Mietkaution: Geld zurückbeh. f. Heizkörperanstrich

Hallo!

Ich habe bisher in einem Altbau gewohnt, aus dem ich zum 01.12. ausgezogen bin. Dieser ist vor einigen Jahren kpl. renoviert worden und es wurden moderne Heizkörper installiert. In meinem Mietvertrag, einem Standardmietvertrag steht etwas von streichen der Heizkörper drin. Meiner Meinung sind diese erst 6 oder 7 Jahre alten Heizkörper nach dem Streichen eher hinüber, als das dies etwas bringen würde.

Bei der Wohnungsübergabe bzw. auch vorher hatte ich mit dem Vermieter abgesprochen, daß die Heizkörper nicht gestrichen werden, weil dies ja eine sinnlose Aktion sei. Er meinte: Nein, bloß nicht streichen. Er hat mir ein Übergabeprotokoll unterschrieben in dem vermerkt war, daß er mir die Kaution in voller Höhe + Zinsen zurückerstattet. Jetzt die Überraschung: Ich habe eine Abrechnung bekommen, in der er mir für jedes Jahr in dem ich in der Wohnung gewohnt hatte 40,- DM für die Abnutzung des Heizkörperanstrichs berechnet hat. Das sind immerhin 160,- DM.

Darf er das? Oder kommt das auf die Heizkörper an? In anderen Altbauten bei alten Heizkörpern mag dies ja Sinn machen. Aber hier? Kann ich das Geld zurückfordern?

Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar!

Gruß
Liane

Hallo Liane ,

in diesem Fall sollte ein nettes Schreiben mit dem Hinweis auf das Übergabeprotokoll und einer Fristsetzung von ca. 12-14 Tagen und ansonsten juristischer Bearbeitung durch den Mieterverein ,zur Erstattung der fälschlicherweise einbehalten 160,- wohl reichen.

Gruß

Heiner

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Hallo Liane,

die Kaution durfte nicht einbehalt werden, da Du ja die Wohnung gemäß Übergabeprotokoll mängelfrei übergeben hast. Schreibe also den Vermieter an. Der Tip mit dem Mieterverein ist nicht schlecht. Damit dieser aber aktiv wird mußt Du dort Mitglied sein. Also Schreiben den Vermieter an, setze in in Verzug (genaue Frist setzen). Reagiert er nicht, gehe zum Anwalt oder Mieterverein, was dort eine Mitgliedschaft kostet weiß ich nicht.
Gruß
Kerstin

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