mündlicher mietvertrag?

folgendes problem:

ein mietvertrag, der ausschliesslich aus mündlicher zusage seitens des mieters und schlüsselübergabe besteht, dh. keine absprache jeglicher formalitäten, noch kein einzug des mieters ound keine schriftlicher niederlegung des vertrages…ist solch ein „vertrag“ rechtsgültig?
der mieter (ich) will aus dem „vertrag“ heraus, er das rechtlich möglich?

danke!
tim

mündlicher Vertrag
Hallo Tim,

mündliche Verträge sind grundsätzlich ebenso bindend wie schriftliche, ob Mietverträge oder andere.

Wenn bei einem Mietvertrag keine Details festgelegt sind, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.

Nachteil ist aber, dass Einzelheiten der Absprachen oder der ganze Vertag schwer beweisbar ist, falls einer der Beteiligten sich nicht an die Wahrheit hält. Dann muss möglicherweise aufwendig mit Zeugen nach der Wahrheit gesucht werden.

Liebe Grüße
Peggy

Beweis
Hi Peggy,

Du hast recht, der Vertrag dürfte gültig sein. Und da der Schlüssel bereits übergeben wurde, dürfte es dem Mieter schwerfallen das Bestehen des Vertrages zu leugnen. Aber Günther wird sich sicher noch melden…

Gruß Stefan

Hi,
ich erinnere mich an den Ausspruch eines Dozenten, der zudem Rechtsanwalt war: „Mündliche Verträge sind rechtswirksam und bindend. Ich schließe die Arbeitsverträge mit meinen Angestellten auch nur mündlich.“
Ich würde zwar ohne ein Stück unterschriebenes Papier auf nichts eingehen, aber der Vertrag gilt. Problem sind eben Streitigkeiten, dann gilt Aussage gegen Aussage, ohne Zeugen und Beweise hat man es schwer. Und dass du bereits die Schlüssel hast, kann als Einverständis gelten.
Alex

Hallo Tim,

ein mietvertrag, der ausschliesslich aus mündlicher zusage
seitens des mieters und schlüsselübergabe besteht, dh. keine
absprache jeglicher formalitäten, noch kein einzug des mieters
ound keine schriftlicher niederlegung des vertrages…ist
solch ein „vertrag“ rechtsgültig?
der mieter (ich) will aus dem „vertrag“ heraus, er das
rechtlich möglich?

Der mündliche Mietvertrag ist rechtswirksam abgeschlossen. Die Schlüsselübergabe ist ein weiteres Indiz für die mündliche Vereinbarung. Die Vorschriften regeln sich aus dem Gesetz.

Aus dem Vertrag kannst Du nicht einfach. Ich gebe Du hier einige Hinweise, die Dir ermöglichen, eine Lösung mit dem Vermieter zu suchen. Voraussetzung ist, dass Du Dich sofort mit dem Vermieter zu einem persönlichen Gespräch triffst und ihm klar und deutlich erklärst, dass Du nicht einziehen kannst. Es wäre nicht schlecht, wenn Du hierfür einen nachvollziehbaren Grund Deinem Vermieter nennen könntest. Erleichtert möglicherweise Deine Bitte und dem Vermieter die Entscheidung. Bitte keine Tricks.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Also ab 01.11.2002 auf frühestens 31.03.2003.

  1. Der Vermieter erklärt, dass er mit der Vertragsaufhebung einverstanden ist. Dann bitte schriftlich vereinbaren, dass das Mietverhältnis nicht aufgenommen wird und keine Seite Ansprüche gegen die jeweils andere Seite geltend macht.

  2. Der Vermieter ist einverstanden, wenn Du einen Nachmieter stelltst, dass dann das Mietverhältnis vorzeitig endet. Hier diese Vereinbarung der Nachmieterstellung schriftlich treffen und gleichzeitig trotzdem vorsorglich zum 31.01.2003 kündigen bis spätestens am 05.11.2002 (Eingang der Kündigung beim Vermieter)

  3. Es wird zwischen Euch vereinbart, dass das Mietverhältnis gegen Zahlung einer Ablösesumme nicht aufgenommen wird. Auch hier bedarf es der schriftlichen Vereinbarung, dass das Mietverhältnis gegen die Zahlung aufgenommen wird. Hier aber beachten, dass mehr als zwei Monatsmieten bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist keinen Sinn hat, denn in diesem Fall kann der Vermieter sofort vermieten. Du hast kein Anspruch, wenn die Wohnung vorzeitig vermietet wird auf Erstattung Deiner Zahlung.

  4. Der Vermieter besteht auf Vertragserfüllung. Dann muss sofort gekündigt werden. Während der drei Monate musst Du regelmäßig lüften und auch heizen. Neben der Miete müssen die Vorauszahlungen - soweit besprochen - der Nebenkosten gezahlt werden. Wurde über eine Kaution gesprochen und eine vereinbart, wäre auch diese zu zahlen. Die Anmeldung zb. Wasser, Strom, Gas muss von Dir vorgenommen werden und Du musst auch hier wieder alles abmelden.

