Hallo Andreas,
wie heisst es so schön. Kommt darauf an. Ohne dass man die Satzung kennt und die dort dem Vorstand zugesprochenen Rechte und Pflichten, kann Deine Frage nicht konkret benatwortet werden.
ich bin zahlendes Mitglied eines Kindergarten-Trägervereins
(der Kindergarten wird durch diesen Verein vollständig
getragen und bezahlt), da meine Tochter in einer der 4
Kindergarten-Gruppen ist.
Nun hat der Vorstand die für meine Gruppe zuständige
Kindergärtnerin abgemahnt und ihr einige Tage später
gekündigt.
Darf der Vorstand alleine Personal einstellen und entlassen ? Bedarf es, wie in vielen Kindergartenvereinen, der Zustimmung mindestens der Hälfte der Eltern in einer Elternversammlung ?
Ist der Grund der Abmahnung berechtigt ? Konnte sich die Arbeitnehmerin zur Abmahnung äussern und erfolgte auf die Ahmahnung ein erneuter arbeitsrechtlicher Vorgang, der die Kündigung gerechtfertigt hat ? Ist sie fristlos gekündigt oder unter Wahrung einer Frist ? Wenn fristlos, auf was stützt sich diese fristlose Kündigung. Nur auf die alte Abmahnung ( dann geht jeder Prozess verloren) oder auf einen neuen Vorfall ( auch hier sind Zweifel angebracht, ob so einfach fristlos gekündigt werden konnte). Ich befürchte, dass den Kindergartenverein, wenn die Mitarbeiterin klagt, ganz erheblich Ansprüche entstehen. Für eine fristlose Kündigung muss man schon ganz erhebliche Gründe nachweisen.
Es wäre dann durch Mitgliederbeschluss zu klären, warum der Vorstand gekündigt hat, ob es persönliche Aversionen gegeben hat, die nichts mit der Beschäftigung zu tun haben Denn dann kann der Verein notfalls den Vorstand haftbar machen für die Schäden wegen grob fahrlässigem Handeln.
Abgesehen davon, dass die Mehrheit der Eltern der Kinder
dieser Gruppe mit der Arbeit dieser Kindergärtnin hoch
zufrieden ist (hauptsächlich der Vorstand scheint Probleme mit
dieser Kindergärtnerin zu haben), und dass der grundsätzliche
Ablauf hier sehr fragwürdig ist, stellen sich uns (den
betroffenen Eltern) nun folgende Fragen:
- Darf der Vorstand die Kindergärtnerin einfach eigenmächtig
entlassen, ohne dass hierzu zuvor eine Abstimmung in einer
Mitgliederversammlung (die betroffenen Mitglieder)
veranstaltet wird?
siehe oben
- Können die betroffenen Eltern gegen diese Entscheidung
Rechtsmittel einlegen?
Nur wenn der Vorstand seine Pflichten verletzt.
- Können Mitglieder eine Versammlung einberufen und darüber
abstimmen, ob dem Vorstand das Vertrauen entzogen werden soll?
In der Satzung prüfen, ob die Mitglieder und mit welcher Stimmenzahl eine ausserordentliche Versammlung einberufen können. Ggfls. muss auf die TO „Wiedereinstellung der…“
3.1.) Wäre die (bereits ausgesprochene Kündigung) dann noch
aufzuhalten?
Nein, wenn der Vorstand zuständig ist, wenn aber die Mitglieder in einer ausserordentlichen Versammlung beschliessen würden, dass die Mitarbeiterin wieder einzustellen ist, müsste sich der Vorstand fügen.
Hier ist auf jeden Fall hinzuweisen, wenn nicht gerade ein Diebstahl oder ein sexueller Übergriff vorliegt, dass der Kindergartenverein durch die Kündigung ganz erhebliche Schadenersatzansprüche zu erwarten hat.
Ein Blick in die Satzung sollte nun die nächste Aktion sein.
Gruss Günter