Fristl. Kündigung am ersten Tag nach der Probezeit

Hallo Zusammen,

ich benötige dringend einen Rat für meine Tochter.

Folgendes ist geschehen (kurze Erläuterung):
Meine Tochter hat nach ihrem Umzug ihren Ausbilder gewechselt da es ihr wichtig war, die begonnene Lehre zu beenden, zumal sie nur noch ein Lehrjahr vor sich hatte.
Sie hat am 01.05.02 einen neuen Betriebsausbildungsvertrag mit ihrem neuen Ausbilder unterschrieben (Beginn 01.05.02 bis 31.08.03) der eine Probezeit von drei Monaten vorsieht.
Nach Beendigung dieser drei Monate verlängerte der Ausbilder die Probezeit bis zum 30.09.02, da meine Tochter einmal krank war und einmal einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatte.

Gestern war der letzte Tag ihrer Probezeit und heute war somit ihr erster Tag mit einem richtigen Vertrag (mir fällt gerade die richtige Bezeichnung nicht ein). Sie war froh, die Probezeit endlich geschafft zu haben, was verständlich ist.

Heute sollte sie dann um 12.15 Uhr mit der Arbeit beginnen, erhielt jedoch vorher einen Anruf ihres Ausbilders, der sie aufforderte, vor Arbeitsbeginn in sein Büro zu kommen.
Nichts böses ahnend kam sie der Aufforderung nach und fiel aus allen Wolken, als der Ausbilder ihr mitteilte, dass sie mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt sei! Die schriftliche Kündigung habe man ihr im Laufe des Vormittags in den Briefkasten geworfen.

Die Begründung sah folgendermaßen aus: an der Arbeit sei nichts auszusetzen, die Kundschaft sei sehr zufrieden mit ihr, aber da sie in den ersten drei Monaten zweimal ausgefallen war, wäre ihm das nun doch zu unzuverlässig und somit sei das Arbeitsverhältnis beendet!

Ich bin entsetzt! Die Probezeit ist vorbei und gleich am ersten Tag nach der Probezeit wird ihr Knall auf Fall gekündigt! Es hat keinerlei Vorzeichen gegeben, dass er unzufrieden war oder irgendetwas falsch gelaufen sein könnte.

Bitte, wer weiss, wie das alles denn rechtlich aussieht? Kann er sie überhaupt noch von jetzt auf sofort kündigen?

Liebe Grüße

Userine

Hallo,

sofort Anwalt aufsuchen und gegen die Entlassung klagen. Versuche dann über die zuständige Innung/Handelskammer/ Handwerkskammer für Deine Tochter eine Hilfe in der Beschaffung einer neuen Stelle zu erreichen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.

Ich bin wie vor den Kopf gestoßen. Noch 8 Monate, dann hätte sie die Ausbildung hinter sich gehabt!

Gut, ich werde mich morgen umgehend mit der Handwerkskammer in Stuttgart in Verbindung setzen, dann meinen Rechtschutz abchecken ob meine Große noch mitversichert ist und dann muss ich einen Anwalt finden.

Liebe Grüße

Userine

Hallo,

ich bin zwar kein Experte, aber ich würde sagen, daß das Ausbildungsverhältnis durch die fristlose Kündigung nicht aufgehoben worden ist.

Dies liegt daran, daß zweimaliges (begründetes) Fehlen im Betrieb kein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann.

Es müssen außerordentliche Gründe vorliegen, die eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen würden.

Eine Klage würde sehr wahrscheinlich ergeben, daß das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist.

Die andere Frage ist, was bringt einem das? Evtl. kündigt der Arbeitgeber dann fristgerecht oder betriebsbedingt.

Ein Gespräch von Mutter zum Betriebsleiter könnte vielleicht zunächst etwas mehr Klarheit bringen und auch dazu führen, daß das Ausbildungsverhältnis evtl. doch fortgesetzt werden kann.

