Proz.kostenbeihilfe nur bei 'Sieg'?

Was ist, wenn der Prozess verloren wurde und die Person nicht zahlen kann (Sozialhilfe)?

Darf sie dann drei Jahre lang, 10 €/Monat abstottern?

Danke!

Marina

Hallo,

was hat die Frage mit Prozeßkostenhilfe (Titel) zu tun?

Wenn du verurteilt worden bist, die Kosten zu bezahlen, dann solltest du mit der Gegenseite, bzw. mit dem Inhaber dieser Forderung darüber verhandeln, dass du diese in kleinen Raten bezahlen kannst. Es gibt keine Regeln oder Bestimmungen, nur Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft.

Gruß,
Francesco

Hallo Marina,

ich verstehe Deine Frage zwar auch nicht so ganz, will aber versuchen einen Überblick zum Thema PKH zu geben:

PKH bekommt man je nach Vermögensverhältnissen entweder mit oder ohne Rückzahlungspflicht. Gewinnt man den Prozess ist dies egal, da ja der Verlierer die Kosten trägt. Verliert man (zum Teil), muss man im Verhältnis des Unterliegens auch die Kosten tragen, und dann ist es eben entscheidend, ob man rückzahlungspflichtig ist oder nicht. Im ersten Fall werden dann per Rate die Kosten über einen längeren Zeitraum zurückerstattet, im zweiten Fall ist man fein raus.

PKH hat allerdings in keiner Weise etwas mit dem Prozessgegenstand zu tun. D.h. wenn man PKH bekommen hat und mangels Leistungsfähigkeit nicht zurückzahlen muss, dann muss man trotzdem im Falle eines Unterliegens das zahlen, was die Gegenseite im Prozess beantragt hatte. Eine Ratenzahlung hierfür ist nur mit besonderer Vereinbarung mit der Gegenseite oder gegenüber dem Gerichtsvollzieher möglich.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]