Streicheleinheiten für Vergewaltiger

05.11.2002 11:50 Uhr
Lehrer vergewaltigte Sechstklässlerin - nur Bewährungsstrafe
Diessenhofen - Obwohl ein Primarlehrer eine zwölfjährige Schülerin vergewaltigt hat, ist er zu nur 18 Monaten Zuchthaus auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil fiel so mild aus, weil die Tat schon lange her war und er nicht vorbestraft ist.
Der damals 45-Jährige hatte der Sechstklässlerin Briefe geschrieben, sich nach eigenen Angaben in sie verliebt und nach dem Unterricht in sein Klassenzimmer zitiert. Innerhalb von zwei Monaten verging sich der Lehrer mehrfach an der Schülerin.
Am letzten Schultag vergewaltigte er das Mädchen schließlich im Gästezimmer seines Hauses, in das die Schülerin ihm auf Einladung folgte.
Schon vor dem Urteil hat der Lehrer freiwillig auf die weitere Ausübung seines Berufs verzichtet.
Quelle: www.blick.ch

meine Meinung: viel zu milde! Oder habe ich da ein falsches Rechtsempfinden?
Grüße
Raimund

Hallo,

Bei unserer Gesetzgebeung, die immer wieder versucht mit Urteilen Menschen zu „resozialisieren“ denke ich oft, was will man resozialisieren, wenn diese Personen überhaupt noch niemals sozialisiert waren!!

Wenn der Lehrer noch betrunken gewesen wäre, eine schlimme Kindheit mit psychologischen Langzeitschäden (hat niemals genug Schokolade von den Eltern bekommen) und dadurch ein Trauma erlitten hat , kann man schon froh sein, dass das Mädchen nicht wegen Verführung des Lehrers noch Schmerzengeld leisten muß.

Gruß
Karl-Heinz
(der bei solchen Urteilen Justizia am liebsten die Augenbinde entfernen möchte!)

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Soviel kann ich gar nicht essen,
wie ich kotzen möchte!

Hi!

Und Bobbele bekommt wegen Hinterziehung von Steuern 6 Monate mehr - armes deutsches Rechtwesen

Grüße
Guido

ahem
Hallo Guido,

Und Bobbele bekommt wegen Hinterziehung von Steuern 6 Monate
mehr - armes deutsches Rechtwesen

der Tatort Diessenhofen liegt in der gerne als perfekt dargestellten Schweiz.

Gruß
Christian

*rotwerd* Oops
Hallo!

Und Bobbele bekommt wegen Hinterziehung von Steuern 6 Monate
mehr - armes deutsches Rechtwesen

der Tatort Diessenhofen liegt in der gerne als perfekt
dargestellten Schweiz.

hoppala - können wir das „deutsches“ entfernen?

Peinliche Grüße
Guido

hier nicht
Hi Raimund,

finde ich ziemlich interessant, weil ich erst kuerzlich von einem sehr aehnlichen Fall in der FCL las. Er ist vom Tatbestand her fast identisch, wurde allerdings 1991 in den USA verhandelt.

Taeter: Harold S., 43 Jahre, Lehrer, nicht vorbestraft
Opfer: Carol F. L., 12 Jahre, Schuelerin
Tatbestand: Entfuehrung, fuenf sexuelle Missbraeuche
Urteil: 43 Jahre Haft + USD 180.000 Schmerzensgeld

Es ist fuer ihn ausgeschlossen, vorzeitig entlassen zu werden, da dieses Strafmass in zweiter Verhandlung erreicht wurde und somit das zunaechst ausgesprochene Todesurteil aufgehoben wurde.

Der „Inmate“ ist jetzt ca. 54 Jahre als und hat noch 32 Jahre in Haft zu verbringen. Eines ist sicher: dieser Mann wird niemanden mehr vergewaltigen. In dem Alter soll schon manchmal der reine Gedanke an Sex ein Todesurteil sein :wink:

Gruesse
tigger

Du hast Dich doch bloß vertippt. Es sollte eigentlich armes deutschsprachiges Rechtswesen heissen, oder nicht?

Gruß
roland

Hallo Raimund,

ich denke, das Problem ist nicht ein „falsches Rechtsempfinden“ sondern die knappe Falldarstellung einer nicht unbedingt für ihre journatlistische Qualität bekannten Zeitung. Und dies geschieht leider ganz bewußt um über den (ob tatsächlich vorhanden oder nicht, ist eine andere Frage) Skandal Auflage und Stimmung zu machen.