Auf der anderen Seite (falls der Betrieb klein ist und die Kündigung evtl. aus Gründen von finanzieller Schwäche erfolgt sein könnte) könnte der Betriebsleiter sich bereiterklären, bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz behilflich sein.

Kann man keine Kooperation erzielen, dann sollte man aber die Klage doch in Erwägung ziehen, da eine fristlose Kündigung wg Unzuverlässigkeit im Lebenslauf nicht gut ankommt.

Gruß
Patrick

Moin moin,

mensch dann drück ich Dir die Daumen. Das ist ja ein dickes Ding.

Viel Erfolg

Gruß

DJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Die Probezeit war beendet, daher ist eine fristlose Kündigung so höchstwahrscheinlich unwirksam.
Nun wäre es vonnöten, sich mit dem Ausbilder und dem Ausbildenden zusammenzusetzen und festzustellen, was der eigentliche Grund für die Kündigung ist, denn das zweimalige Fehlen aufgrund von Krankheit innerhalb von 3 Monaten halte ich für einen klassichen vorgeschobenen Einwand.

Es sollte sich m.E. zumal ja offenbar am sonstigenb Verhalten und an der Arbeitsleistung der Auszubildenden nichts auszusetzen ist, wohl ein Weg finden lassen, die Ausbildung in dem Betrieb wenigstens zu beenden.

Nur würde ich, bevor ein Gang zum Anwalt ansteht, unbedingt das Gespräch suchen. Vielleicht kann man die Situation ja noch retten.
Vielleicht sollten die Eltern an dem Termin teilnehmen.

Grüße,

Mathias

ich benötige dringend einen Rat für meine Tochter.

Folgendes ist geschehen (kurze Erläuterung):
Meine Tochter hat nach ihrem Umzug ihren Ausbilder gewechselt
da es ihr wichtig war, die begonnene Lehre zu beenden, zumal
sie nur noch ein Lehrjahr vor sich hatte.
Sie hat am 01.05.02 einen neuen Betriebsausbildungsvertrag mit
ihrem neuen Ausbilder unterschrieben (Beginn 01.05.02 bis
31.08.03) der eine Probezeit von drei Monaten vorsieht.
Nach Beendigung dieser drei Monate verlängerte der Ausbilder
die Probezeit bis zum 30.09.02, da meine Tochter einmal krank
war und einmal einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatte.

Gestern war der letzte Tag ihrer Probezeit und heute war somit
ihr erster Tag mit einem richtigen Vertrag (mir fällt gerade
die richtige Bezeichnung nicht ein). Sie war froh, die
Probezeit endlich geschafft zu haben, was verständlich ist.

Heute sollte sie dann um 12.15 Uhr mit der Arbeit beginnen,
erhielt jedoch vorher einen Anruf ihres Ausbilders, der sie
aufforderte, vor Arbeitsbeginn in sein Büro zu kommen.
Nichts böses ahnend kam sie der Aufforderung nach und fiel aus
allen Wolken, als der Ausbilder ihr mitteilte, dass sie mit
sofortiger Wirkung fristlos gekündigt sei! Die schriftliche
Kündigung habe man ihr im Laufe des Vormittags in den
Briefkasten geworfen.

Die Begründung sah folgendermaßen aus: an der Arbeit sei
nichts auszusetzen, die Kundschaft sei sehr zufrieden mit ihr,
aber da sie in den ersten drei Monaten zweimal ausgefallen
war, wäre ihm das nun doch zu unzuverlässig und somit sei das
Arbeitsverhältnis beendet!

Ich bin entsetzt! Die Probezeit ist vorbei und gleich am
ersten Tag nach der Probezeit wird ihr Knall auf Fall
gekündigt! Es hat keinerlei Vorzeichen gegeben, dass er
unzufrieden war oder irgendetwas falsch gelaufen sein könnte.

Bitte, wer weiss, wie das alles denn rechtlich aussieht? Kann
er sie überhaupt noch von jetzt auf sofort kündigen?

