Verstoss gegen Par. 130 StGB in einem Forum

Hallo,

ich habe bei Parsimony ein Forum gefunden, in dem nach meiner Ansicht offen gegen den Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) verstossen wird. Ich habe Parsimony via e-Mail darauf aufmerksam gemacht. Parsimony selbst weist in seinen Regeln darauf hin, dass bei Verstoss gegen diesen Paragrafen das Forum geschlossen wird. Bisher hat Parsimony nicht reagiert. Meine Fragen:

  1. Könnte sich mal jemand unter den Lesern, der sich damit auskennt, das Forum, bzw. ein bestimmtes Posting in diesem Forum, ansehen und sagen, ob da wirkich gegen dieses Gesetz verstossen wird?

  2. Sollte ich mich mit Disketten und Hardcopies bewaffnen und bei den zuständigen Behörden Anzeige erstatten? Bin ich nicht dazu verpflichtet und mache ich mich selbst strafbar, wenn ich keine Anzeige erstatte oder genügt mein Hinweis bei Parsimony?

Ach ja, die URL:

http://f15.parsimony.net/forum25844/messages/1.htm

Gruss,
Ferdi

Hallo Ferdi,

die Postings in dem Dir Sorge bereitenden Forum sind sicher Geschmacksache, aber ebenso sicher schießt Du über das Ziel hinaus!

Es ist bestimmt nicht Deine Aufgabe, Hilfspolizist zu spielen und vielleicht etwas abgedrehten, aber ansonsten harmlosen Schreibern die Justiz auf den Hals zu hetzen.

Gruß
Wolfgang

Hi !

Obwohl kein Volljurist, denke ich auch, daß Du da etwas über das Ziel hinausschießt.
Diese dämliche Kampfemanze versucht doch lediglich, ihren Männerfrust über derartige geistige Ergüsse auszuleben.

Darüber kann man doch nur lachen.

Gruß,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Matthias und Wolfgang,

zunächst mal vielen Dank für Eure Stellungnahmen.
Wolfgang: Ich bin keineswegs der „Hilfspolizist“, für den Du mich hälst. Ich habe erst ein einziges Mal in meinem Leben Anzeige erstattet, und zwar weil man mir ein Fahrrad gestohlen hatte.
Dass ich verantwortungsbewusst und besonnen mit dieser Geschichte umgehen will, seht Ihr doch daran, dass ich noch nichts unternommen habe, sondern mich erstmal an die Gemeinde dieses Forums gewandt habe, weil ich selber Hilfestellung brauche, wie ich mich in diesem Falle verhalten soll. Ich will mir auch noch hinreichend Zeit lassen, um weitere Stellungnahmen einzusammeln, möglichst auch mal von juristisch kompetenter Seite, ob denn nun wirklich gegen den 130 verstossen wurde. Da habe ich nun leider überhaupt noch nichts zu gelesen. Vielleicht reagiert Parsimony in der Zwischenzeit entsprechend seiner eigenen Regeln, dann ist die Sache für mich sofort erledigt und abgehakt.
Ich persönlich sehe nunmal einen doch etwas schwererwiegenden Verstoss, auch wenn es sich dabei um unreife, pubertierende oder von der Natur zu kurzgekommene Gören handelt. Die Gesetze gelten nunmal für alle, und hier handelt es sich wirklich nicht um eine Parksünde. So sehe ich das nunmal, aber ich werde Eure Stellungnahmen selbstverständlich bei meiner endgültigen Entscheidung berücksichtigen.

Gruss,
Ferdi

Hi!

Sorry für die Direktheit, aber warum rufst du nicht gleich 110 an?!?

Sich über so ein Forum, wo eindeutig nur Deppen was schreiben, sich aufzuregen ist nun wirklich albern…

Gruß

Bernd

Volksverhetzung??? sind die Männer das Volk?

http://f15.parsimony.net/forum25844/messages/1.htm

Gruss,
Ferdi

Wo ist Dein Problem???
Würdest Du Deiner Tochter andere Ratschläge geben???
Ayla…Die gerade DIESEN Beitrag (der noch dazu zur Diskussion gestellt wird!!) nicht als „Volksverhetzung“ sieht.

Hallo,

ich habe bei Parsimony ein Forum
gefunden, in dem nach meiner Ansicht
offen gegen den Paragrafen 130 StGB
(Volksverhetzung) verstossen wird. Ach ja, die URL:
http://f15.parsimony.net/forum25844/messages/1.htm
Gruss,
Ferdi

Wo liegt denn da die Volksverhetzung???
Ich habe zugegebenermaßen nicht alle Re und Re2 gelesen, aber mit Volksverhetzung hat das ja nun überhaupt nix zu tun. Hat irgendwer den § 130 StGB schon mal gelesen?

Hier mal der § 130 zum Lesen !!!
§ 130
[Volksverhetzung]
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

inzwischen hat Parsimony reagiert und das fragliche Forum geschlossen.
Der Fall ist damit für mich erledigt.
Vielen Dank für Eure Stellungnahmen.

Gruss,
Ferdi