Um sich ein eigenes Urteil über das Strafmaß egal welchen Prozesses machen zu können braucht es einfach viel mehr, als zehn Zeilen. In dem Verfahren gab es stundenlange mündliche Verhandlungen, Gutachten, wahrscheinlcih hunderte Seiten von Akten mit allen möglichen Aussagen von wer weiß wie vielen Zeugen. Leute, die mit der Thematik häufiger befasst sind, entsprechend langjährig ausgebildet sind, etc. sind dann zu diesem Urteil gekommen. Da würde ich zunächst einmal immer davon ausgehen, dass es gute Gründe für genau dieses und kein anderes Urteil gegeben haben wird. Soll jetzt nicht heißen, dass ich ein Fehlurteil ausschließen würde, nur sollte man sich immer zuerst einmal den Hintergrund von Monaten harter Arbeit hinter den zehn Zeilen vor Augen führen, bevor man gleich Skandal schreit.

So ein Urteil gerade bei einem Sexualdelikt zum Nachteil von Kindern macht sich sicher kein Gericht leicht, und im Gegesatz zur weit verbreiteten Meinung haben auch Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger Kinder. Da ist von der gerne dann genannten angeblichen Sympathie für Vergewaltiger nichts zu spüren. Was man aber spürt ist eine Professinalität, bei der eigene Haßgefühle Fakten und eindeutigen Vorschriften untergeordnet werden, und eben nicht nach dem ersten Anschein entschieden wird. Aber genau dies vermitteln natürlich Zehnzeiler oder noch schlimmer Postings, in denen das Alter und die Stellung von Täter und Opfer als ausreichende Kriterien für einen Vergleich zweier höchst komplizierter Fälle als ausreichend erachtet werden. Jedem Richter würde man vollkommen zu Recht jegliche Qualifikation absprechen, wenn er vor diesem Hintergrund ein Urteil fällen würde. Also sollten wir es auch nicht tun.

Leider fällt dies aber nicht leicht, denn die Medien machen in den letzten Jahren verstärkt gerade mit dem Thema sexualler Mißbrauch einfach viel zu viel Kohle, als dass sie gewillt wären ihre finanziell erfolgreichen Skandalmeldungen zum Thema zu Gunsten einer sachlichen Darstellung zurück zu nehmen. Hier wird ganz bewusst Angst geschürt und Stimmung gemacht, obwohl das Problem zum Glück ein sehr kleines ist. Die Berichterstattung steht schon lange in keinem Verhältnis mehr zur Realität, und es sollte sich jeder mal fragen, von wieviel und welcher Steigerungsrate bei Sexualmorden an Kindern er in Deutschland pro Jahr ausgeht, bevor er die in den Medien eigentlich nie bekannt gegebene offizielle Zahl von im langjährigen Durchschnitt unter zehn Fällen dann erschrocken zur Kenntnis nimmt. Diese Zahl soll um Himmels Willen nicht heißen, dass ich damit die tragischen Einzelfälle ralativieren möchte, aber darauf hinweisen, dass uns die Medien in eine Hysterie treiben, die dem Thema überhaupt nicht angemessen ist und die ein, wie ich finde, gefährliches falsches Gefährdungsbewusstsein produziert. Statt sich um die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr zu sorgen, woran man viel tun kann, und wo über 400 tote Kinder pro Jahr eine nicht hinnehmbare und andererseits leicht zu drückende Zahl sind, trauen wir uns nicht mehr die Kinder auf die Straße zu lassen, weil überall ein böser Mann lauert. Bei jedem Vermisstenfall eines Kindes oder Jugendlichen wird zunächst einmal die Wahrscheinlichkeit eines Verbrechens publiziert, obwohl zum Glück nur ein verschwindend geringer Teil so tragisch endet.

Also statt nach zehn Zeilen gleich das Gericht zu schelten sollte man vielleicht erst einmal die Medien für die bewusst verkürzte und reißerische Falldarstellung schelten. Wenn man sich dann in das Urteil eingelesen hat, kann man sich ggf. über das Urteil immer noch aufregen.