Liebe Grüße

Userine

SOFORT ZUR IHK!
Hi Userine!

Nach Beendigung dieser drei Monate verlängerte der Ausbilder
die Probezeit bis zum 30.09.02, da meine Tochter einmal krank
war und einmal einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatte.

Erster Punkt: Die Probezeit in einer Ausbildung darf hchstens drei Monate sein! Genau: Mindestens einen, maximal drei Monate (§ 13 Berufsbildungsgesetz [BBiG])

Gestern war der letzte Tag ihrer Probezeit und heute war somit
ihr erster Tag mit einem richtigen Vertrag (mir fällt gerade
die richtige Bezeichnung nicht ein). Sie war froh, die
Probezeit endlich geschafft zu haben, was verständlich ist.

Die Probezeit ist schon seit drei Monaten vorbei!

Heute sollte sie dann um 12.15 Uhr mit der Arbeit beginnen,
erhielt jedoch vorher einen Anruf ihres Ausbilders, der sie
aufforderte, vor Arbeitsbeginn in sein Büro zu kommen.
Nichts böses ahnend kam sie der Aufforderung nach und fiel aus
allen Wolken, als der Ausbilder ihr mitteilte, dass sie mit
sofortiger Wirkung fristlos gekündigt sei! Die schriftliche
Kündigung habe man ihr im Laufe des Vormittags in den
Briefkasten geworfen.

Deine Tochter sollte schleunigst zur IHK gehen und dort die Sache melden. Außerdem würde ich empfehlen: Ab zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen (geht erst mal ohne Anwalt).

Bitte, wer weiss, wie das alles denn rechtlich aussieht? Kann
er sie überhaupt noch von jetzt auf sofort kündigen?

Ganz klar: Nein, kann er nicht. Zieht er es trotzdem durch, ist er Schadenersatzpflichtig (§ 16 BBiG)

Kurz zusammengefasst: Ein Ausbildungsvertrag darf eine Kündigungsfrist von maximal 3 Monaten haben. Da der Arbeitgeber mal eben auf das Gesetz gesch…en hat und die Probezeit um weitere 3 Monate verlängerte (was einseitig auch bei „normalen“ Arbeitsverträgen gar nicht möglich ist!!!), wurde hier schon der erste Fehler begangen! Er ist (vielleicht) der Meinung, die Probezeit betrug insgesamt 6 Monate - de facto betrug sie aber nur 3 Monate.

Selbst wenn die Probezeit über 6 Monate gelaufen wäre (was in Deutschland rein rechtlich nicht funktioniert!), hätte er die Kündigung schriftlich am letzten Tag der Probezeit zustellen müssen!

Da Ausbildungsverträge etwas ganz besonderes sind, läuft der Kündigungsschutz auch ganz besonders!
In einem normalen Arbeitsverhältnis geht jeder Kündigungsschutzverhandlung ein Gütetermin voraus.
Bei Ausbildungsverträgen wird dieser Gütetermin durch ein Güteverfahren bei einer außergerichtlichen Stelle (IHK, HWK, etc.) ersetzt. Im Gesetz steht zwar: Bei Kündigungen des AG nach der Probezeit ist derart zu verfahren, aber nichts anderes liegt hier ja vor!

Also: Heute sofort zur zuständigen Kammer (schau mal nach, welche IHK, HWK, etc. den Ausbildungsvertrag registriert hat - steht auf dem Vertrag!) und dort die entsprechenden Personen mit dem Fall vertraut machen!
Wie gesagt: Ich würde auch zum Arbeitsgericht. Dieses muss sich dann zwar eh mit der Kammer kurzschließen, aber besser zu viel als zu wenig unternommen!

Liebe Grüße
Guido, der hofft, etwas geholfen zu haben!

P.S. Das ist erstmal das Grobe. Da ich jetzt zur Arbeit muss, fehlt mir ein wenig die Zeit, gaaaanz ausführlich zu werden! Wenn Du noch Fragen hast, maile mich einfach an - „notfalls“ telefonieren wir dann noch!

