Meine Freundin wird seit einiger Zeit ‚belästigt‘.
Ein verheirateter Nachbar -ehemaliger Bekannter der Freundin- bedrängt Sie mehr oder weniger hartnäckig durch
klingeln an der Tür, Tel. und SMS.
Was kann man dagegen unternehmen???
Vielen Dank für Tipps!!!
Grüße
Andy
Hallo,
hier gibt es nur eine Möglichkeit. Klar und deutlich jede weitere Belästigung schriftlich sich verbieten. Androhen, wenn dies nicht hilft, wird ein Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt. Die Kosten solcher Belästigungen trägt der Verursacher.
Gruss Günter
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Hallo,
Vielen Dank für die Information!!!
Was verbirgt sich hinter den Worten Wahrnehmung der Interessen.
Wozu würde es kommen und welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben?
Muß das Schreiben per Einschreiben erfolgen oder einfach in den Briefkasten werfen? Oder wie auch immer?
Grüße
Andy
hier gibt es nur eine Möglichkeit. Klar und deutlich jede
weitere Belästigung schriftlich sich verbieten. Androhen, wenn
dies nicht hilft, wird ein Anwalt mit der Wahrnehmung der
Interessen beauftragt. Die Kosten solcher Belästigungen trägt
der Verursacher.
Gruss Günter
Meine Freundin wird seit einiger Zeit ‚belästigt‘.
Ein verheirateter Nachbar -ehemaliger Bekannter der Freundin-
bedrängt Sie mehr oder weniger hartnäckig durch
klingeln an der Tür, Tel. und SMS.
Was kann man dagegen unternehmen???
Vielen Dank für Tipps!!!
Grüße
Andy
Hallo,
Was verbirgt sich hinter den Worten Wahrnehmung der
Interessen.
Dies bedeutet, dass ein Anwalt beauftragt wird, dem Bekannten einen Brief zu schreiben und ihn aufzufordern, es zu unterlassen, weitere Belästigungen auszuüben.
Wozu würde es kommen und welche Konsequenzen könnten sich
daraus ergeben?
Das kann soweit gehen, dass wenn er sich nicht daran hält und es geht vor Gericht, dass ein Gericht entscheidet, dass er sich Deiner Bekannten nicht nähern darf, teilweise wird sogar der Umkreis festgelegt, in welchem er sich nicht nähern darf und es wird unter Androhung einer Geldstrafe, die 50 000 EURO und mehr sein kann jede Zuwiderhandlung bestraft.
Muß das Schreiben per Einschreiben erfolgen oder einfach in
den Briefkasten werfen? Oder wie auch immer?
Hier sollte als Beweis zumindest ein Einwurf-Einschreiben versandt werden. Wenn damit zu rechnen ist, dass der Bekannte den Brief annimmt, kann man ihm natürlich auch ein Einschreiben zusenden.
Gruss Günter
Hallo,
gibt es so etwas wie einen Musterbrief?
Vielen Dank!
Grüße
Andy
Hallo,
gibt es so etwas wie einen Musterbrief?
Vielen Dank!
Hi,
Sehr geehrter Herr X
ich fordere Sie hiermit auf, ab sofort jede Art von Belästigungen meiner Person zu unterlassen. Sei dies durch unerbetene Faxe, eMails, SMS oder durch Belästigungen an der Haustüre. Ich habe Sie aufzufordern, diese Erklärung, die ich Ihnen in doppelter Ausführung beigefügt habe, unterschrieben an mich bis spätestens xx.xx.xxxx abzugeben.
Mit der Rücksendung der beigefügten Kopie bestätige ich durch Unterschrift, dass ich ab sofort jede Art der Belästigung unterlasse. Ich bin mir darüber im Klaren, wenn ich mit meine Belästigungen nicht unterlasse, dass mir gerichtliche Schritte drohen. Ausserdem ist mir bekannt, dass ich wegen meiner Handlungen mich des Stalking verantwortlich mache und ggfls. gegen mich strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden können.
(Auf dem 2. Durchschlag dann wegen der Rückgabe den Namen des
Täters vermerken und einen Hinweis auf das Datum. Sendet er das Schreiben nicht retour und hören die Belästigungen nicht auf, einen Anwalt aufsuchen oder wenn in der Nähe eine Beratungsstelle für Stalking-Opfer ist, dort nähere Infos einholen)
Gruss Günter
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Danke! Aber was ist Stalking?
Vielen Dank!!!
Das ist aber ein Brief ohne Anwalt?
Gruß
Andy
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Hallo,
bei Stalking verfolgt eine Person eine andere, meist aus „einem überzogenen, fast krankhaften Begehren“. Meist sind es Männer, die Fauen an allen möglichen Orten auflauern, sie terrorisieren und eine Beziehung wollen. Dabei ist es sogar teilweise völlig irrsinnig, da es durchaus Fälle gibt, wo jemand die andere Seite nicht kennt, sich hier aber jemand in den Kopf gesetzt hat, dass die andere Seite eine „Nähe“ erwidern muss. Es gibt zunehmend auch Fälle in denen Frauen derart ungünstig auffallen. Diese Fälle sind im übrigen sehr gefährlich und es kommt nicht selten zuz Übergriffen.
Eine solche Verfolgung gibt es leider auch oft nach Ende einer Beziehung. Da hilft oft nur ein Schreiben, wenn das´nicht hilft das Schreiben eines Anwaltes und wenn dies auch nicht hilft den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Täter. Dies geht, soweit mir Fälle bekannt sind, bis hin zu einer vorgetäuschten Straftat um das Opfer wenigstens über ein Gerichtsverfahren zu sehen, wenn zuvor ein AG den Kontakt verboten hat.
Gruss Günter
Vielen Dank!!!
Für die ausführliche Aufklärung und Infos!!!
Grüße
Andy
Hologramm meets Autosuggestat (Zeitraffer & Lupe)
Es gibt immer ein Danach. Auch nach Wortwechseln in Schriftform. Du hast jederzeit das Recht, deine Meinung zu ändern. Das ist eines deiner Grundrechte auf Selbstsicherheit. Keiner zwingt dich, einen einmal eingeschlagenen Weg beizubehalten, um für dritte transparent zu bleiben.
Front ist Momentaufnahme und filtert nach Tiefenschärfe, Farbkontrast und Helligkeit.
off topic
Hi Biggi,
das ist nun das dritte Posting von Dir, welches ich heute lese.
Meinst Du wirklich ernsthaft, das Du mit diesen Redewendungen hier irgendjemandem hilfst? In der Hinsicht könnte ich auch stundenlange tiefenpsychologische Reden führen, nur hilft das niemandem.
Gruss Sebastian