Definition 'neues Gerät'? Was gilt als 'neu'?

Hi,

ist ein gebrauchtes Gerät, das repariert (Austausch von Elektronik) und gereinigt wird, tatsächlich ein „neues Gerät“?

Angeblich wäre es meine Schuld, hätte ich das falsch interpretiert. :smile: Für mich ist ein neues Gerät, ein original verpacktes Gerät.

Und für Euch?

Danke,

Romana

Hallo Romana,

da hat wohl jemand (und zwar nicht du) neu mit neuwertig verwechselt!

Gruß ivo

Neu
Hallo Romana,

für mich heißt ‚neu‘ erstmal ungenutzt. Aber zB. durchaus geöffnet, von links nach rechts gewendet, geschüttelt und zwei Wochen in den Schrank gestellt.

Was Du meinst, ist eher ‚neu & OVP‘ ( = originalverpackt).

Viele Grüße
Diana

Hi Ivo,

konkret habe ich im Frühjahr einen Multifunktionsdrucker HP G95 von HP erworben, bei dem bei einem Transport das Vorlagenglas kaputt ging.

Die Transportfirma schickte mir heute das zweite Schreiben, in dem sie mir erneut kundtun, sie wollen nichts bezahlen, da ich nicht binnen einer Woche den Schaden gemeldet habe. Dies hatte ich schon etwas weiter unten thematisiert.

Davon ausgehend, daß die Transportfirma für den Schaden aufkommt, stimmte ich dem Händler zu, daß er das Gerät zu HP einschicken kann. Er sagte mir, er dürfe nichts reparieren, müsse alles einsenden. HP meinte heute, manche Reparturen dürften manche Vertragshändler sehr wohl durchführen. Der Händler hier vorort meinte, er könne keine Ersatzteile einkaufen. Selbst tat ich im Internet Adressen auf, wo dies durchaus ging. Auch HP nannte mir eine Adresse, bei der es gegangen wäre.

Ergo, das Gerät ist von ca. April und nun soll ich ein gebrauchtes Gerät eines anderen Kunden bekommen und auch nur noch ein halbes Jahr Garantie haben? Der Witz ist, daß der Spaß mich auch noch knapp 350 Euro kosten soll, da HP ja angeblich nur Pauschalpreise hier macht. Nur für das Geld gäbe es bei Ebay und 120 Euro mehr ein nigelnagelneues Gerät. Ich zahle doch nicht für ein gebrauchtes Gerät bzw. für eine ausgetauschte Glasscheibe knapp 350 Euro!

Nun, wenn es noch Garantie drauf ist, sei es etwas anders. Ich müsse halt nun mit Schulz verhandeln. Und wieso fühle ich mich verarscht?!

Ciao,
Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Diana,

als ich mich um die Kosten für eine Reparatur meines Multifunktionsdruckers HP G95 erkundigte, bei dem auf dem Transportweg das Vorlagenglas zersprang, war ich geschockt als ich knapp 350 Euro hörte. Verständlich. Doch dann wurde mir gesagt, HP würde nichts reparieren, sondern 1:1 autauschen. In einem anderen Telefonat hieß es, ich würde ein neues Gerät bekommen.

Als ich dann vier Wochen später ein ausgepacktes, offensichtlich gebrauchtes Gerät zugestellt bekommen sollte, war ich sprachlos.

Das Gerät verweigerte ich anzunehmen.

In einem Telefonat wurde mir gesagt, das Gerät sei neu, denn es würde die komplette Elektronik bei HP ausgetauscht worden sein und das Gehäuse sei innen und außen gereinigt worden.

Das steigerte sich bis dahin, daß es hieß, diese Geräte seien neuer sprich steriler als die neu und ovp Geräte.

Der Händler meinte, es sei mein Problem, wenn ich nicht verstünde, was neu ist. :smile:

Ciao,
Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

in der offiziellen HP Reparatur- und Servicepreisliste steht da das schöne Wort „generalüberholt“, was so sicher auch in den AGB enthalten ist (die Du beim Kauf ja akzeptiert hast…). Daran ist meines Erachtens auch nichts auszusetzen, da das zu reparierende/ersetzende Gerät ja auch nicht mehr frisch vom Band kam.

In der Automobilindustrie ist das absolut üblich; es gibt ganze Produktgruppen, die ausschließlich als Tauschteil zu bekommen sind (z. B. Kupplungen, Anlasser, Motoren etc.).

