Probezeit...Krankheit...Kündigung

Bitte um eine schnelle, kompetente Auskunft.

Kann einem Arbeitnehmer während der Probezeit, wenn er sich krank meldet, gekündigt werden?

Verschiebt sich durch die Krankmeldung der letzte Arbeitstag mit anschließendem Resturlaub?

Wer zahlt also den voraussichtlichen Zeitraum wenn die Erkrankung länger dauern wird, da eventuell eine OP ansteht?

LG
Mira

Hallo, Mira,
ich bin kein Rechtsgelehrter, aber weil’s pressiert hier ein Link:
http://www.brueckenbauer.ch/INHALT/0224/24recht.htm
hier habe ich noch etwas gefunden:
Frage Kann während der Probezeit gekündigt werden, obwohl der Mitarbeiter krank ist?
Antwort Ja, allerdings müssen die Besonderheiten bei der Zustellung der Kündigung beachtet werden. Tipp: Kündigung per Boten überbringen lassen!

d.h. Die Kündigung muß Dir ausgehändigt werden. Briefzustellung, selbst Einschreiben mit Rückschein, kann unwirksam sein („Warum haben Sie mir denn einen leeren Umschlag geschickt?“ wär z.B. ein Grund für unwirksame Kündigung.)

Viel Glück!
Eckard.

Hallo Eckard,

Antwort Ja, allerdings müssen die Besonderheiten bei
der Zustellung der Kündigung beachtet werden. Tipp: Kündigung
per Boten überbringen lassen!

d.h. Die Kündigung muß Dir ausgehändigt werden.
Briefzustellung, selbst Einschreiben mit Rückschein, kann
unwirksam sein („Warum haben Sie mir denn einen leeren
Umschlag geschickt?“ wär z.B. ein Grund für unwirksame
Kündigung.)

Mit Boten ist mir das vor 1,5 Jahren passiert.

Aber der Bote blieb bei mir nicht da, um zu sehen was ich für ein Schreiben bekommen habe. Und ich bezweifel, daß er in der Firma zugesehen hat _was_ in den Umschlag gesteckt wurde!?.

Vielleicht ist ja die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch mit meiner Kündigung vertauscht worden? Oder ein leeres Blatt hat seinen Weg in den Umschlag gefunden?

Aber in so einer Fa. würde ich dann eh nicht mehr arbeiten wollen, die einem gleich ne Kündigung schicken… Fr. arbeitsunfähig bis Di, Mo kam die Kündigung… Zeitarbeit übrigens… wie auch nicht anders zu erwarten :confused:

Schönen Gruß
Silvia

Bitte um eine schnelle, kompetente Auskunft.

Kann einem Arbeitnehmer während der Probezeit, wenn er sich
krank meldet, gekündigt werden?

Ja, innerhalb der ersten 6 Monate besteht kein Kündigungsschutz, es kann also ohne Grund gekündigt werden.

Verschiebt sich durch die Krankmeldung der letzte Arbeitstag
mit anschließendem Resturlaub?

Nein.

Wer zahlt also den voraussichtlichen Zeitraum wenn die
Erkrankung länger dauern wird, da eventuell eine OP ansteht?

Gem. § 8 EFZG geht die Entgeltfortzahlung weiter, sofern die Krankheit der Kündigungsgrund war.