Mietrecht

gringend gesucht: mein vermieter!
nun zum fall. ich hab vor 2 jahren meine wohnung angemietet.
nach 4 monaten wechselte wegen zwangsversteigerung der
vermieter, der sich nie gezeigt hat (er schickte nur einen brief
mit einer kontonummer und einer adresse, an die ich mich bei
anfragen richten soll). ich habe meine wohnung nun zum 1.12.
geküngigt, will aber früher raus, und brauche sowohl deshalb,
auch auch sonst ein feedback vom vermieter. der hat aber weder
auf d. kündigungsschreiben, noch auf einen
erinnerungseinschreiben reagiert, und geht auch nicht ans
telefon (wer weiss, wohin ich meine miete überweise :wink: ). nun
die frage: kann ich denn dann einfach ausziehen? was soll ich
denn noch tun? er selber lebt in einer anderen stadt…
kann mir rein rechtlich was passieren, wenn ich zum 1.12. meine
sachen packe und dem hauswart den schlüssel dalasse? habt vielen
dank für eure hilfe…schonmal im vorraus
stürmische grüße aus berlin
martina

Hi Nachbarin

Sicher dich ab, lass nen Anwaltdich beraten, und die Frist für einen Kontakt von dem setzen. wenn dann keine Reaktion.

RA H.G. Hell in der Bundesallee soll in Mietrecht ganz fit sein.
Bundesallee 91
12161 Berlin

Gruss, Helge

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dank dir. mit anwalt…mhh, teuer, aber dennoch, gut zu wissen
=D

Hallo martina,

meiner Meinung nach: Eine fristgerechte Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und muss nicht von der Gegenseite bestätigt werden, um Geltung zu erhalten.

Deine Verantwortung ist, nachweisbar(!) sicherzustellen, dass die Kündigung tatsächlich fristgerecht dem Vermieter zugestellt wurde. Üblicherweise erfolgt so eine Zustellung persönlich (im Zweifel mit Unterschriftsbestätigung des Erhalts) oder durch Einschreiben mit Rückantwort.

Der Vermieter hat in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass er über übliche Kommunikationswege zeitnah erreichbar ist. Ist er das nicht, solltest Du über einen Zeugen den Versuch absichern, im Rahmen Deiner Möglichkeiten die Zustellung vorzunehmen. Bei schwierigen Fällen, Urlaubsabwesenheit… kann dies der zusätzliche Einwurf einer Kopie mit Zeugen oder ein Einwurfeinschreiben sein. Einfach Aussitzen ist nämlich nicht…

Hast Du das beachtet, bist Du IMHO aus dem Schneider was die Kündigung angeht.
Problematisch wird im weiteren die Übergabe der Wohnung. Wenn Du auch hier den Vermieter nicht zur Terminabsprache erreichst, würde ich ihm auf dem selben Weg 1 oder 2 Terminvorschläge machen und ihn darauf hinweisen, dass Du, sollte er nicht darauf reagieren, davon ausgehst, dass es keine Beanstandungen gibt und er Dir die Kaution auf Dein Kto. überweisen soll.

Womit wir bei dem dritten Problem wären: Wie an die Kaution kommen? Da gab es hier schon mehrere Threads, so dass ich darauf nicht weiter eingehe.

Grüße und viel Recht!
Jürgen

dank dir. mit anwalt…mhh, teuer, aber dennoch, gut zu wissen
=D

mietervereine beraten dich preiswert
gisela

Ach, nen Brief verfassen, kurze Beratung, 100 cash?

dank dir. mit anwalt…mhh, teuer, aber dennoch, gut zu wissen
=D