Mieterproblem/wahrsch. Insolvenz/Wohnung verwüstet

Hallo,

unsere Mieter waren fristlos gekündigt, hätten schon vor ca. einem Monat ausziehen müssen. Gestern lag ein handgeschriebener Zettel bei uns im Briefkasten, das heute (Samstag) die Schlüsselübergabe sein sollte. Mieter kamen nicht, daraufhin haben wir die Wohnung mit einem Schlüssel (für Notfälle) betreten.

Es stehen noch ein Kühlschrank mit Inhalt, ein Fernseher, ein Bügelbrett, ein Wäscheberg, ein Tisch und eine Sitzgarnitur, sowie Abfälle in der Wohnung. Die Wohnung macht einen desolaten Zustand nach einer Mietdauer von nichtmal einem halben Jahr. Es wurde teilweise schmutziger Teppichboden (Eigentum des Mieters) hinterlassen. Ferner wurde in anderen Räumen PVC-Belag (Mietgegenstand) entfernt, so dass der pure Holzboden mit Kleberesten übrig blieb. Der Kellerraum wurde nicht geräumt, die Waschmaschine steht auch noch in der Waschküche.

Mieter stehen bereits in der Schuldnerliste. Mieter haben innerhalb von ca. zwei Jahren fünf Wohnungen angemietet und verwüstet hinterlassen. Die vorherigen Mieter bekommen auch noch alle Teile des Mietzinses, sowie wir auch (vierstellige Höhe!). Eine Anzeige wegen Betrug haben wir schon vorgenommen. Außerdem ist uns mittlerweile bekannt, dass unsere Ex-Mieter bereits nicht nur Vermieter sondern auch Firmen um ihr Geld betrogen haben. (Sachen bestellt oder gekauft und nicht bezahlt!)

Wie sieht die Angelegenheit aus, falls die Ex-Mieter privaten Konkurs anmelden, was zu erwarten wäre?

Wer kann uns Tipps geben, was wir noch machen können, da das Ausbleiben der Miete uns auch ziemlich finanziell angeschlagen hat?

Vielen Dank für Eure Unterstützung,
Oliver

Hallo,

da in Deiner ViKa das Alter mit 21-22 angegeben ist, ist der Hinweis von „unseren Mietern“ wohl nicht so, aber ich kann Dir nur raten, Geld wirst Du ohnehin nicht sehen, Strafanzeige wegen Verdachtes des Einmietbetruges zu erstatten. Irgendwer muss solchen Mietern das Handwerk legen, da sie all jenen schaden, die ordnungsgemäss handeln. Und der Vermieter, für den Du die Frage stellst, sollte bei der nächsten Vermietung nicht nur die Mieteinnahme sehen, sondern zuerst mal prüfen, ob er überhaupt was einnehmen kann.

Es könnte solchen Mietern nicht immer wieder gelingen nacheinander Wohnungen zu finden, wenn nicht immer wieder Vermieter ( die Miete ist im Verhältnis zum Zustand der Wohnung und zu gleichmässigen Wohnungen wesentlich höher, der Mieter ist auch bereit jeden Preis zu zahlen) das grosse Geschäft wittern würden. Das Ergebnis ist in solchen Fällen fast immer ein Verlust.

Gruss Günter

unsere Mieter waren fristlos gekündigt, hätten schon vor ca.
einem Monat ausziehen müssen. Gestern lag ein
handgeschriebener Zettel bei uns im Briefkasten, das heute
(Samstag) die Schlüsselübergabe sein sollte. Mieter kamen
nicht, daraufhin haben wir die Wohnung mit einem Schlüssel
(für Notfälle) betreten.

Es stehen noch ein Kühlschrank mit Inhalt, ein Fernseher, ein
Bügelbrett, ein Wäscheberg, ein Tisch und eine Sitzgarnitur,
sowie Abfälle in der Wohnung. Die Wohnung macht einen
desolaten Zustand nach einer Mietdauer von nichtmal einem
halben Jahr. Es wurde teilweise schmutziger Teppichboden
(Eigentum des Mieters) hinterlassen. Ferner wurde in anderen
Räumen PVC-Belag (Mietgegenstand) entfernt, so dass der pure
Holzboden mit Kleberesten übrig blieb. Der Kellerraum wurde
nicht geräumt, die Waschmaschine steht auch noch in der
Waschküche.

Mieter stehen bereits in der Schuldnerliste. Mieter haben
innerhalb von ca. zwei Jahren fünf Wohnungen angemietet und
verwüstet hinterlassen. Die vorherigen Mieter bekommen auch
noch alle Teile des Mietzinses, sowie wir auch (vierstellige
Höhe!). Eine Anzeige wegen Betrug haben wir schon vorgenommen.
Außerdem ist uns mittlerweile bekannt, dass unsere Ex-Mieter
bereits nicht nur Vermieter sondern auch Firmen um ihr Geld
betrogen haben. (Sachen bestellt oder gekauft und nicht
bezahlt!)

Wie sieht die Angelegenheit aus, falls die Ex-Mieter
privaten Konkurs anmelden, was zu erwarten wäre?

Wer kann uns Tipps geben, was wir noch machen können, da das
Ausbleiben der Miete uns auch ziemlich finanziell angeschlagen
hat?

Vielen Dank für Eure Unterstützung,
Oliver

Hallo Günter,

wir (meine Eltern und ich!) haben bereits Anzeige (wg. Einmietbetrug) erstattet. Das den Mietern das Handwerk gelegt wird, ist auch mein Anliegen, nur ist uns dadurch wie den Vorvermietern ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.

Bei uns ist das Problem, das die Wohnung keinen Balkon/Garten hat. Es gibt z. Z. leider kaum noch Mietinteressenten für derartige Wohnungen wie vor einigen Jahren.

