Aufgrund § 15 Abs. 1 S. 2 TKV (in Kraft getreten am 21.8.2002) muss bei den einzelnen Anbietern von Netzdienstleistungen auch eine kostenfreie Servicenummer in der Rechnung angegeben werden. In Telefon-Rechnungen der Telekom für Okt. 2002 stehen aber noch die falschen Servicenummern. Z. B. bei Telebillig 0190029 steht Tel. 0190-445073 und Fax 01805 847321 statt 0800- … .
Meine private Meinung (Also keine Rechtsberatung![Die dürfen ja nur RAe, usw. machen.]): „Einzelne Anbieter“ müssten auch Internet-Service-Provider und Mobilfunk-Anbieter sein, die eigene Rechnungen senden.
Wegen des Massengeschäftes (zig Tausende nicht der TKV-ÄndVO entsprechende Rechnungen) müssten eigentlich die Verbraucherzentralen zuständig sein!
Das PDF-Dokument (15 k) steht hier zum Download bereit:
Nur das Gesetz hat einen gravierenden Nachteil! Es verhindert nicht, daß illegale Abzocker gebremst werden. Wenn mich vorher ein Dialer mit zB 1000 Euro abgezockt hat, dann ist es nett, daß ich erfahre, der Abzocker ist die ABC GmbH & Co. KG. Doch dieser klagt die Forderung dann ein - was habe ich damit gewonnen? Ich muß mühselig nachweisen, daß ich zu Unrecht abkassiert wurde. Wer weiß, vielleicht wollte ich gar die heißen Seiten ansehen und war hinterher enttäuscht, weil die angebotenen Damen und Herren beim „Bodenturnen“ aus vorvorletzen Jahrhundert waren. Diese „Reue“ führt nicht zur Nichtigkeit des „Abzockvertrages“.
Wesentlich besser wäre es, wenn der Abzocker nachweisen müßte, daß er nicht „abzockte“ (Umkehr der Beweislast!). Noch gilt also, daß ich derjenige bin, der hinter 20 Popups die versteckte Dialergenehmigung akzeptierte und damit den Vertrag einging. Das gleiche gilt, wenn ich der „lieben Susi oder dem netten Charlie“ via SMS-Gruß antworte oder so blöd bin, über Faxabruf die neuesten Hackertricks, die eh nichts taugen, abrief.
Oder, da stehen zwei nette Leute vor der Haustüre einer alten Oma und fragen ganz höflich, wir haben einen Unfall gehabt und wollen schnell die Polizei anrufen. Stattdessen wird x-mal eine 0190er-Abzocknummer angerufen und die Oma wundert sich nach Erhalt der Telefonrechnung, daß sie plötzlich heiße telefonische Dominadienste in Anspruch genommen hat (kein Witz, kürzlich im Raum Braunschweig passiert!)
Kurzum, das Gesetz ist nur ein schwacher Anfang zu dem, was wir fordern! Die Politiker kennen unsere Meinung (http://www.spamflam.de) und Du kannst sicher sein, daß wir denen weiterhin auf die Zehen steigen!
Klaus
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Aufgrund § 15 Abs. 1 S. 2 TKV (in Kraft getreten am 21.8.2002)
muss bei den einzelnen Anbietern von Netzdienstleistungen auch
eine kostenfreie Servicenummer in der Rechnung angegeben
werden.
Hi,
das kann ich aber aus dem von dir angegebenen PDF-Dokument nicht herauslesen. Bin ich zu doof?
richtig ist, dass die Anbieter eine kostenfreie Hotline einrichten und nennen müssen. Dieses bezieht sich jedoch nur auf Rechnungsfragen!!!
Möchtest Du Informationen zu Tarifen, Support zur Interneteinwahl oder Verbindungsstörungen melden, werden diese Informationen an der 0800er Rufnummer nicht verarbeitet. Hier wirst Du weiterhin eine 0180er oder aber auch 0190er Rufnummer anwählen müssen.
Gruß
strangerone
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