Einfach so neuer Vertrag

Hi
meine Firma hat mir einfach so einen neuen Vertrag geschickt.
Im Anschreiben stand lapidar: Er ist upgedated auf Euro, Deinen neuen Titel usw. Lies ihn duch und uschick das eine Examplar unterschrieben zurück.
Also habe ich es durchgelesen.
Einige Kleinigkeiten ahben sich verändert, mal zu meinen gunsten (Vertragsstrafen, Schulungsmassnahmen), einiges zu meinen Ungunsten.
Aber vor allem hat sich geändert, dass ich weder Firmenwagen noch Geld für ein Auto bekomme.
Bisher war es bei uns in der Firma so (Professional Services)
dass die Mitarbeiter entweder einen Firmenwagen bekamen oder aber eine Car Allowance für 1000 Euro.
Das stand auch so in meinem aktuellen Vertrag drin und ich hatte das auch im Vorstellungsgespräch zur Einstellungsbedingung gemacht.
Meine aktueller Wagen läuft im November aus und ich habe schon mit Absprache aller Chefs einen neuen bestellt. (D.h. die Firma hat unterschrieben und bestellt).
In dem neuen Vertrag steht drin, dass der Arbeitnehmer sich verpflichtet, seinen PrivatPKW zu Geschäftsreisen zur Verfügung zu stellen. Er hat auch dafür zu sorgen dass sein Wagen so gut versichert ist, dass der Firma im Falle eines Unfalls etc. keine Kosten enstehen. Desweiteren hat der Mitarbeiter alle Anstrengungen zu unternehmen, wann immer möglich, seinen PKW zu nutzen und keine anderen Verkehrsmittel.
Aus dieser Situation ergeben sich bei mir mehrere Fragen:

  1. Muss ich einfach so einen neuen Vertrag unterschreiben
  2. Wie ist der letzte Passus zu verstehen, wenn jemand, wie ich, keinen PrivatPKW hat? Muss ich mir dann einen kaufen?
  3. Ist dieser Passus überhaupt rechtens, dass die Firma will dass ich reise, aber für den Wagen, seine Versicherung etc. selber sorgen muss?

Danke

Hallo Unbekannter,

ich bin nun wirklich kein Fachmann, aber aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, daß solche Passagen auch schon mal aus Dusseligkeit der Personalabteilung im Vertrag landen. (Sorry an alle Mitarbeiter einer Personalabteilung, aber ich habe das schon mehrfach erlebt…)

Bevor du den Vertrag unterschreibst, rede doch noch mal mit dem Personalchef darüber, gerade mit dem Hintergrund, daß der Firmenwagen Einstellungsbedingung für dich war. Dann wirst du herausfinden, was der Hintergrund für diese Änderung deines Vertrages ist. Ggfs ist eine neue Verhandlung mit dem Personalchef nötig…

Viel Erfolg wünsche ich dir!

Liebe Grüße

Faya

Hallo,
bin auch kein Experte, aber ich würde da gar nichts unterschreiben. Warum auch? Er hat doch einen Vertrag und der läuft nicht einfach aus. Und soweit ich weiss kann die Firma nicht nach Lust und Laune neue Verträge abschliessen ohne den alten vorher zu kündigen. Also erstmal nichts verhandeln und auf die Profis im Brett warten.

Viele Grüße
Merit

Bevor du den Vertrag unterschreibst, rede doch noch mal mit
dem Personalchef darüber, gerade mit dem Hintergrund, daß der
Firmenwagen Einstellungsbedingung für dich war. Dann wirst du
herausfinden, was der Hintergrund für diese Änderung deines
Vertrages ist. Ggfs ist eine neue Verhandlung mit dem
Personalchef nötig…

Viel Erfolg wünsche ich dir!

Liebe Grüße

Faya

Hallo.

  1. Muss ich einfach so einen neuen Vertrag unterschreiben

– Nein. Sieht zudem auch nicht nach einer Änderungskündigung aus. Und diese müßte der AG schon fristgerecht aussprechen. Ansonsten kann er nicht einseitig die arbeitsvertraglichen Inhalt ändern.

