Hallo Tim,
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich habe mich sofort mit meinem Vermieter in Verbindung
gesetzt. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass ich nach einem
Nachmieter suchen muss (deine Alternative 2), falls ich keinen
finden sollte, will er anderthalb Monatsmieten gezahlt
bekommen (deine Alternative 3).
Ist ein Termin festgelegt bis an wann Du aus dem Mietvertrag entlassen wirst, wenn es keinen Nachmieter gibt ?
Dieses Ergebnis finde ich verglichen mit der Rechtslage sehr
fair von meinem Vermieter, sodass ich auf eine schriftliche
Niederlegung dieser Vereinbarung verzichte.
Ich bitte hierbei aber zu beachten, dass Du keinerlei Garantie hast, dass der Vermieter sich an die Vereinbarung hält. Du musst daher vorsorglich das Mietverhältnis zum 31.01.2003 kündigen. In der Kündigung musst Du auf die vereinbarte Nachmietertellung hinweisen und wenn ich Dich richtig verstehe, will der Vermieter von Dir 1 1/2 Monatsmieten wenn Du kein Nachmieter findest. Du musst also auch in der Kündigung dieses Vereinbarung schriftlich fixieren, dass wenn bis zum xx.xx.xxxx kein Nachmieter gefunden ist, das Mietverhältnis zum 31.01.2003 endet durch Zahlung von 1 1/2 Monatsmieten.
Und nun eine Frage an Dich. Wenn bis 15.12.2002 kein Nachmieter gefunden ist, trägt dann der Vermieter den offiziellen Verlust bis 31.01.2003 ???
Oder ist es vielleicht nicht so, dass dann keine Kündigung vorliegen würde und mangels Nachmieter Du dann 1 1/2 Monatsmieten zahlst ?
Oder wie ist es, wenn bis 31.01.2003 niemand gefunden werden kann. Dann zahlst Du auch 1 1/2 Monatsmieten, weil Du nicht gekündigt hast ?
Ohne diese Kündigung mit Bestätigung der Nachmietersuche und der Bestätigung an den Vermieter ab welchen Termin, zu dem kein Nachmieter gefunden wird, das Mietverhältnis durch Zahlung von
1 1/2 Monatsmieten endet geht es nicht.
Die Alternative 2 oder 3 war von mir gestellt, die Alternative 2 und 3 ist doch auf jedem Fall zu Deinem Nachteil. Dein Vermieter hat nach der Rspr. bis zu drei Monate Zeit zur Prüfung der angebotenen Nachmieter. Dann wäre bereits Mitte Januar 2003. Bei einer Kündigung endet das Mietverhältnis zum 31.01.2003.
Die Entscheidung über Dein Vorgehen musst Du treffen, ich würde, wäre ich an Deiner Stelle, den Tipp der Kündigung mit der Klarstellung zu Nachmieter und zum Termin der Ablösesumme schriftlich dem Vermieter als Ergebnis bestätigen. Wenn der Vermieter Dir dann mitteilt, so sei alles nicht besprochen, Du hättest ihn nicht richtig verstanden, melde Dich.
Gruss Günter
Etwas problematisch ist auch die Suche nach einem Nachmieter,
da ich in Stuttgart wohne(n bleiben muss), und sich die
betreffende Wohnung bei Bonn befindet…
gruss
tim