Nur mal kurz…
Hi Patrick!

Die andere Frage ist, was bringt einem das? Evtl. kündigt der
Arbeitgeber dann fristgerecht oder betriebsbedingt.

DAS geht doch beim Ausbildungsvertrag gar nicht. Ein Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit zu kündigen, ist nur aus wichtigem Grund (Diebstahl, unentschuldigtes Fehlen, etc.) zulässig. Ansonsten hat der Auszubildende eigentlich den sichersten Arbeitsplatz im Betrieb. Und das ist auch gut so.

Vielleicht meinst Du hier eher den Übergang Ausbildung->Arbeitsverhältnis.

Gruß

Markus

Hallo Guido,

vielen Dank für deine Antwort.

Erster Punkt: Die Probezeit in einer Ausbildung darf hchstens
drei Monate sein! Genau: Mindestens einen, maximal drei Monate
(§ 13 Berufsbildungsgesetz [BBiG])
Die Probezeit ist schon seit drei Monaten vorbei!

Ich sehe das ebenso, nur der Chef sieht das vollkommen anders.

Deine Tochter sollte schleunigst zur IHK gehen und dort die
Sache melden. Außerdem würde ich empfehlen: Ab zum
Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen (geht erst
mal ohne Anwalt).

Ich hatte heute Morgen ein kurzes Gespräch mit der Handwerkskammer Region Stuttgart. Erstes Ergebnis: das ist nicht zulässig, der Chef handelt falsch!
Heute Mittag habe ich nocheinmal ein Gespräch mit dem Ausbildungsberater der Handwerkskammer.

Ebenso hatte ich vorhin ein Gespräch mit dem Ausbilder und bin wirklich entsetzt.
Zunächst hat er mir keine meiner Fragen beantwortet obwohl er sehr viel geredet hat.
Allerdings kamen zwei Aussagen von ihm, die ich euch nicht vorenthalten möchte.
Hier die beiden Sätze:

  1. Ich bilde Lehrlinge nicht aus, damit diese eine abgeschlossene Ausbildung haben, sondern damit ich sie später in meinem Betrieb beschäftigen kann. Komme ich während der Ausbildungszeit zu dem Ergebnis, dass nach der Ausbildung eine Weiterbeschäftigung wahrscheinlich nicht in Betracht kommt, dann kündige ich den Ausbildungsvertrag wann immer es mir passt, zu jeder Zeit und ohne Begründung!
    2.Sie würden besser daran tun, die von mir zur Lösung des Problems eingebrachten Vorschläge zu überdenken (er hat mir keine Vorschläge gemacht!), denn sie schaden sich im Streitfall nur selber. Ich kenne die bei der Handwerkskammer und glauben sie mir, die tun nichts was uns Ausbildern schaden könnte, denn sie brauchen uns ja!

Er hat meiner Tochter folgende beiden Vorschläge unterbreitet:

  1. Sie könne einen Monat lang von Dienstags bis Freitags ohne Bezahlung in einem speziellen ??? (was auch immer das in seinem Betrieb ist) arbeiten um nicht aus der Übung zu kommen.
  2. Sie könne drei Monate lang an dem oben genannten ??? arbeiten, ebenfalls ohne Bezahlung und vielleicht würde er sie dann wieder im Betrieb aufnehmen.

Was soll dieser Quatsch? Ich habe ihn das gefragt und bekam keine Antwort. Er meinte immer nur: überlegen sie sich ihre nächsten Schritte gut! Auf meine Frage, ob er denn wirklich vorhabe, sie nach dem dreimonatigen ??? wieder in seinem Betrieb aufzunehmen meinte er nur: ich glaube nicht!

Zudem könne er ja nochmals kündigen und die müssten wir dann akzeptieren! Für ihn sei die Angelegenheit erledigt und bisher habe er damit noch nie Probleme bekommen.

