Arbeitgeber aus Verband ausgetret.-alle Angst !

Hallo Leute !
Ich weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs mal: Mein Arbeitgeber ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten
und man hört schon von den ersten „Veränderungen“. So sind die Leute mit Verträgen unter einem Jahr schon ordentlich runtergstuft worden. Nun geht das Gerücht rum das er die Schichtzulage erst zwei Std. später als sonst zahlen will und dann auch noch mit wenigern Prozenten. Das Weihnachtsgehalt und Urlaubsgeld soll gekürzt werden,etc.! Einige nach der Ausbildung haben nie einen Vertrag bekommen: Was machen die jetzt bei einem Gespräch mit dem Chef über die neuen Tarife? Was ist rechtens in so einem Fall, wie können wir uns wehren(es ist keiner in der Gewerkschaft-die ist immer gut rausgehalten worden)?

Michael

Hallo Michael,

der Arbeitgebervarband ist doch, soviel ich weiß, eine Interessensvertretung der Arbeitgeber. Anders: Er ist ja nicht (und er kann das ja auch gar nicht) aus den Tarifverträgen ausgestiegen. Daher hat, so wie ich es im Moment verstehe, das ganze für Euch dieselben Auswirkungen als würde er aus dem Kaninchenzuchtverein austreten.

Schaut also aus meiner Sicht am ehesten so aus wie eine betreibsinterne Massenneurose :wink:))

Falls jemand mehr darüber weiß, so lerne ich gerne neues hinzu :wink:

viele Grüße,

Oliver

Hallo Michael,

Der Oliver hat recht, aber ich möchte noch ergänzen, dass ab jetzt euere Gewerkschaft mit Hilfe des Betriebsrats Haustariefverträge abschliest.
Die sind nur bei grossen Ausnhmen ( Wenn der Betrieb sonst pleite ist) anders als die der anderen im Arbeitgeberverband.
Und der Arbeitgeberverband wird in Zukunft deine Arbeitgeber nicht mehr mit seinem Fachanwälten vor Gericht vertreten.
Grüsse Ingo

Hallo Michael,

mit dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband ist der Arbeitgeber nicht mehr an Tarifverträge gebunden, die der Arbeitgeberverband mit den Gewerkschaten abgeschlossen hat. Hier kann er Neuverträge entsprechend günstiger gestalten. Verträge kann der Arbeitgeber nur im Rahmen einer Änderungskündigung ändern. Es bedarf hierbei auch der Zustimmung des Betriebsrates. Er kann nicht von sich aus einfach die Einkommen ohne Vereinbarung ändern. Also, ran an den Betriebsrat, wobei wohl die Gerüchteküche größer als die Form der Verträge sein könnte.

Ich weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs
mal: Mein Arbeitgeber ist aus dem Arbeitgeberverband
ausgetreten
und man hört schon von den ersten „Veränderungen“. So sind die
Leute mit Verträgen unter einem Jahr schon ordentlich
runtergstuft worden. Nun geht das Gerücht rum das er die
Schichtzulage erst zwei Std. später als sonst zahlen will und
dann auch noch mit wenigern Prozenten.

Dies ist ohne Vereinbarung mit dem Betriebsrat und dem einzelnen Arbeitnehmer nicht möglich.

Das Weihnachtsgehalt

und Urlaubsgeld soll gekürzt werden,etc.!

Dies sind freiwillige Leistungen, die auch heute schon in nicht allen Tarifbereichen vertraglich geschuldet sind sondern jederzeit gestrichen werden können.

Einige nach der

Ausbildung haben nie einen Vertrag bekommen:

Die Frage ist hypothetisch. Wenn noch nie Auszubildenden übernommen wurden, weshalb sollen über Verträge nach der Ausbildung gesprochen werden ?

Was machen die

jetzt bei einem Gespräch mit dem Chef über die neuen Tarife?
Was ist rechtens in so einem Fall, wie können wir uns
wehren(es ist keiner in der Gewerkschaft-die ist immer gut
rausgehalten worden)?

Ich hoffe ihr habt einen Betriebsrat. Wenn nicht, sucht ein Arbeitsgericht auf und lasst euch beraten.

Gruss Günter

So ist es nun nicht, obwohl das mit dem Kaninchenzüchterverein schon lustig wäre. Partner von Tarifverträgen sind immer Gewerkschaften auf der einen und einzelne Arbeitgeber oder ARBEITGEBERVERBÄNDE auf der anderen Seite. Ist ein Arbeitgeber nicht mehr Mitglied, ist er auch nicht mehr tarifgebunden, die Tarifregelungen gelten für die bisherigen Mitarbeiter nach, für Neueintritte gelten sie nicht mehr.

Aber für eine Tarifbindung muß auch der Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft sein (von Ausnahmen wie Bezugnahme durch Arbeitsvertrag oder Allgemeinverbindlichkeit einmal abgesehen).

