Frage zum Arbeitsrecht

Hallo Fachleute,
folgende Frage:

Situation: Firma mit Sitz in Sachsen-Anhalt schickt regelmäßig Mitarbeiter für 1-2 Wochen nach Bayern.
31.10. ist in Sachsen-Anhalt Feiertag, 01.11. in Bayern.
Der Mitarbeiter muß also am 31.10. in Bayern arbeiten kann dann abends zurück kommen und müßte theoretisch am 01.11. in Sachsen-Anhalt arbeiten.
Hat er jetzt, da er an zwei Feiertagen arbeitet Anrecht auf Feiertagszuschlag und wenn ja auf wieviele Feiertage?
Kongretes Problem, der MA möchte am 01.11. frei nehmen, da er am 31.10. gearbeitet hat - soweit gehe ich ja mit - aber er möchte für den 31.10. Feiertagszuschlag.

Jetzt die Frage, welche Regel gilt, die Feiertage am Sitz der Firma, oder die am Arbeitsplatz (Bayern)?

Vielen Danke jetzt schon für die Hilfe.

Hi,

http://www.heilbronn.ihk.de/News/wnews/archiv_anzeig…

ungefähr in der Mitte findet sich unter „Feiertagszuschlag“ genau Deine Frage und die dazugehörige Antwort.

Gruß
Christian