Ich fasse es nicht! Wo leben wir denn !

Auf dem Arbeitsamt war sie heute morgen, aber man hat ihr gleich gesagt, dass sie keine Chance hat, die Lehre zu beenden. Sie solle Arbeitslosengeld beantragen und hoffen, dass sich das Blatt irgendwie zum Guten wendet.
Ich kann wirklich nur noch den Kopf schütteln.

Liebe Grüße

Userine

Hallo Mathias,

auch an dich mein Dankeschön!

Nur würde ich, bevor ein Gang zum Anwalt ansteht, unbedingt
das Gespräch suchen. Vielleicht kann man die Situation ja noch
retten.
Vielleicht sollten die Eltern an dem Termin teilnehmen.

Das habe ich getan. Lese mal das Ergebnis in meinem Antwortposting auf Guidos Antwort.

Liebe Grüße

Userine

Hallo DJ,

danke für das Daumendrücken, sie kann es gebrauchen!

Liebe Grüße

Userine

Hallo Patrick,

Danke für deine Antwort.

Es müssen außerordentliche Gründe vorliegen, die eine
fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
würden.

Es gibt keine außerordentlichen Gründe, zumindest konnte oder wollte der Chef mir keine nennen.

Ein Gespräch von Mutter zum Betriebsleiter könnte vielleicht
zunächst etwas mehr Klarheit bringen und auch dazu führen, daß
das Ausbildungsverhältnis evtl. doch fortgesetzt werden kann.

Schau mal mein Antwortposting zu Guidos Antwort an!

Kann man keine Kooperation erzielen, dann sollte man aber die
Klage doch in Erwägung ziehen, da eine fristlose Kündigung wg
Unzuverlässigkeit im Lebenslauf nicht gut ankommt.

Es wird wohl leider auf eine Klage hinauslaufen!

Liebe Grüße

Userine

Huhu Userine,

ich bin ja nun kein Rechtsexperte, aber in Euren Fall scheint ja der Chef von seiner (nach den Postings hier zu urteilen wohl falschen) Vorgehensweise überzeugt zu sein. Sprich, Ihr könntet nun sicher mit dem einen oder anderen Rechtsmittel die Kündigung als unwirksam erklären lassen. Das würde wohl auch gelingen - nur: ich fürchte, daß Deine Tochter dann nicht mehr den rechten Spaß an ihrer Ausbildung in dem Laden haben wird. Möglicherweise fahrt Ihr besser, wenn Ihr den Ex-Chef Ex-Chef sein laßt und Eure geballte Energie auf die Suche nach ner anderen Ausbildungsfirma konzentriert. Und ich fürchte, wenn er will (er)findet er schon nen Kündigungsgrund.

Liebe Grüße und alles Gute für Deine Tochter!

Petzi

PS: Ich war mal in der genau umgekehrten Situation: ich hatte gekündigt und mein Chef wollte mich nicht gehen lassen. Er hat auch alle möglichen Geschütze aufgefahren (und zwar angefangen von „Kündigung nicht rechtzeitig bekommen“ über „mehr Kohle“ und „kein Zeugnis“) bis er dann eingesehen hat, daß er mich so oder so nicht halten kann und ich im Zweifelsfall halt „Dienst nach Vorschrift“ machen würde…

Mein Tipp…

Rechtsschutzversicherung anrufen, um Kostendeckung für ein Beratungsgespräch bei einem RA bitten und diesen mal auf eventuelle Schadensersatzansprüche von Deiner Tochter gegen den Betrieb ansprechen (meiner Meinung nach ist das nämlich möglich - z. B. Verdienstausfall, verminderte Vergütung / Entgelt aufgrund Verzögerung innerhalb der Ausbildung) da käme für den Ausbilder einiges zusammen. Und dann nochmal mit kalter Mine zu einem persönlichen Gespräch zum Ausbilder gehen und ihn mal auf die Sache mit dem Schadensersatz eiskalt von hinten aufmerksam machen…

So würde ich zumindest vorgehen… Leider ist die Welt heute so - wer anderen nicht in den A***** tritt, wird selbst getreten.

