Zeitlich begrenzte Parkverbote

Hallo,

in unserer Wohngegend häufen sich in letzter Zeit die Bauarbeiten, so dass immer wieder Parkverbotsschilder neu aufgestellt werden, mit dem Zusatz (so wie gestern also mit 1(!) Tag Vorlauf gesehen): „Bitte Autos wegfahren, ab 1.1. nicht mehr hier parken“.

Frage: Wenn ich mein Auto nicht täglich benutze, bin ich dann verpflichtet, täglich danach zu sehen, und aufzupassen, dass der Parkplatz ein Parkplatz bleibt? Manchmal ist man ja auch für einige tage weg, benutzt umweltfreundlich die Bahn und möchte dann aber doch sein Auto gut aufgehoben wissen.

Was passiert, wenn ich mein Auto legal parke, nach 3 Tagen wiederkomme und obiges Schild dann erst mit 2 Tagen Verspätung registriere? Ist mein Auto dann abgeschleppt? Wer muss das bezahlen?

Mit vielen Grüßen, Stefanie

Hallo,

deine Befürchtung ist berechtigt :

Nach der Rechtsprechung genügt es, wenn ein Verkehrszeichen so aufgestellt ist, dass es für die Verkehrsteilnehmer bei Auslegung des von § 1 StVO vorgeschriebenen Sorgfaltsmaßstabes ohne weitere wahrgenommen werden kann, wobei es unerheblich ist, ob der Betroffene das Zeichen tatsächlich wahrgenommen hat. Und nach dem Bundesverwaltungsgericht ist Verkehrsteilnehmer nich nur derjenige, der sich im Straßenverkehr bewegt, sondern auch der Halter eines am Straßenrand parkenden Fahrzeugs, sofern er Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Fahrzeug ist.

In deiner Situation musst du aufgrund „deiner Erfahrung“ also gerade damit rechenen, dass bald ein neues Schild aufgestellt wird und sich dein Fahrzeug daher im Halteverbot befindet.

Ausnahmen sind von dem oben gesagten aber dann zu machen, wenn du, ohne dass es zu erwarten war, z.B. beim Einkaufen warst und in der Zwischenzeit ein Parkverbot errichtet wurde.

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Hallo,

Frage: Wenn ich mein Auto nicht täglich benutze, bin ich dann
verpflichtet, täglich danach zu sehen, und aufzupassen, dass
der Parkplatz ein Parkplatz bleibt?

nach gängiger Rechtsprechung muß ein vorübergehendes Parkverbot drei Tage vorher angekündigt werden. Umkehrschluß: Man muß alle drei Tage nach dem Fahrzeug schauen. Das Problem ist die Beweisführung. Ist die Kiste erstmal abgeschleppt, wird es schwierig nachzuweisen, daß das Schild nicht rechtzeitig aufgestellt wurde.

Was passiert, wenn ich mein Auto legal parke, nach 3 Tagen
wiederkomme und obiges Schild dann erst mit 2 Tagen Verspätung
registriere? Ist mein Auto dann abgeschleppt? Wer muss das
bezahlen?

Leider Du.

Gruß
Christian

Nachtrag
Ein solches vorübergehendes Parkverbot muß übrigens mit einer entsprechenden Sondergenehmigung vom Ordnungsamt genehmigt werden. Dort kann man sich auch erkundigen, ob eine solche Genehmigung erteilt wurde. Das ist oft genug nicht der Fall und darauf reagieren die Leute vom Ordnungamt ausgesprochen allergisch.

Gruß
Christian

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In Berlin müsstest Du nicht zahlen
Ich hab das zwar seit Jahren nicht mehr gemacht, aber in Berlin muss der Aufsteller solcher Zeichen eine Liste erstelle, welche Kfz vor dort abgeparkt waren.
Die lässt sich dann der Funkwagen zeigen, bevor er Umsetzt.
Die Kfz die vorher dort standen bekommen keine Anzeige und die Umsetzung zahlt z.B. das Bauunternehmen.

M.

Hi MM
Ich musste nachweisen, dass ich bereits verreist war bevor das Halteverbot angekündigt war… Und neuerdings hab ich gehört das nicht mehr so kulant vorgegangen wird sondern kostenpflichtig umgesetzt wird. zulasen des halters.
HH

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Danke!

Danke für die Tipps,

Ich sehe also, in Berlin müßte ich wohnen! (Ist aber leider nicht so.)
Aber immerhin, dass sie es 3 Tage im Vorraus ankündigen müssen ist schon mal was. Ok, Beweislage, nun ja. Vielleicht gibt es ja Zeugen. Z.B. Mitfahrer.

Für die Verkehrspolitik wäre es ja vielleicht ein interessantes Argument, dass Autofahrer bei Wochenendfahrten nicht auf die Bahn umsteigen, weil sie sich nicht trauen, ihr Auto so lange stehen zu lassen.

Schönes Wochenende noch, Stefanie