Mietrecht, Umzug

Von: , Frage gestellt am Mi, 23. Okt 2002

Hallo Leute,

seit einiger Zeit bin ich mit meinem Engel zusammen. Mein Engel hat eine viel größere Wohunung, und kommt nach einer Zeit der Gedanke, dass ich doch zu ihr ziehen könnte.

Jetzt ist aber aus der Historie heraus noch ihr Ex-Freund im Mietvertrag, und möchte auch zu meinen Gunsten diesen verlassen.

Meine Frage an euch, wenn meine Freundin nun dem Vermieter mitteilt, dass ihr Freund nicht mehr in der Wohnung wohnt, und sie nun einen neuen hat, der in den Mietvertrag soll, hat dann der Vermieter ein Kündigungsrecht?

Ich frage deshalb, weil die Wohnung für Münchener Verhältnisse echt billig ist, und vielleicht der Vermieter darauf spekulieren könnte die Wohnung neu und treurer zu vermieten. Was bei dem Münchener Wohnungsmarkt nicht auszuschließen wäre.

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruss aus München
Rudi

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Mietrecht, Umzug

    Hallo Rudi, seit einiger Zeit bin ich mit meinem Engel zusammen. Mein
    Engel hat eine viel größere Wohunung, und kommt nach einer
    Zeit der Gedanke, dass ich doch zu ihr ziehen könnte.

    Jetzt ist aber aus der Historie heraus noch ihr Ex-Freund im
    Mietvertrag, und möchte auch zu meinen Gunsten diesen
    verlassen.

    Meine Frage an euch, wenn meine Freundin nun dem Vermieter
    mitteilt, dass ihr Freund nicht mehr in der Wohnung wohnt, und
    sie nun einen neuen hat, der in den Mietvertrag soll, hat dann
    der Vermieter ein Kündigungsrecht?
    Der Vermieter kann hier natürlich nicht kündigen. Andererseits muss er den früheren Freund auch nicht aus dem Mietvertrag entlassen, vor allen dann nicht, wenn möglicherweise Deine wirtschaftliche Situation wesentlich schlechter ist wie die des früheren Mietvertragnehmers. Ich frage deshalb, weil die Wohnung für Münchener Verhältnisse
    echt billig ist, und vielleicht der Vermieter darauf
    spekulieren könnte die Wohnung neu und treurer zu vermieten.
    Was bei dem Münchener Wohnungsmarkt nicht auszuschließen wäre.
    Deine Freundin soll den Sachverhalt dem Vermieter schildern. Wenn der Vermieter eine Kaution erhalten hat, die der frühere Bekannte Deiner Freunde gezahlt hat, ist von Dir dieser Anteil zzgl. Zinsen an den Vermieter zu zahlen und der Vermieter muss dem früheren Mitmieter seinen Kautionsanteil inkl. Zinsen ersetzen. Ich schätze, dass ein Gespräch den Sachverhalt klärt.

    Hinweis: Der Vermieter muss gegenüber dem früheren Freund erklären, dass er ihn aus dem Mietvertrag entlässt und der frühere Freund muss erklären, dass er keinen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebt.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Mietrecht, Umzug

      Hallo Günter,

      vielen Dank, für deine Antwort.
      Damit sind alle meine Fragen geklärt.

      Schönen Tag noch und sonnig Grüße aus München

      Rudi

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