Haftung / Grundstück

Hallo Experten,

wenn eine Person ein Grundstück (i.e. Obstwiese) besitzt und erlaubt einem Nachbar (unentgeltlich) das Grundstück zu benutzen (i.e. Obstbäume pflegen und ernten), haftet der Grundstücksbesitzer für alles was dem Nachbar auf diesem Grundstück passiert (i.e. Unfall auf dem Grundstück)? Oder ist der Nachbar für seine ‚Taten‘ selber dafür verantwortlich/haftbar? Wie kann der Grundstücksbesitzer sich am besten schützen?

Vielen Dank im Voraus

Sarah

Die typische jur. Antwort lautet: Es kommt darauf an! In jedem Fall sollte der Gartenbesitzer eine passende Haftpflichtversicherung haben (bzw. im Rahmen der Gebäudehaftpflicht (oder Landwirtschafthaftpflicht) für das eig. Wohnhaus die Streuobstwiese miteinbeziehen). Wenn nun der Nutzer über Wurzeln oder Maulwurflöcher purzelt, dann haftet der Eigentümer und die Versicherung zahlt. Wenn aber der Hobbygärtner anstatt mit der Leiter die Äpfel mit der Frisbyscheibe vom Baum holt und dieser sich durch das Erzeugen von Beulen rächt, dann ist es sein Problem. Wer also (grob-)fahrlässig das schädigende Ereignis herbeiführt, haftet voll oder, wenn das Grundstück „Mitschuld“ hat, teilweise für den Schaden.

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Hi Klaus,

ich klink mich mal hier ein, weil ich da eine spezielle Frage habe.

In jedem
Fall sollte der Gartenbesitzer eine passende
Haftpflichtversicherung haben (bzw. im Rahmen der
Gebäudehaftpflicht (oder Landwirtschafthaftpflicht) für das
eig. Wohnhaus die Streuobstwiese miteinbeziehen).

Mein Fall:
Früher gehörte die Nachbarwiese, auf der unsere Schafe zeitweise weiden und deren Obstbäume wir abernten durften/dürfen únserer Nachbarin. Inzwischen ist sie verstorben, das Grundstück wurde geteilt und der vordere Teil mit dem Wohnhaus verkauft. Die hinten liegende Wiese um die es geht, wurde von einem Neffen der Frau geerbt, der einige Dörfer weiter lebt.
Da er uns netterweise erlaubt, die Schafe weiterhin dort weiden zu lassen und das Obst zu ernten (Gegenleistung; wir halten das Grundstück in Ordnung), möchte ich ihn nicht reinreißen, wenn uns auf dem Grundstück was passiert. Da ich mir nicht vorstellen kann, daß seine Gebäudeversicherung für ev. Schäden aufkommt, was kann/soll der gute Mensch tun, um sich abzusichern?

Gandalf

Macht doch einfach nen Pachtvertrag über 1 euro pro jahr.

Wenn du dann auf dem Gründstück Schafe jagst und dabei vor den Baum rennst, der umfällt und drei Schafe tötet und ich zum Rollstuhlfahrer macht, dann biste allein daran schuld.

Wenn sich aber plötzlich ein Loch über einem Stollen auftut und du fällst rein, dann haftet immer noch der Verpächter.

gruss
winkel

Hallo!

…und warum sollte das ohne Pachtvertrag anders sein?

Gruß
Tom

Ganz einfach: Kennst du das Schild „Betreten des Grundstücks verboten, Eltern haften für ihre Kinder“?

Wer sein Grundstück nicht gegen unbefugtes Betreten sichert haftet für jegliche Unfälle, die auf diesem Grundstück passieren und durch Gegebenheiten des Grundstücks verursacht werden.

Ebenso ist es natürlich, wenn du jemandem ausdrücklich gestattest, dein Grundstück zu betreten.

Mit einem Pachtvertrag geht mit der Nutzungserlaubnis auch die Haftung auf den Pächter über, da dieser dann dafür zu sorgen hat, daß niemand, der das Grundstück betritt zu Schaden kommt.

Da man bei der heutigen Rechtsprechung ja nie weiß wie welcher mstand behandelt wird, sollte die Haftung beim Nutzer nicht beim Eigentümer liegen.

gruss
winkel

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Hallo winkel!

Ganz einfach: Kennst du das Schild „Betreten des Grundstücks
verboten, Eltern haften für ihre Kinder“?

Wer sein Grundstück nicht gegen unbefugtes Betreten sichert
haftet für jegliche Unfälle, die auf diesem Grundstück
passieren und durch Gegebenheiten des Grundstücks verursacht
werden.

Das ist nicht richtig, denn ein Schadenersatzanspruch setzt rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers voraus. Man muss auch nicht jedes Grundstück absperren, denn Privatgrund darf man ja ohne Erlaubnis sowieso nicht betreten. Etwas anders ist es bei Baustellen etc. Da rührt die Absicherungspflicht aber nicht aus der Eigenschaft als Eigentümer her, sondern daraus, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft immer für die Absicherung zu sorgen hat. Ein Grundstück an sich ist aber keine Gefahrenquelle.

Ebenso ist es natürlich, wenn du jemandem ausdrücklich
gestattest, dein Grundstück zu betreten.

Dann ist die Sache ein bisschen anders, aber auch da gilt das Verschuldensprinzip. Wenn ich jemanden durch mein Waldstück gehen lasse und derjenige fällt über eine Baumwurzel, dann hat er keine Ansprüche gegen mich.

Mit einem Pachtvertrag geht mit der Nutzungserlaubnis auch die
Haftung auf den Pächter über, da dieser dann dafür zu sorgen
hat, daß niemand, der das Grundstück betritt zu Schaden kommt.

Na ja, im Anfangsposting war von einem Schaden Dritter nicht die Rede, es ging eigentlich um den Schaden des Pächters, wenn man jetzt von einem Pachtvertrag ausgeht. Außerdem schließt ein Vertrag nicht unbedingt die Haftung nach § 831 BGB aus. Gegenüber Dritten ändert sich die Haftungsfrage außerdem nicht, ob das Grundstück entgeltlich gepachtet ist oder irgendein unentgeltlicher Gebrauchsüberlassungsvertrag vorliegt (wär auch nicht logisch, denn sonst würde die Haftung des Pächters verschärft, wenn er was bezahlt - eigentlich müsste die Sache logisch genau umgekehrt sein).

Gruß
tom