Erben...

Von: , Frage gestellt am So, 30. Jan 2000

Hallo,
von einem unserer Bekannten ist der Vater verstorben. Frage: Wenn unser Bekannter das Erbe ausschlägt, wer ist dann erbberechtigt? Ist es die Schwester des Vaters, oder ist es die Tochter unseres Bekannten?
Danke für alle Hinweise
Erika

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Erben...

    Hallo Erika,

    die Schwester des Verstorbenen ist als nächste an der Reihe, wenn der Verstorbene außer Eurem Bekannten keine weiteren Kinder hat. Die Enkelkinder erben nur, wenn auch die Geschwister das Erbe ausschlagen.

    Viele Grüße.,

    Bettina [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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