Gruß vom Wiz

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05.11.2002 11:50 Uhr
Lehrer vergewaltigte Sechstklässlerin - nur Bewährungsstrafe
Diessenhofen - Obwohl ein Primarlehrer eine zwölfjährige
Schülerin vergewaltigt hat, ist er zu nur 18 Monaten Zuchthaus

Hi Raimund, bei uns gíbt es kein Zuchthaus mehr. Dieses wurde in den Fünfzigern abgeschafft und durch Gefängnisse ersetzt. Dies zur Klärung der Begrifflichkeit.

auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil fiel so mild aus,
weil die Tat schon lange her war und er nicht vorbestraft ist.

Das Urteil wäre auch so ausgefallen, wenn es erst gestern geschehen wäre. Zumindest hätte es mit Bewährung geendet. Da muss schon einiges geschehen, dass jemand wegen einer Vergewaltigung hinter Gitter geht.

Der damals 45-Jährige hatte der Sechstklässlerin Briefe
geschrieben, sich nach eigenen Angaben in sie verliebt und
nach dem Unterricht in sein Klassenzimmer zitiert. Innerhalb
von zwei Monaten verging sich der Lehrer mehrfach an der
Schülerin.
Am letzten Schultag vergewaltigte er das Mädchen schließlich
im Gästezimmer seines Hauses, in das die Schülerin ihm auf
Einladung folgte.
Schon vor dem Urteil hat der Lehrer freiwillig auf die weitere
Ausübung seines Berufs verzichtet.
Quelle: www.blick.ch

meine Meinung: viel zu milde! Oder habe ich da ein falsches
Rechtsempfinden?

Das ist so eine Sache mit dem, Du nennst es Rechtsempfinden. Das Opfer wird Deine Meinung teilen. Der Täter findet das Urteil sicher zu hoch. Und die, die ihn verurteilt haben, einschl. der Staatsanwaltschaft haben ein Verbrechen an einer Frau abzuurteilen und keine Sachbeschädigung an fremden Eigentum. Der Täter hatte Glück. Hätte er ein Auto „beschädigt“ das für den Rest nicht mehr den Wert hat, wäre er sicher hinter Gitter gegangen. Ich weiss, der Satz klingt zynisch. Aber das ist unsere Justiz. Ein mehrfacher Ladendiebstahl ist immer noch bei vielen Juristen eine weitaus schwerer Straftat als eine Vergewaltigung.

Solange sich dies in den Köpfen aller Juristen nicht ändert, die Gesetze für höhere Strafen gibt es ja, wird das Leben und die Unversehrtheit eines Opfers immer einen geringeren Wert besitzen als ein Vermögensgegenstand.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

05.11.2002 11:50 Uhr
Lehrer vergewaltigte Sechstklässlerin - nur Bewährungsstrafe
Diessenhofen - Obwohl ein Primarlehrer eine zwölfjährige
Schülerin vergewaltigt hat, ist er zu nur 18 Monaten Zuchthaus

Hi Raimund, bei uns gíbt es kein Zuchthaus mehr. Dieses wurde
in den Fünfzigern abgeschafft und durch Gefängnisse ersetzt.
Dies zur Klärung der Begrifflichkeit.

Die Bezeichnung ist schon richtig: so heißt das in der schönen Schweiz!

Ein mehrfacher
Ladendiebstahl ist immer noch bei vielen Juristen eine weitaus
schwerer Straftat als eine Vergewaltigung.

Klar, denn das Opfer ist ja „vergewohltätigt“ worden. Hat also bestimmt Spass daran gehabt! Außerdem: das verheilt doch! Die soll nicht so tun! Dagegen ein kaputtes Auto wird halt nicht mehr neu, also ist der Schaden größer!
Logo, oder?
Grüße
Raimund

hallo Wiz,
es geht bei dem Urteil auch um die Verhältnismässigkeit solcher Urteile.
Da werden Straftäter wegen relativer Kleinigkeiten (z.B. Beckers Steuerhinterziehung - ohne dies als Kavaliersdelikt darstellen zu wollen) mit Strafen belegt, die in keinem Verhältnis zu dieser Straftat stehen. Natürlich gibt es mildernde Umstände: ein Vergewaltiger, der über sein Opfer wie ein Tier herfällt und es mit brutalster Gewalt und verletzend vergewaltigt ist natürlich schlimmer einzustufen, als dieser Lehrer. Keine Frage.
Nur: Unzucht mit Abhängigen, einhergehend gewaltsamer Geschlechtsverkehr ist meiner Meinung härter zu verurteilen, als so eine Steuerhinterziehung.
Grüße
Raimund

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Hallo Raimund,

habe weiter unten gelesen, dass es sich um die Schweiz handelt. Wobei dieser Fall sich auch in DE abspielen kann.