Ich danke für Deine Antwort und hoffe das sich die Rechtslage für Vermieter die sich in gleicher Lage befinden in Zukunft gravierend verbessern wird und das die Vermieter solche Fälle auch zur Anzeige bringen.

Es ist im Gespräch, dass eine Datenbankabfrage über unseriöse Mieter eingerichtet werden soll, was ich sehr begrüßen würde.

Grüße,
Oliver

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wir (meine Eltern und ich!)

dachet ich mir.

haben bereits Anzeige (wg.

Einmietbetrug) erstattet. Das den Mietern das Handwerk gelegt
wird, ist auch mein Anliegen, nur ist uns dadurch wie den
Vorvermietern ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.

Ich danke für Deine Antwort und hoffe das sich die Rechtslage
für Vermieter die sich in gleicher Lage befinden in Zukunft
gravierend verbessern wird und das die Vermieter solche Fälle
auch zur Anzeige bringen.

Die Rechtslage ändert sich nicht. Es gibt keine andere Reaktion als eine Strafanzeige. Solchen Mietern muss das Handwerk gelegt werden. Aber. Ich verstehe nicht, wie es immer wieder erfolgt, dass ein Vermieter schon damit zufrieden ist, dass ein Mieter erklärt, wo er arbeitet. Dass ein Arbeitsverhältnis gekündigt sein kann, dass Pfändungen vorliegen, ergibt sich doch aus solchen Auskünften nicht. Kein Vermieter würde sein Auto verkaufen ohne dass er kein Geld sieht oder den Nachweis, dass der andere zahlen kann. Aber eine Wohnung wird vermietet, ohne dass es nur Nachfragen gibt, wie man denn die Miete finanziert.
Ich verstehe das nicht.

Es ist im Gespräch, dass eine Datenbankabfrage über unseriöse
Mieter eingerichtet werden soll, was ich sehr begrüßen würde.

Hinweis. Ist nicht erlaubt. Zugänglich für andere Vermieter darf sie ohnehin nicht sein. Tipp. Man kann eine Datenbak erstellen, die Bezug auf bestimmte Wohnungen nimmt, dort den Vermieter und den Mieter namentlich ausweist. Da kann man z.B. Gründe dann angeben, weshalb ein Mietverhältnis beendet wurde. Wenn dann jemand anfragt, Auskunft will, darf man keine direkte Auskunft erteilen, weil sonst Schadenersatz droht. Aber wie wäre es damit "Müssen sie sofort vermieten oder haben sie noch Zeit ? "
Ich meine, dass dies jemand, der eine Frage stellt, durchaus verstehen wird.

Gruss Günter

hallo,
es wäre doch auch eine Hilfe, wenn man nicht nur die finanzielle und persönliche Situation prüft (z.B. Schimmelpfeng macht so etwas; kostet ein paar Mark, aber weniger als obige Situation) sondern auch eine passende Kaution hinterlegen lässt. Wer die nicht bringt, bekommt keinen Mietvertrag (und natürlich auch keinen Schlüssel zur Wohnung).
Grüße
Raimund

hallo,

es wäre doch auch eine Hilfe, wenn man nicht nur die
finanzielle und persönliche Situation prüft (z.B.
Schimmelpfeng macht so etwas; kostet ein paar Mark, aber
weniger als obige Situation) sondern auch eine passende
Kaution hinterlegen lässt. Wer die nicht bringt, bekommt
keinen Mietvertrag (und natürlich auch keinen Schlüssel zur
Wohnung).

Widerspruch. Wer einen Mietvertrag abschliesst, in welchem eine Kaution vereinbart ist, kann die Kaution in drei Monatsraten zahlen oder eine Bürgschaft hinterlegen. Der Vermieter kann vor der Übergabe der Mietwohnung keine Kaution verlangen.

Gruss Günter

hallo Günter,
bleibt also nur noch: genaue Kontrolle, wen man sich da ins Haus holt.
Und wer das nicht zuläßt, gar nicht erst rein lassen.
Lieber mehrere Monatmieten-ausfall, als solche Mieter.
Grüße
Raimund

Hallo,

der Vermieter kann sich auch eine Schufaauskunft von dem zukünftigen Mieter vorlegen lassen. Das ist zwar auch keine Hundertprozentige Sicherheit, aber mit diversen Negativeinträgen kann man schon aussieben.

Gruß
roland

Hallo Rolamnd,

dem Vermieter steht grundästzlich keine Schufa-Auskunft zu. Auch einem Makler steht keine Schufa-Auskunft zu. Ein Mieter, der nach einer Schufa-Auskunft gefragt wird, sollte diese auch dann verweigern, wenn er nichts zu verbergen hat. Es gibt -leider - zu viele Fälle, in denen ein früherer Eintrag missbraucht wird.
Letztlich gibt es Unternehmen, die lassen einen Ratenkauf grundsätzlich bei der Schufa vermerken und auch Banken. Dem Vermieter - und insbesondere auch den Makler - gehen diese Infos nichts an.

Gruss Günter

der Vermieter kann sich auch eine Schufaauskunft von dem
zukünftigen Mieter vorlegen lassen. Das ist zwar auch keine
Hundertprozentige Sicherheit, aber mit diversen
Negativeinträgen kann man schon aussieben.

Gruß
roland

Hallo Günter,

das ist richtig, so seh ich das auch. Aber Vermieter fragen immer häufiger nach einem Schufabeleg und wenn der Interessent diesen dann verweigert wird er die Wohnung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bekommen. Denn es gibt bestimmt genug Mieter, die diesen vorlegen. Obwohl, wie ich bereits schrieb, dies auch keine 100%ige Sicherheit für den Vermieter ist.

Gruß
roland