wer kennt sich aus in Sachen ausländerrecht, besonders den Fall des Verlustes der Staatsangehörigkeit bei
Zerfall der UdSSR. Ich habe z.Zt. keine Staatsangehörigkeit, bin in der Ukraine geboren und wohne seit 10 Jahren in
Deutschland, davon 9 Jahre mit Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung.
Wenn sich jemand angesprochen fühlt, bitte melden für detaillierte Informationen!
unter http://www.binational-in.de findest du auch viele allgemeine Infos zum Ausländerrecht - vor allem guck mal unter den Links. Vielleicht ist auch was für dich dabei.
Hallo,
durch den Zerfall der Sowjetunion ist die Staatsbürgerschaft nicht abhanden gekommen.
Mit Inkrafttreten der ukrainischen Verfassung dürftest Du ukrainischer Staatsbürger geworden sein.
Du wärest verpflichtet gewesen, dir spätestens 1998 einen neuen Pass zu besorgen,da die alten Sowjetpässe spätestens zu diesem Zeitpunkt in der Ukraine ungültig geworden sind.
Gruß Irina
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