Von daher hat sich ggf. durch den Austritt tatsächlich nichts geändert, weil ohnehin keine Tarifbindung bestand. Und die Gewerkschaft kann hier nichts ausrichten. Denn mangels Mitgliedern kann sie keinen Firmentarifvertrag erzwingen. Denn Zwang geht über Streik und nur Mitglieder bekommen aus der Streikkasse Geld.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

als kleine Denkanregung wollte ich noch erwähnen, daß Unternehmen, die noch im Arbeitgeberverband sind, kaum Spielräume für Gehaltssenkungen haben, außer der Laden steht kurz vor dem Exitus.

Die Maßnahmen, die Dein Arbeitgeber eingeleitet hat, mögen zwar vordergründig ärgerlich sein, könnten aber u.U. dem ein oder anderen Deiner Kollegen - und natürlich auch Dir selbst - den Job gerettet haben. Unternehmen, die nämlich keine Spielräume sehen, die Personalkosten über reduzierte Gehälter sehen, setzen dann tendenziell eher ein paar Leute auf die Straße.

Ein Zusammenhang, den viele Arbeitnehmer und alle Gewerkschaften noch nicht zur Kenntnis genommen haben.

Gruß
Christian

Nochmal ne Ergänzende Information für den beunruhigten Michael,

mit dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband ist der
Arbeitgeber nicht mehr an Tarifverträge gebunden, die der
Arbeitgeberverband mit den Gewerkschaten abgeschlossen hat.
Hier kann er Neuverträge entsprechend günstiger gestalten.

Wie schon Ekkehard Krull richtig - wenngleich nur beiläufig - erwähnte, trifft diese Vertragsgestaltungsfreiheit für den aus dem AG-Verband ausgetretenen AG nicht für alle Branchen zu. Es gibt nämlich eben noch jene sog. Allgemeinverbindlichkeit: Dieser Status wird vom Arbeitsminister ausgesprochen und gilt i. d. R. für jeweils eine Branche und ein Bundesland.

Die Gewerbetreibenden für Wach- und Sicherheitsdienste sind z. B. in BaWü aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit an den Tarifvertrag gebunden, auch wenn weder AG noch AN (!) Mitglied in AG-Verband oder Gewerkschaft ist.

Zugegeben, die Allgemeinverbindlichkeit ist nun nicht gerade häufig, aber man sollte es einmal prüfen (Gewerkschaften, Arbeitsministerium).
Darüberhinaus kann es ja auch nicht schaden, wenn man seine Unruhe zum Thema dem AG vorträgt und sich einfach mal erkundigt, weshalb dieser Schritt erfolgt ist.

EXCs Spekulation, der AG versuche mit seinem Verbandsaustritt Probleme für das Unternehmen und seine Belegschaft vielleicht gerade abzuwenden, halte ich zwar für nicht erwähnenswert; zum einen weil die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, denn die AG-Verbände haben schließlich auch andere Aufgaben, als nur die Tarifverträge zu bündeln. Und zum anderen gibt es in der jüngeren Geschichte kaum Beispiele für derartig motivierte Verbandsaustritte. Sicher hätte man dann auch andere Hinweise hierfür gefunden und der AG hätte die Gelegenheit, diesen Sachverhalt und damit seine Mitarbeiterfürsorge zu demonstrieren, sicher nicht ungenutzt verstreichen lassen.

Dennoch stimme ich EXC insofern mittelbar zu, als besagtes Gespräch für ein besseres Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN sorgen könnte. Kurz: Man sollte vielleicht weniger argwöhnisch aufeinander zugehen.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir, Michael, viel Glück!

Grüße

R o b.

Hallo Leute !
Nochmals zur Erklärung: Wir haben keinen Betriebsrat -es ist keiner in der Gewerkschaft(Es gab mal Mitarbeiter die etwas versucht hatten,die sind alle geflogen). Wir ehemaligen Auszu-
bildende haben nie einen Arbeitsvertrag bekommen -sind einfach übernommen worden(Teilweise schon 15 Jahre jetzt in der Fa.).Es
gibt keinen (Von 35 Mitarbeitern) der sich auch nur ein bißchen auskennt. Der Chef versucht in Einzelgesprächen jedem etwas anderes zu erzählen(Geschickt).Wir arbeiten alle schon für weniger Geld und mehr Std. Der Laden brummt und wir haben flexible Arbeitszeiten,heißt keiner weiß wann er am nächsten Tag arbeiten muß(Mit Familie ist das nicht immer leicht).Alles in allem haben viele von uns einfach genug immer weiter als Kanonenfutter verheizt zu werden(Der Krankenstand ist teilweise sehr hoch)

Michael

… ihr arbeitet z.T. schon seit 15 Jahren in der Firma, und das ohne Arbeitsvertrag? Ist das richtig? Geht das überhaupt? Gibst dann überhaupt Sozialleistungen? Und das Finanzamt, weiß das etwas von Eurer Existenz? Habt ihr überhaupt Lohsteuerkarten?

völlig Baff

Oliver