Gruss Günter,

Hi Wiz,

Um sich ein eigenes Urteil über das Strafmaß egal welchen
Prozesses machen zu können braucht es einfach viel mehr, als
zehn Zeilen.

Ist soweit richtig. Ich glaube aber, dass es auch insbesondere daran liegen mag, dass Gerichte in deutschsprachigen (:wink:) Laendern fuer ihr mildes Urteilsverhalten bekannt sind. Natuerlich liegt es aber auch an der Gesetzgebung an sich. Dass dabei Faelle, in denen Kinder betroffen sind, enorm hervorstechen, ist doch ganz klar. Wird heute ein 24-jaehriger von einem gleichaltrigen fast zu Tode gepruegelt, interessiert es die Oeffentlichkeit doch kaum mehr. Es ist klar: der Typ bekommt ein mildes Urteil. „Interessant“ wird’s dann, wenn Kinder ins Spiel kommen. Das schafft Auflage.

In dem Verfahren gab es stundenlange mündliche
Verhandlungen, Gutachten, wahrscheinlcih hunderte Seiten von
Akten mit allen möglichen Aussagen von wer weiß wie vielen
Zeugen. Leute, die mit der Thematik häufiger befasst sind,
entsprechend langjährig ausgebildet sind, etc. sind dann zu
diesem Urteil gekommen. Da würde ich zunächst einmal immer
davon ausgehen, dass es gute Gründe für genau dieses und kein
anderes Urteil gegeben haben wird.

Von welchen Gruenden sprichst Du genau? Ich kenne keinen Grund, mit dem man Kindesschaendung rechtfertigen kann. Daraus ergibt sich fuer mich auch leider, dass ich ebensowenig einen Grund sehe, milde zu urteilen. Man sollte immer - und so muss es auch sein - nach Gruenden suchen, weshalb man ein Urteil zugunsten des Beklagten auslegen sollte. Z. B. die Frau, die ueber Jahre tagtaeglich von ihrem Mann geschlagen wird, greift in ihrer Verzweifelung irgendwann zum Messer und toetet ihn. Dann kann man sagen, dass ist zwar nicht der richtige Weg, aber man kann doch schon irgendwo Verstaendnis fuer ihre Lage und somit auch fuer ihre Tat aufbringen. Anderthalb Jahre Haft (ohne Bewaehrung), denn sie haette ihn auch einfach verlassen koennen. In dem bewussten Falle jedoch, dreht es sich um ein unschuldiges Kind, dass von einem - sagen wir es ruhig - Verbrecher geschaendet wurde, aus niederen sexuellen Trieben. Sollten wir hier nicht den Fakten das Wort lassen? Welche Begruendung kann in Hinsicht auf ein derartiges Verbrechen unser Verstaendnis wecken? „Ich bin krank. Ich fuehlte mich zu jemandem hingezogen.“? Der Mann war Lehrer. Er haette wissen muessen, dass das, was er tat, falsch war. Er haette sich behandeln lassen muessen. Damit sind wir auch schon bei einem weiteren Punkt, der das Urteil betrifft. Heilanstalt? Waere wohl wenigstens besser gewesen, als eine reine Bewaehrungsstrafe, die ihm zwar das Berufsleben etwas schwerer macht, aber ansonsten eigentlich gar keine Bedeutung hat, wenn wir von der Vermutung ausgehen koennen, dass er seine verbrecherische Vergangenheit von nun an hinter sich laesst (was aber eben nur eine Vermutung ist). Aber: jeder Arzt wird bestaetigen, dass es fuer psychologische Erkrankungen keine absolute Heilungsgarantie gibt. Wir wissen nicht, was in einem Menschen vorgeht. Er koennte auch ein guter Schauspieler sein. Womit waeren wir also besser beraten, als diesem Mann jegliche Moeglichkeit zu entziehen, jemals wieder rueckfaellig zu werden? Klar, eine Therapie kann man ihm zukommen lassen. Aber hinterher begibt er sich in die Strafgefangenschaft. Das bedeutet, Sicherheit vor diesem Mann zu haben. Er hat ein schweres Verbrechen begangen, es gibt keinen Grund, ihn (aus seiner Sicht) preisguenstig zu versorgen und ihm hinterher einen Pfefferkuchen zu schicken, frei nach dem Motto: „Gutes Gelingen noch und sieh’ mal zu, dass sowas nicht nochmal passiert. Du schaffst das schon.“. Sehe ich nicht. Man sollte „Koerperverletzer“ schon erfahren lassen, was Leid bedeutet. Und in der Haft hat er Gelegenheit, sich ungestoert darueber einen Kopf zu machen. Andere Haeftlinge sind gerade Kinderschaendern gern behilflich.

