Neulich kam ich zu meinem Auto, da stand eine Politesse daneben, die schon einen Abschleppwagen bestellt hatte, weil mein Auto ein paar Zentimeter in eine Ausfahrt reinragte und der Inhaber der Ausfahrt angeblich nicht aus seiner Garage rauskonnte. Sie wollte dann meinen Namen wissen. Ich sagte (relativ unfreundlich): „Den können Sie doch über mein Kennzeichen rauskriegen.“ Da meinte sie, dass das dann 500,- DM Bußgeld kosten würde. Da bekam ich doch einen Schreck und gab ihr meinen Ausweis. So im Nachhinein frage ich mich aber jetzt doch, ob das überhaupt stimmt. Was wäre denn gewesen, wenn ich gar nicht die Halterin des Fahrzeugs gewesen wäre? Wer hätte denn dann das Bußgeld bekommen? Der Halter? So weit kann die Halterhaftung ja wohl nicht gehen, dass der Halter ein Bußgeld aufgebrummt kriegt, wenn der Fahrer sich weigert, sich auszuweisen. Ich vermute vielmehr, dass sie das gesagt hat, weil sie dadurch weniger Arbeit hat, weil sie meine Daten nicht erst ermitteln muss.
Und nochwas. Neulich ging es hier ja auch schon mal um das Thema Abschleppen, da schrieb jemand, dass das Abschleppen gerechtfertigt sei, wenn jemand nicht aus seiner Garage rauskommt, nicht aber, wenn er nicht reinkommt. Leuchtet mir ein. Nun sagte aber ein Bekannter zu mir (der sich mit Recht und Gesetz auch ganz gut auskennt), seines Wissens nach wäre das Abschleppen unverhältnismäßig, wenn derjenige das, was er zu erledigen hatte, auch mit dem Taxi hätte erledigen können. (Immerhin wäre die Taxirechnung wahrscheinlich billiger als eine Abschlepprechnung). Es soll da ein Urteil geben, wo jemand in so einem Fall auf den Abschleppkosten sitzen geblieben ist. Ich hab schon im Net nach Urteilen gesucht, habe aber nichts konkretes gefunden. Kennt zufällig jemand ein entsprechendes Urteil?
Und wie ist es mit der Verjährung? Die ganze Sache ist schon über einen Monat her, und ich hab noch nichts schriftliches bekommen.
Und noch eine Frage: In der gleichen Stadt, nur ein paar hundert Meter weiter, sah ich ein paar Tage später ein Auto mitten vor einer Einfahrt geparkt, da kam keiner mehr rein oder raus. Am Scheibenwischer war ein Knöllchen, aber keine Politesse weit und breit. Wieso wurde dieses Auto nicht abgeschleppt? Mein Bekannter meinte, es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht, aber ich finde es trotzdem ungerecht, dass ich abgeschleppt werden sollte, obwohl ich nur ein paar Zentimeter in die Ausfahrt reinragte, und der, der die gesamte Ausfahrt blockierte, bekommt nur ein Knöllchen?
Und last not least: Als ich mein Auto dort geparkt hatte, hab ich extra geschaut, ob der Opa, der da wohnt (der mich schon mal blöd angemacht hatte, als ich gegenüber von seiner Garage geparkt habe), noch aus seiner Garage rauskommt. Er wäre auch 100%ig rausgekommen, aber nach mir hat sich jemand auf der anderen Seite der Ausfahrt hingestellt, und zwar ganz dicht dran, aber eben nicht davor, und erst dadurch ist die Ausfahrt so eng geworden, dass der Opa nicht mehr rauskam. Der „Witz“ dabei ist, dass dieses andere Auto aber mit seiner halben Länge vor der Nachbar-Einfahrt stand, die allerdings so breit ist, dass man dort trotzdem noch bequem rein und raus kam. Die Politesse war jedoch der Meinung, dass dieses andere Auto trotzdem korrekt geparkt war. Wer spinnt hier eigentlich???
Genervt,
Delia
)))