Der Gesetzgeber geht sogar soweit, ein Auto als neu zu bezeichnen, wenn es seit Zulassung nicht älter als 6 Monate ist oder weniger als 6000 km gefahren wurde.

Natürlich lag der Händler mit seiner Aussage knapp daneben, aber alleine die Logik schließt eigentlich aus, dass man für 350,- € ein fabrikneues Gerät bekommt (Neupreis vom G95 ca. 850,- €). Ich würde das Angebot jedenfalls annehmen, immerhin bekommst Du ein Gerät, dass zu vermutlich 80% aus neuen Teilen besteht und garantiert funktionstüchtig ist.

Neukauf ist auf jeden Fall erheblich teurer.

Gruß
Feanor

Hi,

auf keinen Fall werde ich ein Gebrauchtgerät eines anderen Kunden annehmen.

Der G95 kostet bei Ebay neu und original verpackt ca. 470 €, sprich ca. 120 Euro mehr. Wobei es Sofortkauf war. Das heißt, es geht wohl noch günstiger.

Das Gerät kaufte ich nicht von HP direkt sondern über’s Internet und da war kein Hinweis auf eine „Generalüberholung“.:

Auch bin ich nicht bereit, für eine zerbrochene Glasscheibe, die auf dem Transportweg durch die Transportfirma defekt ging, 350 Euro hinzulegen.

Das Gerät ist von April oder März. Ich zahle doch nicht für eine Glasscheibe fast den Neupreis. Außerdem hätte ich dann auch noch eine verkürzte Garantiezeit. :smile:)

No way.

Ciao,
Romana

Hi,

in der offiziellen HP Reparatur- und Servicepreisliste steht
da das schöne Wort „generalüberholt“, was so sicher auch in
den AGB enthalten ist (die Du beim Kauf ja akzeptiert
hast…). Daran ist meines Erachtens auch nichts auszusetzen,
da das zu reparierende/ersetzende Gerät ja auch nicht mehr
frisch vom Band kam.

In der Automobilindustrie ist das absolut üblich; es gibt
ganze Produktgruppen, die ausschließlich als Tauschteil zu
bekommen sind (z. B. Kupplungen, Anlasser, Motoren etc.).

Der Gesetzgeber geht sogar soweit, ein Auto als neu zu
bezeichnen, wenn es seit Zulassung nicht älter als 6 Monate
ist oder weniger als 6000 km gefahren wurde.

Natürlich lag der Händler mit seiner Aussage knapp daneben,
aber alleine die Logik schließt eigentlich aus, dass man für
350,- € ein fabrikneues Gerät bekommt (Neupreis vom G95 ca.
850,- €). Ich würde das Angebot jedenfalls annehmen, immerhin
bekommst Du ein Gerät, dass zu vermutlich 80% aus neuen Teilen
besteht und garantiert funktionstüchtig ist.

Neukauf ist auf jeden Fall erheblich teurer.

Gruß
Feanor

Hallo Ramona,

konkret habe ich im Frühjahr einen Multifunktionsdrucker HP
G95 von HP erworben, bei dem bei einem Transport das
Vorlagenglas kaputt ging.

Der eigentliche Schadenverursacher ist Deinen Schilderungen zufolge der Transporteur.

Die Transportfirma schickte mir heute das zweite Schreiben, in
dem sie mir erneut kundtun, sie wollen nichts bezahlen, da ich
nicht binnen einer Woche den Schaden gemeldet habe. Dies hatte
ich schon etwas weiter unten thematisiert.

Wahrscheinlich zu Recht, denn einen versteckten Schaden habe ich ünverzüglich zu melden. Wenn Du dieses nicht innerhalb einer Woche geregelt bekommst, hast Du keine Chance mehr irgendeinen Schaden ersetzt zu bekommen. Überleg mal, wieviele würden versuchen einen Schaden nach 10 oder 14 Tagen geltend zu machen. In Deinem Fall dumm gelaufen.

Davon ausgehend, daß die Transportfirma für den Schaden
aufkommt, stimmte ich dem Händler zu, daß er das Gerät zu HP
einschicken kann.

Da ich davon ausgehe, daß Dir die Wochenfrist der Transportfimra bekannt waren und das die danach keinen Schaden anerkennen, muss Dir hier bewußt sein, daß Du für die Kosten zahlst.