So ein Urteil gerade bei einem Sexualdelikt zum Nachteil von
Kindern macht sich sicher kein Gericht leicht, und im Gegesatz
zur weit verbreiteten Meinung haben auch Strafrichter,
Staatsanwälte und Strafverteidiger Kinder. Da ist von der
gerne dann genannten angeblichen Sympathie für Vergewaltiger
nichts zu spüren. Was man aber spürt ist eine Professinalität,
bei der eigene Haßgefühle Fakten und eindeutigen Vorschriften
untergeordnet werden, und eben nicht nach dem ersten Anschein
entschieden wird. Aber genau dies vermitteln natürlich
Zehnzeiler oder noch schlimmer Postings, in denen das Alter
und die Stellung von Täter und Opfer als ausreichende
Kriterien für einen Vergleich zweier höchst komplizierter
Fälle als ausreichend erachtet werden. Jedem Richter würde man
vollkommen zu Recht jegliche Qualifikation absprechen, wenn er
vor diesem Hintergrund ein Urteil fällen würde. Also sollten
wir es auch nicht tun.

Sein wir mal ehrlich. Es dreht sich nicht um diesen Zehnzeiler. Es dreht sich auch nicht um einen Richter. Es dreht sich um die mangelhafte Gesetzeslage in Deutschland (respektive Schweiz). Es dreht sich darum, dass man in Deutschland (obgleich es in der Schweiz geschah) permanent erleben muss, wie grausamse Koerperverletzungen mit einem „Bussgeld“ abgeurteilt werden. Das erzeugt lediglich auf der Seite der Straftaeter kein Gefuehl der Hilflosigkeit. Und jeden Tag wird den Menschen dort vor Augen gefuehrt, dass sie sich vor Gewalt nicht mehr schuetzen koennen, da man heutzutage ganz anders gewalttaetig ist, als noch vor fuenfundzwanzig Jahren. Ich streite nicht ab, dass es nicht moeglich sein wird, durch hohe Strafen ein hoeheres Mass an Abschreckung zu generieren. Ich streite aber ab, dass man die Zahl der Kriminellen reduziert, indem man sie moeglichst schnell wieder in die Freiheit entlaesst oder gar nicht erst einsperrt. Ebenso wenig ist es erwiesen, dass lasche Urteile einen Menschen eher zum Guten umformen, als harte Urteile dazu in der Lage waeren.

Leider fällt dies aber nicht leicht, denn die Medien machen in
den letzten Jahren verstärkt gerade mit dem Thema sexualler
Mißbrauch einfach viel zu viel Kohle, als dass sie gewillt
wären ihre finanziell erfolgreichen Skandalmeldungen zum Thema
zu Gunsten einer sachlichen Darstellung zurück zu nehmen. Hier
wird ganz bewusst Angst geschürt und Stimmung gemacht, obwohl
das Problem zum Glück ein sehr kleines ist.

Wiz, das Problem ist ein sehr grosses. Es wird nicht kleiner dadurch, dass es „relativ“ selten vorkommt. Daher ist es lediglich „selten“, aber dennoch ungleich erheblich.

Statt sich um die
Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr zu sorgen, woran man
viel tun kann, und wo über 400 tote Kinder pro Jahr eine nicht
hinnehmbare und andererseits leicht zu drückende Zahl sind,
trauen wir uns nicht mehr die Kinder auf die Straße zu lassen,
weil überall ein böser Mann lauert.