Wenn eine Ölzentralheizung vorhanden ist, musst Du jetzt zum Einzug eine Ablesung verlangen und wenn die drei Monate vorüber sind, musst Du ebenso die Ablesung verlangen. Kostet Dich zwar rd. 100 EURO, aber die Verteilung der Kosten auf Gradzahlen ist noch teurer.

Sollte Dir möglicherweise doch noch ein Vertrag vorgelegt werden, diesen nicht unterschreiben.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich habe mich sofort mit meinem Vermieter in Verbindung gesetzt. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass ich nach einem Nachmieter suchen muss (deine Alternative 2), falls ich keinen finden sollte, will er anderthalb Monatsmieten gezahlt bekommen (deine Alternative 3).
Dieses Ergebnis finde ich verglichen mit der Rechtslage sehr fair von meinem Vermieter, sodass ich auf eine schriftliche Niederlegung dieser Vereinbarung verzichte.
Etwas problematisch ist auch die Suche nach einem Nachmieter, da ich in Stuttgart wohne(n bleiben muss), und sich die betreffende Wohnung bei Bonn befindet…

gruss
tim

Hallo Tim,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich habe mich sofort mit meinem Vermieter in Verbindung
gesetzt. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass ich nach einem
Nachmieter suchen muss (deine Alternative 2), falls ich keinen
finden sollte, will er anderthalb Monatsmieten gezahlt
bekommen (deine Alternative 3).

Ist ein Termin festgelegt bis an wann Du aus dem Mietvertrag entlassen wirst, wenn es keinen Nachmieter gibt ?

Dieses Ergebnis finde ich verglichen mit der Rechtslage sehr
fair von meinem Vermieter, sodass ich auf eine schriftliche
Niederlegung dieser Vereinbarung verzichte.

Ich bitte hierbei aber zu beachten, dass Du keinerlei Garantie hast, dass der Vermieter sich an die Vereinbarung hält. Du musst daher vorsorglich das Mietverhältnis zum 31.01.2003 kündigen. In der Kündigung musst Du auf die vereinbarte Nachmietertellung hinweisen und wenn ich Dich richtig verstehe, will der Vermieter von Dir 1 1/2 Monatsmieten wenn Du kein Nachmieter findest. Du musst also auch in der Kündigung dieses Vereinbarung schriftlich fixieren, dass wenn bis zum xx.xx.xxxx kein Nachmieter gefunden ist, das Mietverhältnis zum 31.01.2003 endet durch Zahlung von 1 1/2 Monatsmieten.

Und nun eine Frage an Dich. Wenn bis 15.12.2002 kein Nachmieter gefunden ist, trägt dann der Vermieter den offiziellen Verlust bis 31.01.2003 ???

Oder ist es vielleicht nicht so, dass dann keine Kündigung vorliegen würde und mangels Nachmieter Du dann 1 1/2 Monatsmieten zahlst ?

Oder wie ist es, wenn bis 31.01.2003 niemand gefunden werden kann. Dann zahlst Du auch 1 1/2 Monatsmieten, weil Du nicht gekündigt hast ?

Ohne diese Kündigung mit Bestätigung der Nachmietersuche und der Bestätigung an den Vermieter ab welchen Termin, zu dem kein Nachmieter gefunden wird, das Mietverhältnis durch Zahlung von
1 1/2 Monatsmieten endet geht es nicht.

Die Alternative 2 oder 3 war von mir gestellt, die Alternative 2 und 3 ist doch auf jedem Fall zu Deinem Nachteil. Dein Vermieter hat nach der Rspr. bis zu drei Monate Zeit zur Prüfung der angebotenen Nachmieter. Dann wäre bereits Mitte Januar 2003. Bei einer Kündigung endet das Mietverhältnis zum 31.01.2003.

Die Entscheidung über Dein Vorgehen musst Du treffen, ich würde, wäre ich an Deiner Stelle, den Tipp der Kündigung mit der Klarstellung zu Nachmieter und zum Termin der Ablösesumme schriftlich dem Vermieter als Ergebnis bestätigen. Wenn der Vermieter Dir dann mitteilt, so sei alles nicht besprochen, Du hättest ihn nicht richtig verstanden, melde Dich.

Gruss Günter

Etwas problematisch ist auch die Suche nach einem Nachmieter,
da ich in Stuttgart wohne(n bleiben muss), und sich die
betreffende Wohnung bei Bonn befindet…

gruss
tim

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Also ab
01.11.2002 auf frühestens 31.03.2003. ???

Gruß
Gisela

Hallo,

mir ist bei der Beantwortung der Frage bezüglich des Kündigungstermins von drei Monaten , gerechnet ab 01.11.2002, ein Fehler passiert. Es muss 31.01.2003 und nicht 31.03.2003 heissen. Sorry.

Danke für den Hinweis Gisela.

Gruss Günter

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Also ab
01.11.2002 auf frühestens 31.03.2003.