Hallo,
wir wohnen in einer ehemaligen Bahnwohnung direkt am Bahnhof einer großen Stadt. Nun haben wir eine Mieterhöhung erhalten, die auf den ortsüblichen Mietspiegel verweist. Demnach gehört unsere Wohnung zur „mittleren Wohnlage“. Nur, wie ist diese definiert? Vor unseren baumlosen Fenstern fährt die Bahn im Minutentakt auf mindestens 10 Schienen, linkerhand ist die Bahnbrücke, eine dunkle, nach Urin stinkende Unterführung und das Viertel ist von Junkies, Huren und Freiern gut besucht.
Kann es sein, das einzig und alleine die zentrale Lage die „mittlere Wohnlage“ rechtfertigt? Wie sieht dann „untere Wohnlage“ aus?
Vielen Dank und beste Grüße
Marie
Hallo Marie ,
in diesem Fall solltest Du Dir den örtlichen Mietspiegel bei der Stadt oder dem Mieterverein besorgen - dort sind alle Straßen aufgeführt und auch deren Einordnung in gute - mittlere und schlechte Wohnlagen .
Gruß
HC
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Hallo Marie
gehe zur Stast oder den Mieterverein und lasse Dir einen MS aushändigen. In dem Mietspiegel sind dann die kriterien aufgeführt, wie die Wohnlage berechnet wird.
Achtung. Verlasse Dich nicht darauf, dass im Mietspiegel eine Strasse als beste, gute, mittlere oder einfache Wohnlage genannt wird. Ein Haus in eienr Strasse mit überwiegende guter Wohnlage kann sogar ein einziges Haus auch einfache Wohnlage sein. Die Berechnung erfolgt aus Angaben wie z.B. Lärm, Luftverschmutzung, überbaute Flächen, drei- und mehr Wohnungen in einem Haus, die Lage des Hauses zu der Innenstadt, zu Grün- und Freiflächen, die Einkaufsmöglichkeiten, Nähe der Schule, Ärzte, Banken und auch in angrenzende Bereichen einer größeren Stadt die Verkehrsanbindung zur Innenstadt, vor allem bis wann dorthin öffentliche Verkehrsmittel in der Nacht fahren. Dies ist ein Teilauszug aller Möglichkeiten.
Gruss Günter
in diesem Fall solltest Du Dir den örtlichen Mietspiegel bei
der Stadt oder dem Mieterverein besorgen - dort sind alle
Straßen aufgeführt und auch deren Einordnung in gute -
mittlere und schlechte Wohnlagen .
Gruß
HC
Hallo,
wir wohnen in einer ehemaligen Bahnwohnung direkt am Bahnhof
einer großen Stadt. Nun haben wir eine Mieterhöhung erhalten,
die auf den ortsüblichen Mietspiegel verweist. Demnach gehört
unsere Wohnung zur „mittleren Wohnlage“. Nur, wie ist diese
definiert? Vor unseren baumlosen Fenstern fährt die Bahn im
Minutentakt auf mindestens 10 Schienen, linkerhand ist die
Bahnbrücke, eine dunkle, nach Urin stinkende Unterführung und
das Viertel ist von Junkies, Huren und Freiern gut besucht.
Kann es sein, das einzig und alleine die zentrale Lage die
„mittlere Wohnlage“ rechtfertigt? Wie sieht dann „untere
Wohnlage“ aus?
Vielen Dank und beste Grüße
Marie