Hallo! Kurzer Anhang zu meiner Frage unten: Kann man rechtliche Schritte gegen Gewalt in der Pflege einleiten? Welche Möglichkeiten habe ich als „Mitwisser“, der Gewalt ein Ende zu machen??
Galli
Ganz einfach:Anzeige bei der Polizei erstatten
Die von Dir beschriebenen Misstände könnten - je nach Status der Personen und der Handlungen im Einzelnen - die nachfolgenden §§ des StGB verwirklichen:
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
§ 223 Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 240 Nötigung
etc.
Ich bin mir jetzt allerdings nicht sicher in wie fern Pfleger in Irrenanstalten zu Zwangsmaßnahmen ggü. Patienten auf Grund des PsychKG o. weiteren Rechtsvorschriften befugt sind. Das müsste im Einzelfall geklärt werden und auch in wie weit diese Zwangsmaßnahmen rechtmäßig waren.
Die Polizei verpflichtet Deine Anzeige aufzunehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Außerdem sollte die weiteren zuständigen Behörden Informieren.
Allerdings solltest Du bei Anzeigenaufgabe auch Namen nennen, wenn Du die der „Täter“ kennst.
M.