Vereinsrecht - Befugnis des Vorstands

Hallo,

ich bin zahlendes Mitglied eines Kindergarten-Trägervereins (der Kindergarten wird durch diesen Verein vollständig getragen und bezahlt), da meine Tochter in einer der 4 Kindergarten-Gruppen ist.

Nun hat der Vorstand die für meine Gruppe zuständige Kindergärtnerin abgemahnt und ihr einige Tage später gekündigt.

Abgesehen davon, dass die Mehrheit der Eltern der Kinder dieser Gruppe mit der Arbeit dieser Kindergärtnin hoch zufrieden ist (hauptsächlich der Vorstand scheint Probleme mit dieser Kindergärtnerin zu haben), und dass der grundsätzliche Ablauf hier sehr fragwürdig ist, stellen sich uns (den betroffenen Eltern) nun folgende Fragen:

  1. Darf der Vorstand die Kindergärtnerin einfach eigenmächtig entlassen, ohne dass hierzu zuvor eine Abstimmung in einer Mitgliederversammlung (die betroffenen Mitglieder) veranstaltet wird?

  2. Können die betroffenen Eltern gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen?

  3. Können Mitglieder eine Versammlung einberufen und darüber abstimmen, ob dem Vorstand das Vertrauen entzogen werden soll?

3.1.) Wäre die (bereits ausgesprochene Kündigung) dann noch aufzuhalten?

Danke für eure Antworten!

Andreas

Hallo Andreas,

ich kann hier nur als langjähriger Vereins-Praktiker antworten (7 Jahre in einem V-Vorstand), vielleicht weiß ein Jurist noch genaueres dazu.

  1. Darf der Vorstand die Kindergärtnerin einfach eigenmächtig
    entlassen, ohne dass hierzu zuvor eine Abstimmung in einer
    Mitgliederversammlung (die betroffenen Mitglieder)
    veranstaltet wird?

Prinzipiell ja, die Wahl zum Vorstand ist ja eben die Handlungsvollmacht, damit nicht vor jeder noch so kleinen Entscheidung erstmal ein Beschluss der Mitgliederversammlung eingeholt werden muss. Der Vorstand muss seine Entscheidung allerdings anschließend gegenüber der Mitgliederversammlung verantworten.

  1. Können die betroffenen Eltern gegen diese Entscheidung
    Rechtsmittel einlegen?

Erstmal unter 3), wenn das nichts fruchtet bleibt natürlich der Klageweg offen. Unabhängig davon könnte natürlich auch die gekündigte Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht klagen.

  1. Können Mitglieder eine Versammlung einberufen und darüber
    abstimmen, ob dem Vorstand das Vertrauen entzogen werden soll?

Das müsste im einzelnen in der Satzung des Vereins geregelt sein. Üblich ist in so einem Fall, dass der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, sofern eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern dies verlangt.

Grüße
Wolfgang

Hallo,

danke für die Anwort!

Unabhängig von einer Möglichkeit einer Klage der gekündigten Kindergärtnerin, überlegen wir Eltern, was wir tun können, da wir dieses eigenmächtige Handeln des Vorstandes nicht tolerieren wollen.
Was können wir tun? So wie ich dich verstehe, hat der Vorstand prinzipiell (rechtlich) Handlungsvollmacht, so dass er berechtigt ist, eine solche Kündigung auszusprechen, egal, ob die Mitglieder das wollen oder nicht?
Und können die Mitglieder nicht jetzt - da das Kind ja bereits in den Brunnen gefallen ist - den Vorstand per Wahl absetzen?
Wie können wir uns zur Wehr setzen bzw. den Vorstand unter Druck setzen?

Andreas

Auch hallo,

Was können wir tun? So wie ich dich verstehe, hat der Vorstand
prinzipiell (rechtlich) Handlungsvollmacht, so dass er
berechtigt ist, eine solche Kündigung auszusprechen,

Erstmal ja. Es geht ja darum, einen Verein handlungsfähig zu machen. Manchmal müssen Entscheidungen eben schnell getroffen werden, ohne dass es möglich ist, jedes einzelne Mitglied vorher zu befragen. Das ist prinzipiell schon sinnvoll.

egal, ob
die Mitglieder das wollen oder nicht?

Das natürlich nicht, die Aufgabe der Mitgliederversammlung ist ja ausdrücklich, die Amtsführung des Vorstandes zu kontrollieren!
Der Verein macht sich die Entscheidungen des Vorstands erst zu eigen, wenn er den Vorstand für den zurückliegenden Berichtszeitraum entlastet. Die MV kann dem Vorstand die Entlastung aber auch versagen.

Und können die Mitglieder nicht jetzt - da das Kind ja bereits
in den Brunnen gefallen ist - den Vorstand per Wahl absetzen?

Na klar, der Vorstand unterliegt der demokratischen Kontrolle durch die Mitgliederversammlung. Wenn die Angelegenheit so dringlich ist gibt es auch keinen Grund, bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung zu warten, das Instrument der außerordentlichen MV ist doch wohl in den meisten Vereinssatzungen vorgesehen. Bleibt immer noch deine Aufgabe, die Mehrheit von deiner Position zu überzeugen.