Wir unterscheiden zwischen Unfaellen und vorsaetzlicher „personal injury“. Kinder, die einen Verkehrsunfall ueberleben, werden ihren Lebtag vorsichtig sein, wenn sie ueber die Strasse wollen. Wovor sollen sich Kinder, die sexuell missbraucht wurden, in Acht nehmen? Vor anderen Menschen? Sollen sie in jedem Menschen eine potentielle Gefahr fuer Leib und Leben sehen?

Also statt nach zehn Zeilen gleich das Gericht zu schelten
sollte man vielleicht erst einmal die Medien für die bewusst
verkürzte und reißerische Falldarstellung schelten.

War sie denn verkuerzt und reisserisch? Bis dann wir nicht wissen, ob tatsaechlich ein Schmierenjournalist am Werke war, sollte wir uns alle Optionen offenhalten. Solange in der deutschen Rechtsprechung ebenso alles Merkwuerdige moeglich ist. Ich weise nochmals darauf hin, dass mir bekannt ist, dass es eine schweizer Angelegenheit war, aber es ist doch schon bezeichnend, dass man dies auch gut als „in Deutschland geschehen“ betrachten kann.

Wenn man
sich dann in das Urteil eingelesen hat, kann man sich ggf.
über das Urteil immer noch aufregen.

Vielleicht hat dies der verantwortliche Redakteur ja getan? Weiss man’s? :wink: Ich gebe zu, dass ich diese „blick“ nicht kenne, moechte ihr aber nicht von Beginn an jegliche redaktionelle Kompetenz absprechen. Tatsache ist nur, dass es halt zunaechst glaubwuerdig ist, da sowas ja tatsaechlich nicht selten vorkommt. Waere ja ansonsten so, als wuerde ich behaupten, die FAZ schreibt unserioes, weil man dort der Meinung ist, jemand haette wohl mal in der Nordsee einen Fisch gefangen (war bloed, weiss ich selbst :wink:).

Gruesse
tigger

Hi,

schade, dass es in D nicht solch hohe Haftstrafen für solche Täter gibt.

Ich verstehe auch nicht, dass jemand, der schon mehrere Menschen ermordet hat, Hafturlaub bekommt, wie dieser Verbrecher, gegen den neulich verhandelt wurde, mir fällt gerade der Name nicht ein. Im Hafturlaub hat er natürlich sofort wieder gemordet.
Es wird wirklich Zeit, dass in D Verbrechen gegen Leib und Leben höher bestraft werden als finanzielle Verbrechen.

Gruß
Nelly

Hi, da kann ich dir nur voll und ganz zustimmen. Es wird Zeit, dass hier mal was an den Gesetzen (Strafmaß) geändert wird.

Gruß
Nelly

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Genau! Härter durchgreifen! Jawoll!

schade, dass es in D nicht solch hohe Haftstrafen für solche
Täter gibt.

Genau! Ich bin auch dafür, die Zeitdauer von „lebenslänglich“ von 15 Jahren auf 845 Jahre raufzusetzen! Und ich will auch Schadensersatzurteile in Höhe von 386 Milliarden Euro für ne verbrühte Lippe durch den heißen Kaffee bei McDonalds!

Im Hafturlaub hat er natürlich sofort wieder gemordet.

Natürlich hat er das! Das ist ja absehbar! Klar wie Kloßbrühe!

Es wird wirklich Zeit, dass in D Verbrechen gegen Leib und
Leben höher bestraft werden als finanzielle Verbrechen.

Zählen da auch w-w-w-Beiträge dazu, bei denen einem übel wird?

Wie stehst Du eigentlich zur Todesstrafe? STOP! Ich glaub, ich will es gar nicht wissen.

Weisste, bei so manchem Urteil kann ich auch nur den Kopf schütteln, aber gerade die Amis mit ihrem abstrusen Rechtssystem als Beispiel heranzuziehen, ist nun auch nicht das wahre…

Wenn ich da die Wahl hab, behalt ich lieber unseres.

2 „Gefällt mir“

das ist etwas ganz anderes - und Vorsicht Presse!
Hey Tigger,

Er ist vom
Tatbestand her fast identisch, wurde allerdings 1991 in den
USA verhandelt.

