hallo,
werde ich vom arbeitgeber freigestellt,
wenn ich wegen einer privaten sache vor gericht geladen werde?
muss ich die stunden dann nacharbeiten oder nicht?
danke für euer hilfe,
alex
hallo,
werde ich vom arbeitgeber freigestellt,
wenn ich wegen einer privaten sache vor gericht geladen werde?
muss ich die stunden dann nacharbeiten oder nicht?
danke für euer hilfe,
alex
Hallo, Alex,
einer gerichtlichen Ladung mußt Du Folge leisten. Der Arbeitgeber wird Dich also freistellen müssen. Ich kann allerdings nicht sagen, ob er Nacharbeit verlangen kann - ich meine nicht.
Du wirst mit der Ladung ein Formblatt bekommen, in dem der Arbeitgeber den Verdienstausfall bestätigen muß. Dieser Ausfall sowie die anfallenden Kosten (Fahrt zum und vom Gericht etc) bekommst Du von der Gerichtskasse erstattet. (Zahlen muß das später der im Verfahren unterlegene - Bei Vergleich sind beide unterlegen 
Soweit meine Erfahrungen aus einem Zivilverfahren.
Gruß Eckard.
Hier steht alles wissenswerte drin: http://www.haymann.com/Broschuren/Zeugen.htm
Mit vielen Grüßen
—> Mayo
Hallo.
werde ich vom arbeitgeber freigestellt,
wenn ich wegen einer privaten sache vor gericht geladen werde?
Ja, weil Du Dich einer gerichtlichen Vorladung nicht entziehen kannst.
muss ich die stunden dann nacharbeiten oder nicht?
Betrachten wir es der Einfachheit halber als die Frage, ob Dir Lohnzahlung zusteht oder nicht. Dann lautet die Antwort Nein.
Zwei Fälle :
a) Du bist Zeuge, aber nicht Partei; dann steht Dir Verdienstausfallersatz zu. Bescheinigung des AG erforderlich.
b) Du bist Partei in dem Verfahren; dann hast Du Deinen Verdienstausfall selbst zu tragen. Ggf. steht Dir bei einem gewonnenen Prozess Schadenersatz zu.
Gruß kw