Hallo!
Ich habe bisher in einem Altbau gewohnt, aus dem ich zum 01.12. ausgezogen bin. Dieser ist vor einigen Jahren kpl. renoviert worden und es wurden moderne Heizkörper installiert. In meinem Mietvertrag, einem Standardmietvertrag steht etwas von streichen der Heizkörper drin. Meiner Meinung sind diese erst 6 oder 7 Jahre alten Heizkörper nach dem Streichen eher hinüber, als das dies etwas bringen würde.
Bei der Wohnungsübergabe bzw. auch vorher hatte ich mit dem Vermieter abgesprochen, daß die Heizkörper nicht gestrichen werden, weil dies ja eine sinnlose Aktion sei. Er meinte: Nein, bloß nicht streichen. Er hat mir ein Übergabeprotokoll unterschrieben in dem vermerkt war, daß er mir die Kaution in voller Höhe + Zinsen zurückerstattet. Jetzt die Überraschung: Ich habe eine Abrechnung bekommen, in der er mir für jedes Jahr in dem ich in der Wohnung gewohnt hatte 40,- DM für die Abnutzung des Heizkörperanstrichs berechnet hat. Das sind immerhin 160,- DM.
Darf er das? Oder kommt das auf die Heizkörper an? In anderen Altbauten bei alten Heizkörpern mag dies ja Sinn machen. Aber hier? Kann ich das Geld zurückfordern?
Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar!
Gruß
Liane