und im Falle eines
Strafzettels IMMER Einspruch einlegen.
Mit Politessen aus Prinzip nicht reden
und den Strafzettel erst einmal zerreißen
und wortlos vor ihren Augen auf den
eigenen Rücksitz werfen. Schließlich
wirft man keinen Müll auf die Straße.

Diese Handlungsweise kostet Dich
schlimmstenfalls DM 5 bis DM 20
Verwaltungsgebühr, macht aber unheimlich
Luft.

Werde ich (falls es nochmal vorkommt, was ich nicht hoffe) tun!

Gruß,
Delia

Also ich würde an deiner stelle der Politesse die Personalien geben. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt nämlich das VERURSACHERPRINZIP. Solltest du also vor Ort sein und die Politesse bittet dich ihr deine Personalien auszuhändigen und du tust das nicht, so begehst du eine weitere Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWIG die mit einem Bußgeld bis zu 10.000 DM geahndet werden kann !!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist das OWiG geändert worden?

Also ich würde an deiner stelle der
Politesse die Personalien geben. Bei
Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt nämlich
das VERURSACHERPRINZIP. Solltest du also
vor Ort sein und die Politesse bittet
dich ihr deine Personalien auszuhändigen
und du tust das nicht, so begehst du eine
weitere Ordnungswidrigkeit nach § 111
OWIG die mit einem Bußgeld bis zu 10.000
DM geahndet werden kann !!!

Okay, ich hab´s gerade nachgelesen, allerdings steht bei mir 1000,- bzw. 500,- DM (das war dann wohl das, was die Politesse meinte). Wie kommst du auf 10.000,- DM? Ist das OWiG geändert worden? 10 Mille kommt mir etwas unverhältnismäßig vor.
Aber noch eine Frage: Wenn ich meine Personalien nicht angebe und einfach wegfahre, und wenn ich nicht der Halter, sondern nur der Fahrer wäre, wie kann man mir dann das Bußgeld aufbrummen???

Gruß,
Delia

Hiho sorry die 10.000 waren Falsch 1000 ist richtig. Ich weiss zwar nicht welche befugnisse die Politesse hat, aber wenn sie die selben wie ein Polizist hat, dann darf sie dich festhalten und ggf. auch zur Auffindung deiner Personalien durchsuchen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen so wirst du wahrscheinlich einer Polizeidienststelle zugeführt. Von dort aus
könnten ggf. ED-Maßnahmen angeordnet werden ( Fingerabdrücke, Fotos ).
Es sind also die selben Maßnahmen wie bei einem Straftäter möglich, da die §§ 46 i.v.m. 53 die überleitung vom OWIG zur StPO bilden.
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Stop, oder die Politesse schiesst!

Ich weiss zwar nicht welche
befugnisse die Politesse hat, aber wenn
sie die selben wie ein Polizist hat, dann

Hat sie nicht! Eine Politesse (wie heisst eigentlich das männliche Pendant - Politesserich?) ist nichts anderes als eine Verwaltungsangestellte der Stadt (jedenfalls in den 99% der Kommunen, in denen der ruhende Verkehr kommunal überwacht wird). Sie hat damit nicht die hoheitsrechtlichen Befugnisse, die ein Polizei beamter hat - genau darum sind diese nämlich ver beamtet.

Gruß
Stefan
P.S. Könnte aber spaßig werden, eine Leibesvisitation von einer Politesse verpasst zu bekommen… (ok, 5 Mark in die Chauvie-Kasse *klimper*) :wink:)))

Diese Illusion muß ich dir leider nehmen, da Männer nur von Männern und Frauen nur von Frauen durchsucht werden dürfen ( dies ist eine sog. Formvorschrift ).
Aber die Vorstellung ist nicht schlecht :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]