Gewährleistungsfrage

Hi,

mich würde interessieren wie bei einem gekauftem Gerät die Gewährleistung zu handeln ist.

Angenommen ich kaufe ein Stereo-Anlage und der CD-Spieler geht nach 4 Monaten kaputt und wird ausgetauscht, ist dann die Gewährleistungsfrist automatisch um 4 Monate verlängert worden oder zählt die Frist immernoch ab Kaufdatum?

Ist es vielleicht nur für das ausgetauschte Teil um 4 Monate verlängert?

Wo finde ich die Gesetzesgrundlagen (Gesetzbuch §§?).

Vielen Dank für die Infos
Michael

PS: Gibt es unterschiede wenn der Käufer privat oder gewerblich ist?

Durch Reparaturen während der Gewährleistung verändert sich die Gewährleistungsfrist nicht, sie wird weder länger noch kürzer.

Pop

Durch Reparaturen während der Gewährleistung verändert sich
die Gewährleistungsfrist nicht, sie wird weder länger noch
kürzer.

Aber wenn getauscht wird, findet ja eine Wandlung statt. Streng genommen bekommt er sein Geld zurück und kauft davon einen neuen CD-Player. Dann beginnt IMHO die Gewährleistungsfrist von vorne.

Bei Reparatur allerdings nicht. Außer auf die bei der Reparatur ausgetauschten Teile.

Ciao
Kaj