Wie können wir uns zur Wehr setzen bzw. den Vorstand unter
Druck setzen?

Zunächst mal würde ich an deiner Stelle den Vorstand ansprechen und mir die Entscheidung begründen lassen, ggf. eine Stellungnahme einfordern. (Vielleicht ist die Kündigung ja nicht so unbegründet wie du denkst?)
Parallel dazu würde ich mir genügend Mitstreiter suchen, die du für die Einberufung einer ao MV brauchst. Macht euch klar, welche Ziele ihr verfolgt und formuliert am besten auch gleich die Anträge, die ihr an die MV stellen wollt (z.B. Rücknahme des Kündigungsbeschlusses durch den Vorstand, Wahl eines neuen Vorstands, …)

Und lies dir v.a. die Satzung deines Vereins gründlich durch, damit du weißt, welche Möglichkeiten du hast!

Grüße
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

Super, danke - das war ein Sternchen wert :o)

Hallo Andreas,

wie heisst es so schön. Kommt darauf an. Ohne dass man die Satzung kennt und die dort dem Vorstand zugesprochenen Rechte und Pflichten, kann Deine Frage nicht konkret benatwortet werden.

ich bin zahlendes Mitglied eines Kindergarten-Trägervereins
(der Kindergarten wird durch diesen Verein vollständig
getragen und bezahlt), da meine Tochter in einer der 4
Kindergarten-Gruppen ist.

Nun hat der Vorstand die für meine Gruppe zuständige
Kindergärtnerin abgemahnt und ihr einige Tage später
gekündigt.

Darf der Vorstand alleine Personal einstellen und entlassen ? Bedarf es, wie in vielen Kindergartenvereinen, der Zustimmung mindestens der Hälfte der Eltern in einer Elternversammlung ?

Ist der Grund der Abmahnung berechtigt ? Konnte sich die Arbeitnehmerin zur Abmahnung äussern und erfolgte auf die Ahmahnung ein erneuter arbeitsrechtlicher Vorgang, der die Kündigung gerechtfertigt hat ? Ist sie fristlos gekündigt oder unter Wahrung einer Frist ? Wenn fristlos, auf was stützt sich diese fristlose Kündigung. Nur auf die alte Abmahnung ( dann geht jeder Prozess verloren) oder auf einen neuen Vorfall ( auch hier sind Zweifel angebracht, ob so einfach fristlos gekündigt werden konnte). Ich befürchte, dass den Kindergartenverein, wenn die Mitarbeiterin klagt, ganz erheblich Ansprüche entstehen. Für eine fristlose Kündigung muss man schon ganz erhebliche Gründe nachweisen.

Es wäre dann durch Mitgliederbeschluss zu klären, warum der Vorstand gekündigt hat, ob es persönliche Aversionen gegeben hat, die nichts mit der Beschäftigung zu tun haben Denn dann kann der Verein notfalls den Vorstand haftbar machen für die Schäden wegen grob fahrlässigem Handeln.

Abgesehen davon, dass die Mehrheit der Eltern der Kinder
dieser Gruppe mit der Arbeit dieser Kindergärtnin hoch
zufrieden ist (hauptsächlich der Vorstand scheint Probleme mit
dieser Kindergärtnerin zu haben), und dass der grundsätzliche
Ablauf hier sehr fragwürdig ist, stellen sich uns (den
betroffenen Eltern) nun folgende Fragen:

  1. Darf der Vorstand die Kindergärtnerin einfach eigenmächtig
    entlassen, ohne dass hierzu zuvor eine Abstimmung in einer
    Mitgliederversammlung (die betroffenen Mitglieder)
    veranstaltet wird?

siehe oben

  1. Können die betroffenen Eltern gegen diese Entscheidung
    Rechtsmittel einlegen?

Nur wenn der Vorstand seine Pflichten verletzt.

  1. Können Mitglieder eine Versammlung einberufen und darüber
    abstimmen, ob dem Vorstand das Vertrauen entzogen werden soll?

In der Satzung prüfen, ob die Mitglieder und mit welcher Stimmenzahl eine ausserordentliche Versammlung einberufen können. Ggfls. muss auf die TO „Wiedereinstellung der…“

3.1.) Wäre die (bereits ausgesprochene Kündigung) dann noch
aufzuhalten?

Nein, wenn der Vorstand zuständig ist, wenn aber die Mitglieder in einer ausserordentlichen Versammlung beschliessen würden, dass die Mitarbeiterin wieder einzustellen ist, müsste sich der Vorstand fügen.

Hier ist auf jeden Fall hinzuweisen, wenn nicht gerade ein Diebstahl oder ein sexueller Übergriff vorliegt, dass der Kindergartenverein durch die Kündigung ganz erhebliche Schadenersatzansprüche zu erwarten hat.

Ein Blick in die Satzung sollte nun die nächste Aktion sein.

Gruss Günter