  1. Wie ist der letzte Passus zu verstehen, wenn jemand, wie
    ich, keinen PrivatPKW hat? Muss ich mir dann einen kaufen?

– Darauf liefe es wohl hinaus.

  1. Ist dieser Passus überhaupt rechtens, dass die Firma will
    dass ich reise, aber für den Wagen, seine Versicherung etc.
    selber sorgen muss?

– Rechtens ist der schon. Es gibt ja kein gesetzliches Recht auf „Firmenwagen“ oder „Versicherung“. Alles eine Frage der Vereinbarung.

Soll es denn dann wenigstens Reisekostenerstattung, etc. geben?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Frage: Kann bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber einfach eine Änderungskündigung aussprechen? Sprich: Kann er sagen: „Ich kündige Dir fristgerecht in drei Monaten, ab dann gilt der neue Vertrag, den ich Dir dann vorlege“? Oder gilt auch hier der übliche Kündigungsschutz (eine Kündigung ist ja gar nicht so einfach…)

viele Grüße,

Oliver

Hallo.

Frage: Kann bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis der
Arbeitgeber einfach eine Änderungskündigung aussprechen?
Sprich: Kann er sagen: „Ich kündige Dir fristgerecht in drei
Monaten, ab dann gilt der neue Vertrag, den ich Dir dann
vorlege“? Oder gilt auch hier der übliche Kündigungsschutz
(eine Kündigung ist ja gar nicht so einfach…)

Beides :smile:

Ja, er kann eine Änderungskündigung aussprechen.
Ja, es gilt der Kündigungsschutz - soweit Betrieb > 5AN und Betriebsdauer > 6 Monate

Du kannst solch ein „Angebot“ in Form einer Änderungskündigung:
a) ablehnen,
b) annehmen oder
c) unter Vorbehalt annehmen (§ 2 KSchG).

Unter Vorbehalt annehmen bedeutet: Der Arbeitnehmer nimmt die Arbeit unter geänderten Konditionen nur unter der Bedingung an, daß diese Änderungskündigung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt muß er dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung mitteilen. Ist die Kündigungsfrist kürzer als 3 Wochen (z. B. weil im Tarifvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vorgesehen ist), so muß die Mitteilung an den Arbeitgeber innerhalb dieser Kündigungsfrist erfolgen. Den Vorbehalt wegen sozial ungerechtfertigter Änderungskündigung muß der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen auch vor einem Arbeitsgericht geltend machen (Klage) - sonst erlischt der Vorbehalt. Er arbeitet
bis zur Klärung des Sachverhaltes zunächst unter den neuen, meist ungünstigeren Arbeitsbedingungen.
Stellt sich heraus, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen tatsächlich sozialwidrig war, bleibt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis bestehen, und der Arbeitgeber muß den Einkommensverlust ausgleichen. Hat der Arbeitgeber jedoch richtig gehandelt, wird der Arbeitnehmer seine neue Tätigkeit zu dem geringeren Gehalt fortsetzen können. Deshalb ist der Vorbehalt für den Arbeitnehmer eine vorteilhafte Möglichkeit, seine Rechtslage zu erfahren, ohne seinen Arbeitsplatz zu riskieren. Natürlich kann der Arbeitnehmer eine Änderungskündigung auch sofort ablehnen (a) und ohne Vorbehalt gegen sie innerhalb von 3 Wochen Klage erheben. Stellt das Arbeitsgericht dann aber fest, daß das Unternehmen richtig gehandelt hat, ist für den Arbeitnehmer der Arbeitsplatz verloren. Im Falle, daß die Kündigung tatsächlich sozial ungerechtfertigt war, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz. Eine Änderungskündigung kann auch so verstanden werden, daß ein Arbeitgeber versucht, Arbeitsplätze zu erhalten, obwohl sich die wirtschaftlichen Bedingungen für das Unternehmen verschlechtert haben. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind gezwungen, ihre Mitarbeiter dann für weniger Gehalt zu beschäftigen - aber doch immerhin zu beschäftigen. In diesem Verständnis wird der Arbeitnehmer die Änderungskündigung annehmen (b).

Gruß,
LeoLo

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