Also: Ein Pizzabetrieb hat einen Fahrer (für die Pizzas etc.). Dieser legt bei einer Ausfahrt zu einem Kunden dem Kunden einen „Flyer“ (Werbezettel) einer anderen Pizzeria hin und sagt: Bitte bestellen Sie zukünftig hier, die andere Pizzeria (für die er gerade fährt) gibt es nicht mehr." Der Fahrer hat nämlich vor diese Pizzeria zu kaufen für die er Flyer verteilt. So macht er sozusagen Werbung für eine andere Pizzeria während er für eine andere arbeitet.
Das ist doch gesetzeswidrig oder? Könntet Ihr mir ein paar Begründungen und Paragraphen schicken?? Wär echt nett. Fällt das unter Verleumdung oder Wettbewerbsverbot?? Danke nochmal für Antworten.
Jallo, JayJay.
Das ist „geschäftsschädigendes Verhalten“. Der Arbeitnehmer verhält sich illoyal zu seinem Arbeitgeber. Ein Kündigungsgrund.
Gruß Eckard.
Das ist „geschäftsschädigendes Verhalten“. Der Arbeitnehmer
verhält sich illoyal zu seinem Arbeitgeber. Ein
Kündigungsgrund.
Danke für die Rasche Antwort Eckard.
Kann man da auch rechtlich, einfach gesagt mit dem Rechtsanwalt was machen?? Er sagt ja den Kunden dass es diesen Betrieb nicht mehr gibt und nimmt sozusagen Kunden weg. Wenn ja auf was/wie kann man klagen?
Danke für Antwort.
Gruss JJ
Hallo, JayJay,
ich bin kein Rechtsanwalt und empfehle Dir den Gang zu einem solchen, vorzugsweise einem auf Arbeitsrecht spezialisierten. Notfalls kann Dir auch die IHK weiterhelfen.
Meiner Meinung nach berechtigt das Verhalten des AN zur außerordentlichen Kündigung (fristlos), da er die Treuepflicht eklatant verletzt hat.
" Nach § 626 Abs. 1 BGB ist ein Arbeitsverhältnis (auch: Handelsvertreterverhältnisse, Berufsausbildungsverhältnisse, Heuerverhältnisse, Heimarbeitsverhältnisse) aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigendem die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Regelmäßig geeignet, einen wichtigen Grund zu bilden, sind - Einstellungsbetrug, - dauernde oder anhaltende Arbeitsunfähigkeit, - beharrliche Arbeitsverweigerung, - beharrlicher Arbeitsvertragsbruch, - grobe Verletzung der Treuepflicht , - Verstöße gegen Wettbewerbsverbote usw. Andererseits gibt es Sachverhalte, die grds. als Kündigungsgründe ausscheiden, insbes. - Gründe, die sich nicht zum Nachteil eines Arbeitnehmers auswirken dürfen (z.B. Rasse, Geschlecht, politische und gewerkschaftliche Betätigung), und - Gründe, die der Kündigende schon zuvor gekannt hat bzw. die sich nicht nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken können oder zum Bereich des Unternehmerrisikos gehören."
Quelle: http://www.kanzlei.de/frlk.htm (Hervorhebung von mir)
Die Seite enthält auch weitere interessante Hinweise.
Grüße
Eckard
Das ist „geschäftsschädigendes Verhalten“. Der Arbeitnehmer
verhält sich illoyal zu seinem Arbeitgeber. Ein
Kündigungsgrund.
Sogar fristlos. Sofern du das eindeutig, etwa mit ein paar Kunden als Zeugen, nachweisen kannst.
Kann man da auch rechtlich, einfach gesagt mit dem
Rechtsanwalt was machen?? Er sagt ja den Kunden dass es diesen
Betrieb nicht mehr gibt und nimmt sozusagen Kunden weg. Wenn
ja auf was/wie kann man klagen?
Dein Anwalt könnte zB eine Unterlassungserklärung fordern. Lässt sich nachvollziehen, welche Kunden er in letzter Zeit beliefert hat? Die könntest du anschreiben und den Sachverhalt aufklären. Die Kosten dafür könnte man ihm in Rechnung stellen, denke ich mal. Aber auch das wird dir dein Anwalt sagen können, ohne den ich an deiner Stelle nichts weiter unternehmen würde. Klopf aber vorher ab, ob bei dem Fahrer überhaupt irgendwas zu holen ist, vielleicht reicht ja eine fristlose Kündigung.