Das finde ich nicht - schließlich handelt es sich um eine Entführung. Im anderen Fall ist das Mädchen dem Lehrer mehr oder weniger freiwillig ins Gästehaus gefolgt.

In solchen Berichten wie dem von Raimund zitierten werden schon immer nur die Fakten dargestellt, die die Bevölkerung aufschreien lassen. Das sind eben die Medien. Meine Oma sagt in solchen Fällen immer selbstgerecht: „Beim Hitler hätt’s sowas nicht gegeben“. Sie läßt sich nicht mehr überzeugen, daß sowas im 3. Reich einfach nur totgeschwiegen wurde und heute durch alle Medien möglichst erschreckend und verfälschend gezerrt wird. Interessant finde ich zb., daß die sexuellen Straftaten mit Kindern sich seit 1970 fast halbiert haben. Die Medien erwecken dagegen den Eindruck, sie hätten sich verzehnfacht.

Überhaupt nicht erwähnt ist zb. der Einfluß des Mädchens. Mit seinen 12 Jahren wäre es heutzutage durchaus auch fähig, den Lehrer zu verführen, wir hatten einige solche Früchtchen in der Schule. Wer kann beweisen, daß der Lehrer das Mädchen wirklich „ins Zimmer zitiert“ hat oder sie nicht freiwillig geblieben ist? Ein 12jähriges Mädchen ist doch meistens halbwegs in der Lage, sich vor einem sexuellen Übergriff zu wehren, zumindest vor dem zweiten. Natürlich ist der Lehrer selbst auch blöd und zu bestrafen - gar kein Zweifel - Sex mit Minderjährigen, noch dazu Abhängigen ist völlig tabu, auch mit Einwilligung.

Ich bin ja auch für eine heftige Strafe und finde, daß eine Bewährung etc. hier nicht eingesetzt werden sollte. Trotzdem warne ich davor, sexuelle Delikte wie gefordert überzubewerten. Es bleibt immer die Frage der Beweise!!! Man denke nur an Billie Clinton - allein die üble Nachrede wurde ihm schon zum Verhängnis! Zwar wurde die Sache dann irgendwann „bewiesen“, aber da war es eh schon egal. Daher bin ich auch gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe. Die Beweisbarkeit ist hier m.E. gleich null. Und wenn es dumm läuft und man in USA ist, bringt man einen ehrbaren Mann sein Leben lang hinter Gitter.

Fazit: Erst denken, dann lenken - bzw. nie über Urteile urteilen, die nicht genau bekannt sind und wo die Informationen nur aus der Presse kommen.

ciao,
erik

woher willst Du das wissen?
Hi Raimund,

Da werden Straftäter wegen relativer Kleinigkeiten (z.B.
Beckers Steuerhinterziehung - ohne dies als Kavaliersdelikt
darstellen zu wollen) mit Strafen belegt,

das ist keine Kleinigkeit. Insbesondere ging es dabei darum, daß er keine Reue gezeigt hat. Er hätte sich zb. durch eine Selbstanzeige noch aus der Schlinge ziehen können. Hat er aber nicht. Wer nicht hören will…

Nur: Unzucht mit Abhängigen, einhergehend gewaltsamer
Geschlechtsverkehr ist meiner Meinung härter zu verurteilen,
als so eine Steuerhinterziehung.

Sag mir bitte: Mag alles sein, aber woher willst Du das wissen? Das sind alles Hypothesen! War die Schülerin überhaupt abhängig? Oder war es vielleicht eine ganz andere Klasse? Und vor allem: wer sagt „GEWALTSAM“??? Steht das irgendwo in diesem Blatt, das Du zitierst? Die Presse hat bei Dir genau das erreicht, was sie will: Sie verschleiert die Fakten, Du bist empört und kaufst das Blatt wieder, weil da wenigstens ordentlich Skandale aufgedeckt werden. Toll.

Ich kann nur nochmal auf mein Posting weiter unten hinweisen, das in winkels Sinne ist. Leider hatte ich es geschrieben, bevor ich sein Posting gelesen habe.

ciao,
erik

Hallo zusammen,

also das Strafmaß ist weniger das Problem. Wir haben in vielen Rechtsbereichen Straßmaße die einfach nicht ausgeschöpft werden (z.B. im Umweltbereich). Auch eine Anhebung von Mindeststrafen ist keine Lösung, da es immer noch die Möglichkeit gibt und auch geben muss, diese zu mildern, um wirklich jedem Einzelfall gerecht zu werden. Und genau darum geht es doch, die Frage der Einzelfallgerechtigkeit verbietet es einfach aus zwei Schlagworten ein Urteil zu machen.

