Gewährleistungs-Servicenummer muss kostenlos sein!

Hallo!

In der WDR-Servicezeit Geld wurde heute (31.10.2002) dieses bekannt gegeben:

„Bietet der Discounter für die Reparatur oder den Ersatz des Artikels eine Servicenummer an, bei der man sich erkundigen kann, muss dieser Anruf innerhalb der Gewährleistung kostenfrei sei. Nach zwei Jahren gilt dies nicht mehr, und der Händler kann für den Anruf Kosten verlangen.“

Hier der Link:

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20021031/b_…

In diesem Beitrag erklärte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NW den Sachverhalt.

Liebe Grüße
Black Eddy

Kostenfrei …
…meint hier aber : Übliche Telefongebühren ( Ferngespräch oder bundeseinheitl. Vorwahl ) muss der Käufer dann doch tragen oder muss diese Hotline eine 0800 - Nummer sein ? Es besteht ein Unterschied zwischen kostenfrei und kostenlos ?

Gruß
HM

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Hallo, Herr Meyer!

…meint hier aber: Übliche Telefongebühren ( Ferngespräch oder bundeseinheitl. Vorwahl ) muss der Käufer dann doch tragen oder muss diese Hotline eine 0800 - Nummer sein ? Es besteht ein Unterschied zwischen kostenfrei und kostenlos ?

Rechtlich wird sicher Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NW das erläutern können.

Es könnte ja auch sein, wenn Du in eine Aldi-Filiale gehst, Du den Filialleiter bittest, für Dich ein Gespräch mit z. B. Medion (z. B. wegen PC-Störung) herzustellen, ohne dass Du dafür zahlen möchtest. Oder Du bittest ihn, Medion möchte Dich zuhause rückrufen.

Liebe Grüße
Black Eddy

*blablablablubb*
Hi,

mit den Verbraucherzentralen stehe ich so ein bißchen auf Kriegsfuß, weil die teilweise einen ziemlichen Unsinn behaupten und persönliche Meinung als Tatsache verkauft wird.

Darüber hinaus liegen die Beiträge von Mitarbeiter von Verbraucherzentralen im TV vom Tiefgang und der Korrektheit her, recht häufig im Bereich der Sendung Wiso, die nun wirklich gar nix taugt. Gerade die Verbraucherzentrale NRW, die sich recht häufig im Morgenmagazin der ARD präsentiert, sorgt bei mir morgens gelegentlich - je nach Laune - für einen Humor- oder Wutausbruch.

„Bietet der Discounter für die Reparatur oder den Ersatz des
Artikels eine Servicenummer an, bei der man sich erkundigen
kann, muss dieser Anruf innerhalb der Gewährleistung
kostenfrei sei. Nach zwei Jahren gilt dies nicht mehr, und der
Händler kann für den Anruf Kosten verlangen.“

Was ist denn, wenn der Discounter keine Servicenummer anbietet?

Naja, egal: Wenn das so sein „muss“, benennt eine seriöse Quelle dazu ein Urteil oder einen Gesetzestext. Beides gibt es m.W. nicht, insofern kann man mal schaun, ob man mit einem Ausdruck des Artikels bei irgendjemandem mehr als nur ein mitleidiges Lächeln abgreift.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

ich stimme dir völlig zu.

Ich frage mich nur was ist, wenn keine Hotline angboten wird. Muss eine Firma dan unfreie Briefe annehmen? Können die durch einen geschlossen Umschlag sehen, dass es sich um eine Reklamtion handelt.

Ich will das ganze nun nicht ins lächerliche ziehen, aber auch ich wäre mehr wie gücklich wenn mir hier eine Rechtssprechung genannt werden könnte.

Gruß Ivo

Vorprozessuale Kosten
Hallo!

Also ich kann da auch nicht was sicheres dazu sagen, aber vielleicht den notwendigen Denkanstoß geben. Nach dem Gewährleistungsrecht wird es tatsächlich keine Pflicht geben, eine kostenfreie Nummer einzurichten, aber wie wäre es, das ganze unter dem Blickwinkel des Kostenrechts im Zivilprozess zu betrachten?

So die österreichische Rechtslage:
Die Telefonkosten, die man in diesem Zusammenhang aufwendet, sind Kosten, die zur Durchsetzung des Gewährleistungsanspruches aufgewendet werden. Dringt man im Prozess mit dem Anspruch durch, so sind diese Kosten im Rahmen des Kostenersatzanspruches gem. § 41 ZPO als sogenannte vorprozessuale Kosten zu ersetzen. D.h. zusammengefasst: es muss zwar keine kostenfreie Nummer eingerichtet werden, besteht der Gewährleistungsanspruch aber zu Recht, so muss der Verpflichtete die Kosten ersetzen, die dem Käufer zur Durchsetzung des Gewährleistungsanspruches entstanden sind.

Alles andere wäre auch nicht logisch, denn: ein Gewährleistungsmangel ist eine Vertragsverletzung des Verkäufers und warum sollten dem Käufer aus einer Vertragsverletzung des Verkäufers Kosten entstehen?

Vielleicht kann aber jemand, der was von der deutschen ZPO versteht, das Problem unter diesem Blickwinkel erläutern.

Gruß
Tom

Hi,

D.h. zusammengefasst: es
muss zwar keine kostenfreie Nummer eingerichtet werden,
besteht der Gewährleistungsanspruch aber zu Recht, so muss der
Verpflichtete die Kosten ersetzen, die dem Käufer zur
Durchsetzung des Gewährleistungsanspruches entstanden sind.

da Österreich praktisch seine ganzen Gesetze in Deutschland abgeschrieben hat, ist es bei uns natürlich nicht anders :wink:. Ich habe mir auch schon einmal Fahrtkosten erstatten lassen, weil der Verkäufer sich wirklich frech anstellte. Die Frage ist, wie man das bei Telephonkosten durchsetzen will. Ein Brief dürfte ja schon oftmals teurer sein, als die Telephongebühren.

Vielleicht kann aber jemand, der was von der deutschen ZPO
versteht, das Problem unter diesem Blickwinkel erläutern.

Das findet sich bei uns im BGB. :wink:

Gruß
Christian

Hallo!

Ja durchgesetzt werden solche Telefonkosten in der Praxis eigentlich eh nicht, aber rechtlich möglich ist das schon.

Übrigens: alle Gesetze haben wir nicht abgeschrieben, aber unser HGB kommt aus Deutschland. Es wurde aber von einem berühmten Österreicher aus Braunau, den wir nach Deutschland exportiert haben und dann dummerweise wieder importiert haben praktisch mitgenommen:wink:

Die ZPO gab’s in D soweit ich weiß früher, aber unser ABGB ist dafür um fast 100 Jahre älter als das BGB (dafür aber umso chaotischer)

Gruß
Tom