Anhoerung im Ausland

Hi,

ein Bekannter von mir ist telefonisch zu einer Anhoerung in Holland angerufen worden. Weil die Fahrtkosten (ca. 60km) nicht erstattet werden und er seit Jahren von Arbeitslosenhilfe lebt, stellt sich die Frage, ob er darauf bestehen kann, die Anhoerung in Deutschland machen zu lassen. Also, MUSS oder KANN der Pullezeimensch aus Holland die Anhoerung in D durchfuehren lassen?

Gruzies

Li

Hallo,

vorab : über Spezialwissen vefüge ich nicht. Es mag sein, dass es hier spezielle Vorschriften gibt, die das regeln.

Nach allgemeinen Erwägungen würde ich aber sagen :
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch auf Europaebene und damit auch in den Niederlanden gilt, müssen die niederländischen Behörden bei ihrer Ladung im Rahmen eines Ermessens (welches ich mal als gegeben annehme) überlegen, ob es nicht ratsam wäre, im Wege der Amtshilfe die Anhörung von deutschen Beamten durchführen zu lassen.
Nachdem hier von einer Anhörung die Rede ist, bei der Fahrkosten nicht ersetzt werden, gehe ich mal davon aus, dass die niederländischen Behörden erwägen, einen belastende Maßnahme gegen Ihren Bekannten zu erlassen. Ist dem so, so steht es dem Bekannten natürlich frei, die Anhörung auch wahrzunehmen. Denn die Anhörung soll ja lediglich die Gelegenheit geben, den in Rede stehenden Sachverhalt aus eigener Sicht zu äußern und ist insoweit ein Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieses Recht ist fakultativ und muss i.d.R. nicht ausgeübt werden.
Handelt es sich dagegen um eine Zeugenaussage, muss wohl der Gang nach Holland bzw. deutschen Amtskollegen angetreten werden.
Unverständlich ist mir aber letztlich, warum die Niederländer keinen schriftlichen Bescheid erlassen haben, sondern das Telefon bemühten.

Fazit : Ihr Bekannter sollte einfach nachfragen, ob er sich wirklich äußern muss und falls dem so ist, ob die Anhörung nicht im Wege einer Amtshilfe von deutschen Kollegen durchgeführt werden kann.

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