Emails vor Gericht als Beweismittel?

Ich würde gern wissen in wie weit Emails vor Gericht als Beweismittel gelten und ins Gewicht fallen.
Es handelt sich um Verleumdung und Rufmord. Keine geschäftlichen Hintergründe. Es handelt sich um diskrepanzen zwischen zwei privatpersonen. Bei mehr Informationen um meine Frage besser zu beantworten können bitte ich um eine email an mich da ich das hier nicht so öffentlich hinschreiben will.
Aus meiner sicht tritt Verleumdung und Rufmord nur dann in kraft wenn etwas öffentlich gemacht wird. aber doch nicht wenn sich zwei Personen privat streiten oder?

[email protected]

Danke schonmal im vorraus

Hallo,

das Problem ist, dass man beim Versenden von E-Mails
sehr leicht den Absender fälschen kann. Deshalb kann der Absender immer behaupten, er hätte das nicht geschrieben, jemand anderer hätte seine Adresse gefälscht. Das geht sogar noch einfacher als bei normalen Briefen, denn dazu müsste derjenige, der einen falschen Absender vortäuscht, die Post erst in die Stadt bringen, wo der vermeintliche Absender wohnt.

Die technischen Möglichkeiten, wenn es absolut sein muss, heruaszufinden, wer der tatsächliche Absender war, ist den Geheimdiensten sicherlich gegeben, aber wenn es um eine ganz normale Straftaten geht, werden die ihren Apparat sicher nicht anwerfen.

In Zukunft könnte alles anders werden, wenn sich elektronische Signaturen durchsetzen. Eine signierte E-Mail kann man nämlich so leicht nicht fälschen. Diese wird in absehbarer Zeit sicherlich als Beweismittel verwendbar sein, eine normale E-Mail aber kaum.

Gruß unimportant

bei Beleidigungen ist es klar, da bekommst Du den Text um die Ohren gehaut. Bei Verleumdung ist es schwieriger zu beweisen, denn wer hat die Email sonst noch gelesen?

Ob Emails anerkannt werden, ist noch offen. Die Tendenz geht aber in diese Richtung. Dazu zwei Infos, die ich in meinem Archiv vergraben hatte:

In einem Arbeitsgerichtsprozeß hat ein Gerich Emails als Beweismittel anerkannt.
http://news.zdnet.de/story/0,s2102612,00.html

Ein Jurist hatte die Frage zu beantworten, wie es mit Emails als Leserbriefe juristisch aussieht.
http://www.web-jur.de/forum/boerse-liste.php3?frgid=836

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Danke erstmal für die Reaktion von dir.
Das was du ansprichst habe ich mir nämlich auch gedacht.
Verleumung tritt doch euf keinen fall in kraft.Schließlich ist es ja das eigene Problem wenn jemand seine mails wo beleidigungen über ihn drin stehen weiter zeigt.
würde dir gern ne mail zeigen gibst du mir deine email addresse?

Liebe Grüße

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