Taschenkontrolle durch Arbeitgeber

Darf der Arbeitgeber ohne konkreten Verdacht meine Taschen (Rucksack, Einkaufstaschen, etc) kontrollieren?

In den meisten Kaufhäusern werden die Taschen der Angestellten beim Verlassen des Gebäudes nach einem Zufallsprinzip kontrolliert.
Dabei sollte man wissen, dass ca. 10-20% des Waren-Einkaufs eines Hauses von den eigenen Mitarbeitern geklaut werden.

Gruss
Nathalie

Darf der Arbeitgeber ohne konkreten
Verdacht meine Taschen (Rucksack,
Einkaufstaschen, etc) kontrollieren?

Das kommt vermutlich, wie immer bei rechtlichen Fragen darauf an: Was steht im Arbeitsvertrag? Gibt es eine Betriuebsvereinbarung? Was steht im Tarifvertrag. Üblich ist: Kontrolle nur zulässig bei konkretem Verdacht und ab und zu stichprobenartig, aber nicht belegschaftsdeckend und ständig.

Darf der Arbeitgeber ohne konkreten
Verdacht meine Taschen (Rucksack,
Einkaufstaschen, etc) kontrollieren?

Selbstverständlich darf das Dein Arbeitgeber nicht! Er darf Dich bitte, die Tasche odgl. zu öffnen. Wenn Du das tust, ok. Wenn Du das nicht willst (weil z. B. Deine Porno-Sammlung darin ist), kann er bei begründetem Diebstahlsverdacht die Polizei rufen. Die dürfen dann . . .

Wenn Du das

tust, ok. Wenn Du das nicht willst (weil
z. B. Deine Porno-Sammlung darin ist),
kann er bei begründetem
Diebstahlsverdacht die Polizei rufen. Die
dürfen dann . . .

Gibt es hier eigentlich einen Unterschied, wenn es einen Kunden im Kaufhaus/supermarkt o.ä. betrifft?

Soviel ich weiß, darf auch kein Kaufhausdetektiv o.ä. gegen deinen Willen in deine Tasche gucken. Er kann dich aber festhalten und die Polizei rufen.

Gruß,
Delia