Sturmschäden auf Mieter umlegen?

Hallo!

Durch den Sturm in den letzten Tagen ist eine Tanne umgekippt. Ob Schäden bei dem Nachbar’s Mietshaus entstanden ist, konnten wir jetzt persönlich nicht sehen. Unser Vermieter hat jetzt diese Tanne und eine weitere, die schon bedrohlich aussah, von einer Firma entfernen lassen. Jetzt fragen wir uns natürlich, ob er diese Kosten und eventuell auch noch die Kosten für entstandene Schäden auf uns (also die Mieter) in der am Ende des Jahres anstehende Nebenkostenabrechnung umlegen kann.

Für eure Hilfe und Anregungen bin ich schon im voraus sehr dankbar.

Tina

Hallo

J-ein. Wenn Du entlang der Küste wohnst, darf der Vermieter die Kosten eines Sturmbruches auf die Mieter umlegen. Unsere Rechtssprechugn geht davon aus, dass Stürme an der Nord- oder Ostsee üblich sind.

Sofern Du an einem Ort wohnst, wo üblicherweise keine Stürme zu erwarten sind, kann der Vermieter nach bisheriger Rechtssprechung die Kosten eines Sturmbruches nicht umlegen.

Rspr. für Umlage im Bereich LG HH, WM 89, 640 und für den Rest der Republik die Handhabung - keine Umlage - AG Königstein WM 93, 410.

Gruss Günter

Durch den Sturm in den letzten Tagen ist eine Tanne umgekippt.
Ob Schäden bei dem Nachbar’s Mietshaus entstanden ist, konnten
wir jetzt persönlich nicht sehen. Unser Vermieter hat jetzt
diese Tanne und eine weitere, die schon bedrohlich aussah, von
einer Firma entfernen lassen. Jetzt fragen wir uns natürlich,
ob er diese Kosten und eventuell auch noch die Kosten für
entstandene Schäden auf uns (also die Mieter) in der am Ende
des Jahres anstehende Nebenkostenabrechnung umlegen kann.

Für eure Hilfe und Anregungen bin ich schon im voraus sehr
dankbar.

Tina

Danke für die super schnelle Antwort. Aber um noch mal sicher zu gehen: Da ich in NRW wohne, kann er die Kosten für das Bäume fällen wegen Sturms nicht auf uns umlegen? Bei unserem Vermieter muß man nämlich ganz genau aufpassen, da er nicht gerne sein eigenes Geld ausgibt.

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Danke für die super schnelle Antwort. Aber um noch mal sicher
zu gehen: Da ich in NRW wohne, kann er die Kosten für das
Bäume fällen wegen Sturms nicht auf uns umlegen? Bei unserem
Vermieter muß man nämlich ganz genau aufpassen, da er nicht
gerne sein eigenes Geld ausgibt.

Hallo Tina,

in NRW kann nach derzeitigem Rechtststand Sturmbruch nicht umgelegt werden. Dazu gehört auch eine möglicherweise aus dem Sturmbruch sich ergebende Neuanpflanzung.

Gruss Günter

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SUPER!!! Vielen vielen Dank!!

Hallo Tina,

in NRW kann nach derzeitigem Rechtststand Sturmbruch nicht
umgelegt werden. Dazu gehört auch eine möglicherweise aus dem
Sturmbruch sich ergebende Neuanpflanzung.

Gruss Günter