mietrecht - melderecht

Von: , Frage gestellt am Do, 3. Feb 2000

hallo,

ich bin in folgender situation:
ich bewohne eine 55qm 2-zi wohnung. meine freundin hat ein wg-zimmer, ist aber oft bei mir. wir würden gerne einen wohnberechtigungsschein (wbs) für zwei personen bekommen. dafür müssen wir aber mindestens ein jahr zusammen polizeilich gemeldet sein, da wir ja nicht verheiratet sind. deshalb wollte meine freundin sich gestern vorsorglich beim einwohneramt unter meiner adresse melden, damit wir dann in einem jahr das scheinchen bekommen. dort wollte man aber von ihr einen untermietvertrag sehen.

können wir jetzt einfach pro forma einen untermietvertrag abschließen oder laufe ich da gefahr, wegen illegaler untervermietung gekündigt zu werden? kann der vermieter beim einwohneramt erfragen, wer alles in seiner wohnung gemeldet ist? wie würdet ihr vorgehen?

danke für eure hinweise, matthias

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten hilfreich
    Re: mietrecht - melderecht

    Hi!

    Eine Untervermietung mußt Du auf jeden Fall dem Vermieter melden bzw. seine schriftliches Einverständnis haben!

    Gruß

    Bernd

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