Hallo Userine,

das ist wirklich unglaublich - Ihr müsst auf jeden Fall dagegen angehen. Ich glaube auch die IHK kann auf einen solchen Ausbilder verzichten, wenn hinterher nur Arbeitslose ohne Abschluss dabei herauskommen, weil der Herr meint, er muss die Regeln nicht einhalten.

Liebe Grüße und ich drücke Euch ganz fest die Daumen

Gabi

.

Hallo Stage Zero,

auch dir mein Dankeschön.

Rechtsschutzversicherung anrufen, um Kostendeckung für ein
Beratungsgespräch bei einem RA bitten und diesen mal auf
eventuelle Schadensersatzansprüche von Deiner Tochter gegen
den Betrieb ansprechen (meiner Meinung nach ist das nämlich
möglich - z. B. Verdienstausfall, verminderte Vergütung /
Entgelt aufgrund Verzögerung innerhalb der Ausbildung) da käme
für den Ausbilder einiges zusammen. Und dann nochmal mit
kalter Mine zu einem persönlichen Gespräch zum Ausbilder gehen
und ihn mal auf die Sache mit dem Schadensersatz eiskalt von
hinten aufmerksam machen…

So würde ich zumindest vorgehen… Leider ist die Welt heute
so - wer anderen nicht in den A***** tritt, wird selbst
getreten.

Da meine Familie über meine betriebliche Rechtschutzversicherung bei Streitfällen abgesichert ist, habe ich mich gleich heute morgen erkundigt.
Das mit der Kostendeckung geht ok. Wenn ich eine Deckungszusage benötige, brauche ich nur kurz anrufen.
Ich möchte vorher noch das Gespräch mit dem Ausbildungsberater der Handelskammer abwarten und meine Versicherung meinte, das sei in Ordnung.

Liebe Grüße

Userine

Liebe Userine,
bin ja geschockt, Ihr Armen.

Habe Folgendes im Internet gefunden, vielleicht hilft es ja ein klein wenig:

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

(aus soli aktuell 1/01, Seite 6, Autor Wolf-Dieter Rudolph)

Azubis und Ausbilder können das Ausbildungsverhältnis kündigen. So einfach geht das allerdings auch wieder nicht. Was die Voraussetzungen dafür sind, erfahrt ihr hier.

Azubis und Ausbildende können ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig beenden. Allerdings sind die Hürden höher als in einem Arbeitsverhältnis. Wie hoch, steht im Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Ohne Einhalten einer Kündigungsfrist kann der Ausbildungsvertrag während der Probezeit jederzeit gelöst werden (vgl. § 15 Abs. 1 BBiG). Danach ist eine Kündigung nur noch aus zwei Gründen möglich.

Der „wichtige Grund“
Fristlos kann eine der beiden Vertragsparteien – also Azubi oder AusbilderIn – nach Ende der Probezeit nur aus einem so genannten wichtigen Grund (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG) kündigen. Ein Fehlverhalten, das die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen könnte, reicht nicht.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine der beiden Vertragsparteien „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen des Ausbilders und des Azubis die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zuzumuten ist“.

Der Ausbildende kann dem Azubi aus folgenden Gründen fristlos kündigen:

  • Wiederholtes, verspätetes oder gar kein Vorlegen des Berichtsheftes.
  • Fortgesetztes unentschuldigtes Fernbleiben von der Berufsschule oder unentschuldigtes Fehlen beim Berufsschulunterricht.
  • Ausländerfeindliches und rassistisches Verhalten gegenüber anderen Azubis oder Beschäftigten, das den Betriebsfrieden nachhaltig stört.