Er sagte mir, er dürfe nichts reparieren,
müsse alles einsenden. HP meinte heute, manche Reparturen
dürften manche Vertragshändler sehr wohl durchführen. Der
Händler hier vorort meinte, er könne keine Ersatzteile
einkaufen. Selbst tat ich im Internet Adressen auf, wo dies
durchaus ging. Auch HP nannte mir eine Adresse, bei der es
gegangen wäre.

Eventuell den Händler wechseln?

Ergo, das Gerät ist von ca. April und nun soll ich ein
gebrauchtes Gerät eines anderen Kunden bekommen und auch nur
noch ein halbes Jahr Garantie haben? Der Witz ist, daß der
Spaß mich auch noch knapp 350 Euro kosten soll, da HP ja
angeblich nur Pauschalpreise hier macht. Nur für das Geld gäbe
es bei Ebay und 120 Euro mehr ein nigelnagelneues Gerät. Ich
zahle doch nicht für ein gebrauchtes Gerät bzw. für eine
ausgetauschte Glasscheibe knapp 350 Euro!

Viele Hersteller berechnen Servicepauschalen bei Austauschgeräten. Über diese hättest Du Dich wahrscheinlich informiert, wenn Dir bei Abgabe des Gerätes bewußt gewesen wäre, daß DU zahlen musst.

Also gegen wen willst Du einen Rechtsstreit führen? Gegen den Transporteur? Gegen HP, wegen schlechter AGBs oder überhöhter Servicepauschalen?

Ich denke in diesem Fall wirst Du Lehrgeld zahlen müssen, auch wenns schmerzt. Vielleicht kommt Dir HP auf Kulanz noch entgegen, daß die Garantiezeit an Dein altes Gerät angepasst wird.

Gruß,
Michael

Hi Michael,

Romana, bitte.

Wir werden sehen. :smile:

Ciao,
Romana

Hi Feanor,

Der Gesetzgeber geht sogar soweit, ein Auto als neu zu
bezeichnen, wenn es seit Zulassung nicht älter als 6 Monate
ist oder weniger als 6000 km gefahren wurde.

Das ist aber so nicht richtig. Sobald ein Auto bereits zugelassen war ist es nicht mehr neu, sondern ein Gebrauchtwagen.
Ich kaufe gewöhnlich Vorführwagen mit so ca. 3.000km die ca. 3-4 Monate alt sind. Die sind mir bisher jedesmal als Gebrauchtwagen angeboten worden.
Gruss Sebastian

Hi Sebastian,

Das ist aber so nicht richtig. Sobald ein Auto bereits
zugelassen war ist es nicht mehr neu, sondern ein
Gebrauchtwagen.

Glaub einem Controller aus dem Kfz-Handel und schau mal ins UStG § 1b Abs. 3.

Wie Du selbst schon geschrieben hast, kaufst Du Vorführer, keine Gebrauchte. Das mag für Dich als Verbraucher eher uninteressant sein, für den Händler ist die Unterscheidung aber aus steuerrechtlichen Gründen durchaus wichtig.

Um mal ein Beispiel zu nennen: bei Vorführern fällt immer der USt-Regelsteuersatz an, Gebrauchtfahrzeuge können unter gewissen Umständen differenzbesteuert werden (USt fällt nur auf den tatsächlichen Mehrwert an). Die Unterscheidung ist auch wichtig bei grenzüberschreitendem Handel.

Gruß
Feanor

Hi Feanor,
wenn Du meinen Artikel richtig gelesen hättest: Die Wagen wurden mir als Gebrauchtwagen angeboten. Und Du wirfst etwas durcheinander: Die Definition Gebrauchtwagen hat nichts mit der steuerlichen Begrifflichkeit zu tun. Von daher darf nicht mal ein tatsächlicher Neuwagen laut neuester Rechtsprechung als Neuwagen angesehen werden, sobald das Nachfolgemodell bereits auf dem Markt ist. Ein Vorführwagen ist ein Gebrauchtwagen, definitiv. Mit dem Wagen sind zig Leute schon durch die Gegend gefahren. Auch wenn es nur der Dienstwagen eines Verkäufers war, der Wagen war bereits auf jemanden zugelassen. Frag mal die bei Dir dafür zuständigen Leute.
Ich habe selbst lange genug Fahrzeuge für eine Spedition gekauft.
Gruss Sebastian