Nochmal ne Ergänzende Information für den beunruhigten Michael,
mit dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband ist der
Arbeitgeber nicht mehr an Tarifverträge gebunden, die der
Arbeitgeberverband mit den Gewerkschaten abgeschlossen hat.
Hier kann er Neuverträge entsprechend günstiger gestalten.
Wie schon Ekkehard Krull richtig - wenngleich nur beiläufig - erwähnte, trifft diese Vertragsgestaltungsfreiheit für den aus dem AG-Verband ausgetretenen AG nicht für alle Branchen zu. Es gibt nämlich eben noch jene sog. Allgemeinverbindlichkeit: Dieser Status wird vom Arbeitsminister ausgesprochen und gilt i. d. R. für jeweils eine Branche und ein Bundesland.
Die Gewerbetreibenden für Wach- und Sicherheitsdienste sind z. B. in BaWü aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit an den Tarifvertrag gebunden, auch wenn weder AG noch AN (!) Mitglied in AG-Verband oder Gewerkschaft ist.
Zugegeben, die Allgemeinverbindlichkeit ist nun nicht gerade häufig, aber man sollte es einmal prüfen (Gewerkschaften, Arbeitsministerium).
Darüberhinaus kann es ja auch nicht schaden, wenn man seine Unruhe zum Thema dem AG vorträgt und sich einfach mal erkundigt, weshalb dieser Schritt erfolgt ist.
EXCs Spekulation, der AG versuche mit seinem Verbandsaustritt Probleme für das Unternehmen und seine Belegschaft vielleicht gerade abzuwenden, halte ich zwar für nicht erwähnenswert; zum einen weil die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, denn die AG-Verbände haben schließlich auch andere Aufgaben, als nur die Tarifverträge zu bündeln. Und zum anderen gibt es in der jüngeren Geschichte kaum Beispiele für derartig motivierte Verbandsaustritte. Sicher hätte man dann auch andere Hinweise hierfür gefunden und der AG hätte die Gelegenheit, diesen Sachverhalt und damit seine Mitarbeiterfürsorge zu demonstrieren, sicher nicht ungenutzt verstreichen lassen.
Dennoch stimme ich EXC insofern mittelbar zu, als besagtes Gespräch für ein besseres Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN sorgen könnte. Kurz: Man sollte vielleicht weniger argwöhnisch aufeinander zugehen.
Auf jeden Fall wünsche ich Dir, Michael, viel Glück!
Grüße
R o b.