Hi,
mich würde interessieren wie bei einem gekauftem Gerät die Gewährleistung zu handeln ist.
Angenommen ich kaufe ein Stereo-Anlage und der CD-Spieler geht nach 4 Monaten kaputt und wird ausgetauscht, ist dann die Gewährleistungsfrist automatisch um 4 Monate verlängert worden oder zählt die Frist immernoch ab Kaufdatum?
Ist es vielleicht nur für das ausgetauschte Teil um 4 Monate verlängert?
Wo finde ich die Gesetzesgrundlagen (Gesetzbuch §§?).
Vielen Dank für die Infos
Michael
PS: Gibt es unterschiede wenn der Käufer privat oder gewerblich ist?