Hallo!
Bin zwar kein Rechtexperte, aber wie ich das in Erinnerung habe (sc… ist das lang her…
Wer trägt die Verantwortung auf einer Studienfahrt der 13.
Klasse (gymnasiale Oberstufe / Niedersachsen) bei volljährigen
SchülerInnen?
Soviel ich weiss, die Schule bzw. du bist über diese versichert.
Beispiel: Darf ein Begleitlehrer einem volljährigen Schüler
vorschreiben wann dieser abends im Zimmer zu sein hat?
Er darf es dir vorschreiben. Du brauchst dem aber nicht folgen.
Allerdings bist du damit jeglichen Versicherungsschutz los.
Viel Spass dann auf der Fahrt…!
(wir sind damals auch erst morgens um 7 Uhr in die angemieteten Bungalows zurück gekommen, in Zandvoort, DAS war 'ne geile Zeit… )) Auf der Rückfahrt ging es noch eine Nacht durch Amsterdam… *g*