Bildrechte (Fotos)

Hallo liebe Experten,

ich bin noch nicht lange Fotograf. Ich habe aber einige Motive von mir einigen Bildagenturen gezeigt, die wollen sie nun in ihr Sortiment aufnehmen. Natürlich wollen die aber von mir bestätigt haben, dass die Bilder frei von rechten Dritter sind. Welche dieser Aufnahmen sind frei von rechten Dritter und gehören mir, und welche nicht?

  • ich habe Gegenstände mit Firmenlogos fotografiert (z.B. Visitenkarte mit Amex Logo, Aspirin-Schachtel, Kakaobecher mit Nestlé).

  • oder aber, ich habe bei Modeschaus Fotos von Models gemacht

  • ich habe Gegenstände fotografiert, wo es nicht sofort ersichtlich wird, welcher Firma sie gehören, weil kein Logo drauf ist, z.B. Wasserhahn (von Bosch), TV-Fernbedienungstasten (von Grundig), Computertaste (von Cherry), Autoscheinwerfer (von Mercedes) u. ä.

Vielen Dank im voraus,

Marcel

dünnes Eis…
Hallo Marcel,

da fängst du an dich auf dünnem Eis zu bewegen.
Als erstes stellen wir erst ein mal generell die Verbreitung und Veröffentlichung fest.
Dieses passiert ja genau dann, wenn die Fotografien ins Archiv der Agentur übenommen werden.
Weiterhin schneidest du dabei ganz viele Rechte und Gesetze an, welche es im Einzelfall immer zu klären gilt.
Da sind z.B. Markenrecht, das Urhebergesetz, das Kunsturhebergesetz.
http://www.rechtsvorschriften.net/PrivR/UrhG/urhg.html
http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html
http://www.marken-recht.de/

Welche dieser Aufnahmen sind frei von rechten Dritter
und gehören mir, und welche nicht?

Wenn du sie foptografiert hast, dann gehören sie auch erst einmal dir. Niemand „kann sie dir nehmen“.

  • ich habe Gegenstände mit Firmenlogos fotografiert (z.B.
    Visitenkarte mit Amex Logo, Aspirin-Schachtel, Kakaobecher mit
    Nestlé).

So, hier kommen wir in einen Bereich Markenrecht.
Die von dir angesprochenen Unternehmensnamen und deren Logos sind erst einmal alle Markenrechtlich geschützt.
(Jeder kennt z.B. das Aspirin-Logo wenn er den Namen auch nur liest)
Weiterhin, handelt es sich bei der Fotografie um ein einfaches Abbild oder um ein Werk.
Auch hier ist zu unterscheiden, ein Werk hat einen neuen künstlerischen Aspekt.
Weiterhin ist dann die Frage, ob du die Fotos im Auftrage der Unternehmen angefertigt hast, damit wieder Rechte veräussert oder aber auch einbehalten hast, oder ob du die Fotografien frei angefertigt hast.

  • oder aber, ich habe bei Modeschaus Fotos von Models gemacht

Nu ja, hier gilt z.B. wieder das Recht am eigenen Bild bzgl. der Veröffentlichung und Verbreitung.
Haben die Models eingewilligt, war es eine offenen Veranstaltung, war es im Zusammenhang der Pressefotografie oder oder oder…

  • ich habe Gegenstände fotografiert, wo es nicht sofort
    ersichtlich wird, welcher Firma sie gehören, weil kein Logo
    drauf ist, z.B. Wasserhahn (von Bosch),
    TV-Fernbedienungstasten (von Grundig), Computertaste (von
    Cherry), Autoscheinwerfer (von Mercedes) u. ä.

Hmmmm, nehmen wir z.B. mal den Autoscheinwerfer.
Da bin ich mir gar net so sicher ob dieser nicht einwandfrei zu erkennen ist. Gerade wirbt Mercedes aktuell mit genau diesen Scheinwerfern:
„…ordenen sie die Scheinwerfer folgenden Klassen zu A;C;E&S…und sie gewinnen einen kostenlosen Lichttest…)“
Ist dein Scheinwerfer auch so fotografiert, dass man ihn leicht dieser Marke zuordenen könnte?

Du siehst, so pauschal sind die Fragen nicht zu beantworten.
Man müsste die Fotos eigentlich erst sehen um genaueres sagen zu können.

So negativ wie dieses Posting ist es übrigens nicht. Schreib z.B. die Unternehmen an (Marketing-Abteilung) und bitte im Zusammenhang mit der Überlassung von Nutzungsrechten der Fotos um deren Freigabe.
Nehmen kann sie dir übrigens niemand. Es sind deine und du hast die Rechte am Bild!!! —> Wie gesagt erst einmal, solange du sie nicht Verbreitest oder Veröffentlichst.

Gruß
der Alex
P.S.: Kontakt zu den Unternehmen auf diese Art und Weise kann auch diverse Türen zu Aufträgen öffnen, vorausgesetzt die Fotos sind gut.

Vielen Dank im voraus,

Marcel