Eine fristlose Kündigung ist erst zulässig, wenn andere „Erziehungsmittel“ (etwa die schriftliche Abmahnung) mehrfach erfolglos waren. Dabei muss der Ausbildende die geistige, charakterliche und körperliche Reife des Azubis und den Stand der Berufsausbildung berücksichtigen. Ist der Abschluss greifbar nahe, so kann nur in gravierenden Fällen gekündigt werden. Vorrang hat, den Azubi die Ausbildung beenden zu lassen.

Die fristlose Kündigung ist nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes möglich.

Die Formalitäten
Eine Kündigung ist nur schriftlich und unter Angabe der konkreten Gründe wirksam (vgl. § 15 Abs. 3 BBiG). Obendrein kann sich derjenige, der gekündigt hat, im Fall einer gerichtlichen Überprüfung nur auf die im Kündigungsschreiben angegebenen Gründe stützen. Andere Motive können nicht nachgeschoben werden.

Bei Minderjährigen muss eine rechtswirksame Kündigung vom gesetzlichen Vertreter – in der Regel den Eltern – unterschrieben werden. Wer sich als Azubi gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen ab deren Zugang Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Andernfalls gilt die Kündigung als wirksam (§ 4 Kündigungsschutzgesetz [KschG]). Das Arbeitsgericht kann nur dann sofort eingeschaltet werden, wenn zuvor nicht zwingend eine Schlichtungsstelle für die Ausbildung angerufen werden muss.

Wer klagen will, muss unbedingt prüfen, ob zum Beispiel bei der Industrie und Handelskammer, der Handwerkskammer oder der jeweiligen Innung ein solches Verfahren existiert. Wird einem Azubi gekündigt, so muss zuvor der Betriebsrat angehört werden (vgl. § 102 Abs. 1 BetrVG). In diesem Fall hat die gesamte Jugend und Auszubildendenvertretung (JAV) zu diesem Tagesordnungspunkt ein Teilnahmerecht (vgl. § 67 Abs. 1 Satz 2 BetrVG).

Im Übrigen: JAV-Mitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Der Ausbilder muss die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung einholen, oder, wenn dieser nicht zustimmt, dessen Votum vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Schadenersatz? Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) steht dem Azubi Schadenersatz zu, wenn er vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt, weil gar keine oder keine ordnungsgemäße Ausbildung stattfand. Er muss seinen Anspruch allerdings innerhalb von drei Monaten geltend machen.

Ganz liebe Grüße und hoffe, daß sich alles zum Guten wendet,
Hasenschnitte

Der macht es sich ja einfach (glaubt er)
Hi Userine!

vielen Dank für deine Antwort.

dafür bin ich ja da :wink:
Mir als Personalmensch hat sich nur der Magen umgedreht, als ich das gelesen habe…

Ich sehe das ebenso, nur der Chef sieht das vollkommen anders.

Es soll auch Einbrecher geben, die sich keiner Schuld bewusst sind - gleichwohl haben sie gegen Gesetze verstoßen!

Ich hatte heute Morgen ein kurzes Gespräch mit der
Handwerkskammer Region Stuttgart. Erstes Ergebnis: das ist
nicht zulässig, der Chef handelt falsch!

Sach ich ja

Heute Mittag habe ich nocheinmal ein Gespräch mit dem
Ausbildungsberater der Handwerkskammer.

Das ist in erster Linie auch der einzig ansprechbare Partner. Die Tatsache, dass Du so kurzfristig einen Termin bekommst sollte Dir verseutlichen, wie ernst die auch solche Sachen sehen…

Ebenso hatte ich vorhin ein Gespräch mit dem Ausbilder und bin
wirklich entsetzt.
Zunächst hat er mir keine meiner Fragen beantwortet obwohl er
sehr viel geredet hat.

Etwas anderes hätte mich nach der Schilderung des Falls auch gewundert.

  1. Ich bilde Lehrlinge nicht aus, damit diese eine
    abgeschlossene Ausbildung haben, sondern damit ich sie später
    in meinem Betrieb beschäftigen kann. Komme ich während der
    Ausbildungszeit zu dem Ergebnis, dass nach der Ausbildung eine
    Weiterbeschäftigung wahrscheinlich nicht in Betracht kommt,
    dann kündige ich den Ausbildungsvertrag wann immer es mir
    passt, zu jeder Zeit und ohne Begründung!

