Frage zu Nachnahmesendung ?

Hallo,

wie ist das eigentlich?
Jemand möchte etwas von mir kaufen und möchte es nicht per Überweisung vorab bezahlen, sondern per Nachnahme…
Gibt es da irgendwelche Hintertürchen? bekomme ich da auf jeden Fall mein Geld?
Worauf muss ich ggf. achten…

Vielen Dank,
B.v.Sternburg

Hallo Bernd,

Jemand möchte etwas von mir kaufen und möchte es nicht per
Überweisung vorab bezahlen, sondern per Nachnahme…

Na dann bist Du fein raus. Die Post fungiert als Inkasso-Unternehmen und daß die Bude Pleite geht, ist eher unwahrscheinlich…

Worauf muss ich ggf. achten…

Deinen Namen und Deine Adresse richtig und vollständig anzugeben. *lach*

Beste Grüße

Tessa

Hallo!

Wenn er die Ware nicht annimmt musst du die Portokosten trotzem Tragen.

ich würde mir die Portokosten plus X auf ein Konto vorabüberweisen lassen, wenn er das macht wird er auch das Paket warscheinlich annehmen…wenn nicht, hast du wenigstens keinen Verlust.

Grüsse-Sven.
PS: mir ist es einmal passiert, das jemand per NN wollte und nicht abgenommen hat, bei nem 20kg paket…never again! seither Anzahlung, wie oben erkleart, oder eben VK…

ich würde mir die Portokosten plus X

Hi, was meinst du mit dem „plus x“?

Gruß
Nelly

Hi Tessa,

was er dann noch nicht ausgeschaltet hat ist das Annahmerisiko.

Aber igrend einen Tod muss man sterben…

Gruß Ivo

Ja, oder aber man versetzt den Besteller kraft geschlossenen Kaufvertrages in Annahmeverzug. Tritt einer der beiden Vertragspartner zurück, haben sich beide einander gewährte Leistungen zurückzuerstatten - dieses evtl. in die AGB einbauen.
Sprich: Er hat Porto- und Nebenkosten zu erstatten. Insofern ist das mit der Portokaution wie von dir vorgeschlagen eine gute Idee !

Wann immer ich etwas bestelle, bin ich niemals bereit, Vorkasse zu leisten ! Wozu gibts Kreditkarten ? Andererseits ist die Nachnahmevariante ein guter Kompromiss.

Gruß

HM

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hi,

Ja, oder aber man versetzt den Besteller kraft geschlossenen
Kaufvertrages in Annahmeverzug. Tritt einer der beiden
Vertragspartner zurück, haben sich beide einander gewährte
Leistungen zurückzuerstatten - dieses evtl. in die AGB
einbauen.

richtig ABER

Sprich: Er hat Porto- und Nebenkosten zu erstatten.

versuch mal ca. 20 € übr irgendein gericht einzufordern, wenn der kunde hartleibig ist

Insofern

ist das mit der Portokaution wie von dir vorgeschlagen eine
gute Idee !

verhindert aber auch wieder, dass ich z.b. bestellen würde,
weil

Wann immer ich etwas bestelle, bin ich niemals bereit,
Vorkasse zu leisten !

insofern, hat ivo recht

Aber igrend einen Tod muss man sterben…

sprich, ein bisserl risiko hast du immer, was allerdings über die NN mit der POST AG unwahrscheinlich verringert wird, weil das sind die einzigsten die die NN NUR in B A R annehmen, und dein risiko eine „faulen“ scheck zu bekommen sind da gering

insofern bist du wieder dem lieblingsspruch von mir und einem geschätzen bankberater ziemlich nahe gekommen:

„NUR BARES IST WAHRES“

in diesem sinne

uwe

Hallo Bernd,

ich lese gerade in deiner ViKa Goldschmied.

Du wirst doch nicht? Bei Verlust ist eine Nachnahmesendung nur bis ca. 20 EUR versichert.

Und sollte es sich um Einzelstücke bzw. Sonderanfertigungen handeln würde ich als erstes eine vernünftige Vertragsgrundlage (Werksvertag) schaffen.

Gruss
Nils