auf der Messe hat ein Karikaturis ein Konterfei von mir entworfen. Das hat er mir dann gegeben.
Darf ich das Bild jetzt kopieren, im Internet vermarkten? Sind die Nutzungsrechte am Bild auch an mich übergegangen? Wem gehört rechtlich gesehen das Bild jetzt eigentlich?
Wie ist das insgesamt mit Kunstwerken, die ich einem Künstler abkaufe. Welche Rechte erwerbe ich damit?
Hallo,
Du darfst das Bild nun ansehen und auch jemanden zeigen, oder auch Zuhause aufhängen.
Du bist nun aber nicht der Urheber geworden, also steht Dir auch nicht das Recht zu, das Werk zu vervielfältigen, vermarkten (auch im weiteren Sinn), etc.
Das alles sind Rechte die ausschliesslich dem Urheber zustehen, du kannst aber Nutzungsrechte vielleicht erwerben, diesen Erwerb solltest du aber nachweisen können.
Vielleicht ist er ja mit einer Veröffentlichung und Vermarktung einverstanden wenn du ihn beteidigst.
ansonsten ist das Werk erst 70 Jahre nach seinem Tod frei verfügbar.
Das geistige Eigentum (das inmaterielle Gut) ist bei ihm.
du hast nur das Blatt Papier.
Ulrich
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auf der Messe hat ein Karikaturis ein Konterfei von mir
entworfen. Das hat er mir dann gegeben.
Er hat ein Konterfei von dir entworfen. Selbstverständlich darfst du damit machen was du willst. Du hast ihm keinen Auftrag erteilt, er hat dir das „Werk“ unmittelbar übereignet, er hat keine schöpferische Arbeit geleistet - wo soll da ein „Urheberrecht“ hergeleitet werden?
Veröffentliche das Bild im Vereinsblatt oder in einer überregionalen Tageszeitung. Wenn der Karikaturist (K) dir daraufhin dumm kommt - lach ihn aus.
Urheberrechte für hingeschmissene Skizzen gibt es nicht - auch dann nicht, wenn der K sich im Schweisse seines Angesichts abgemüht hat…
Hallo,
Du darfst das Bild nun ansehen und auch jemanden zeigen, oder
auch Zuhause aufhängen.
Du bist nun aber nicht der Urheber geworden, also steht Dir
auch nicht das Recht zu, das Werk zu vervielfältigen,
vermarkten (auch im weiteren Sinn), etc.
Das alles sind Rechte die ausschliesslich dem Urheber
zustehen, du kannst aber Nutzungsrechte vielleicht erwerben,
diesen Erwerb solltest du aber nachweisen können.
Vielleicht ist er ja mit einer Veröffentlichung und
Vermarktung einverstanden wenn du ihn beteidigst.
ansonsten ist das Werk erst 70 Jahre nach seinem Tod frei
verfügbar.
Das geistige Eigentum (das inmaterielle Gut) ist bei ihm.
du hast nur das Blatt Papier.
Ulrich
Hallo Ulrich,
zunächst einmal danke für deine Antwort. Einige kleine Fragen bleiben noch übrig: Wenn ich einem Karikaturisten ein Werk abkaufe, wo ich selbst abgebildet bin - gehen somit also nicht die Nutzungsrecht an mich über? Habe ich das richtig verstanden?
Das schöpferische Werk gehört weiterhin ihm?
Noch etwas: Ich möchte das Bild nicht aufbewahren, sondern digitalisiere das, weil ich es im Album auf meinem Computer haben möchte. Verstößt das also schon gegen das Urheberecht?
Oder: Ich möchte das Bild auf meiner privaten Homepage veröffentlichen - ist das auch bereits Vervielfältigung und somit problematisch?
Also genau genommen darfst du es nichtmal absichtlich zerstören,
das lernt man sogar schon im Kindergarten.
du hast es so wie ich es beschrieben habe ganz richtig aufgefasst.
auch wenn du ein Bild kaufst, gehen selbstverständlich die Werknutzungsrechte nicht auf Dich über.
selbst wenn du das Original weiterverkaufst ist der Urheber darüber zu informieren und seit neuem (Folgerecht) am Weiterverkaufserlös zu beteidigen.
also angenommen Picasso hätte dir vor 60 Jahren eine Skizze geschenkt bzw. verkauft dürftest du sie weder auf deine HP stellen noch sonstwo veröffentlichen.
Außer du bezahlst einfach die Reprogebühr (siehe http://www.bildkunst.de )
falls der Urheber sich von einer Verwertungsgesellschaft vertreten läßt, dort. Sonst beim jeweiligen Rechteinhaber.
unter diesem Link findest du weitere fundierte Antworten zu Fragen dich dich schon eine Zeit lang beschäftigen.
Glaub mir alles andere ist schlicht und einfach Diebstahl und somit illegal, auch wenns nicht unbedingt jedesmal geahndet wird.
am einfachsten und besten ist, du setzt dich mit dem Urheber in Verbindung und fragst ihn. Vielleicht ist er ja gar nicht abgeneigt gegen eine Verlinkung, dich das Bild veröffentlichen zu lassen.
Es ist sein Recht und somit seine Entscheidung.
oder du Karrikierst dich einfach selbst dann hast DU alle Rechte