Naja - wenigstens hat er nicht gesagt: …dann bringe ich die halt um, zu jeder Zeit und ohne Begründung!

2.Sie würden besser daran tun, die von mir zur Lösung des
Problems eingebrachten Vorschläge zu überdenken (er hat mir
keine Vorschläge gemacht!), denn sie schaden sich im
Streitfall nur selber. Ich kenne die bei der Handwerkskammer
und glauben sie mir, die tun nichts was uns Ausbildern schaden
könnte, denn sie brauchen uns ja!

Es soll auch schon Betrieben die Erlaubnis zum Ausbilden entzogen worden sein - das geht durchaus!

Er hat meiner Tochter folgende beiden Vorschläge unterbreitet:

  1. Sie könne einen Monat lang von Dienstags bis Freitags ohne
    Bezahlung in einem speziellen ??? (was auch immer das in
    seinem Betrieb ist) arbeiten um nicht aus der Übung zu kommen.
  2. Sie könne drei Monate lang an dem oben genannten ???
    arbeiten, ebenfalls ohne Bezahlung und vielleicht würde er sie
    dann wieder im Betrieb aufnehmen.

Auf keinen Fall! Aber das siehst Du wohl genauso!

Zudem könne er ja nochmals kündigen und die müssten wir dann
akzeptieren! Für ihn sei die Angelegenheit erledigt und bisher
habe er damit noch nie Probleme bekommen.

Er kann eben nicht kündigen! Eine ordentliche Kündigung ist bei einem Azubi-Vertrag nicht möglich (zumindest nicht vom Ausbilder)! Selbst bei einem sogenannten wichtigen Grund (der für eine fristlose Kündigung reichen würde) ist der Azubi noch lange nicht raus! Der Ausbilder übernimmt eine Erziehungsverantwortung. Insofern hat er Verfehlungen des Azubi zu dulden (allg. Rechtsprechung)

Auf dem Arbeitsamt war sie heute morgen, aber man hat ihr
gleich gesagt, dass sie keine Chance hat, die Lehre zu
beenden. Sie solle Arbeitslosengeld beantragen und hoffen,
dass sich das Blatt irgendwie zum Guten wendet.
Ich kann wirklich nur noch den Kopf schütteln.

Soviel zum Thema Rechtssicherheit unserer Ämter! Ich mache den Arbeitsämtern eigentlich keinen Vorwurf über die Ahnungslosigkeit (die sind nun mal extrem unterbesetzt), aber wenn ich etwas nicht weiß, gebe ich gar keine Auskunft (erst recht keine falsche)

De facto würde ich sagen: Der Ausbildungsvertrag ist kaputt! Deine Tochter muss jetzt eigentlich versuchen, in einem anderen Betrieb die Ausbildung fortzusetzen (was sicherlich nicht einfach wird). Denn dort würde sie sicher nicht arbeiten wollen.
Bis sie jedoch einen neuen Job hat, ist sie definitiv gegen Bezahlung weiter beschäftigt! Und das solltet Ihr durchdrücken!!!

Liebe Grüße
Guido

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Nochmal zum Thema KLAGE
Hallo nochmal!

Ich wollte nur noch mal erwähnen:

Bevor es zu einer Klage vor Gericht kommen kann, muss eine Güteverhandlung vor der Kammer geschehen. Das wird Dir der HWK-Mensch auch heute mittag sagen!

IMHO wird es KEIN Ausbilder in diesem Fall auf eine Klage ankommen lassen - er wird IMMER verlieren! Und das wird dem Ausbilder spätestens bei der Güteverhandlung klar gemacht.

Kurz und gut: Es enden nur verhältnismäßig wenige Azubi-Entlassungen vor Gericht.

Grüße
Guido