Ich finde diese Taten nicht weniger schlimm als viele andere hier, die nach schwereren Strafen rufen, aber ich weiß auch, dass jeder Fall seine ganz eigene Geschichte und seine ganz eigenen Beteiligten, etc. hat. Und die einzige Chance dabei zu einem vernünftigen Urteil zu kommen ist ein möglichst breiter Spielraum für das Gericht, zu einer passenden Strafe kommen zu können. Und es mag tatsächlich auch Gründe geben, die zu einem extrem niedrigen Urteil führen, was ohne genaue Kenntnis der Details dann natürlich zunächt vollkommen unverständlich ist.

Ein weiterer Aspekt einer verkürzten Straffindung liegt einfach darin, dass es für Täter einfach keine Hinderungsgründe und zusätzliche Hemmschwellen mehr gibt, Taten auszuweiten. Die Sexualstraftaten und die hierzu immer wieder gehörten Stammtischparolen sind dafür das beste Beispiel. Würde man jeden Sexualstraftäter, und dies fängt bei Fällen sexueller Nötigung an und hört bei Lustmord auf, gleich stark, z.B. mit der Todesstrafe bestrafen, dann frage ich mich ernsthaft, was der von der Tat triebhaft übermannte Vergewaltiger wohl mit seinem Opfer tun wird, wenn er wieder rational denkt. Was hält ihn noch davon ab, sein Opfer zu töten und damit die Chance zu haben, die Tat zu verdecken, wenn es sicher ist, dass ein überlebendes Opfer dafür sorgen wird, dass er schon für die bislang verübte Tat sterben wird.

Nicht böse sein, aber ich denke wirklich - und ich meine jeder hat darauf auch für seine Arbeit einen Anspruch - dass auch gegenüber Gerichten immer zunächst einmal die Vermutung gelten sollte, dass dort Profis arbeiten und einen guten Job machen, und dass es sich auch hierbei um Mütter und Väter handelt, die keinerlei falsche Sympathien gegenüber Sexualstraftätern haben. Hinzu kommt ja noch, dass nur im Justizbereich eine klare Regelung existiert, was die Beteiligten Tun können, wenn sie mit der Arbeit des Gerichts nicht einverstanden sind. Dann gibt es einen sauberen Instanzenzug, bei dem von Instanz zu Instanz immer mehr und immer erfahrenere Leute sich mit der Sache beschäftigen. Diesen „Service“ und die damit einhergehende Qualitätsverbesserung gibt es bei keinem Arzt, keinem Ingenieur und keinem Bäcker, etc.

Gruß vom Wiz, der ja auch hin und wieder an unseren Gerichten verzweifelt und Rechtsmittel einlegt, sich aber abgewöhnt hat vorschnell und pauschal zu urteilen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Volle Zustimmung
Hi Wiz,

das Posting ist wirklich klasse und legt genau den Finger auf das Problem: Fakten verschleiern, um mehr Auflage zu machen.

Statt sich um die
Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr zu sorgen, woran man
viel tun kann, und wo über 400 tote Kinder pro Jahr eine nicht
hinnehmbare und andererseits leicht zu drückende Zahl sind,

Stimmt! Wegen der schicken „Kuhfänger“ an den immer beliebter werdenden Geländewagen sterben mit Sicherheit mehr Kinder als durch sexuelle Delikte. Trotzdem werden sie genau solange nicht verboten, wie die Presse sich nicht über sie aufregt. Von „Unfall“ ohne Verschulden, wie tigger das nennt, kann hier nicht gesprochen werden, sondern es ist ein bewußt in Kauf genommenes Risiko. Genauso wenig wie bei zu schnellem Fahren im Wohngebiet (mache ich zugegebenermaßen auch).

Kindsmißbrauch ist natürlich ein dankbares Sujet für die Medien, da sich da alle Eltern in ihrem Innersten erschreckt fühlen. An Autounfälle hat man sich inzwischen einfach gewöhnt…

ciao,
erik