Vergleichende Werbung

Hallo zusammen,

da wir ein Mailing planen, wäre es interessant zu wissen, wie in unserem speziellen Fall die rechtliche Lage ist.
Vergleichende Werbung ist ja erlaubt, solange man den Mitbewerber nicht „nieder“ macht.

Vorab: wir verlegen ein City-Magazin und sind damit im Anzeigengeschäft tätig.
Wir möchten in unserem Mailing die aktuellen Listpreise unseres Magazins denen der Mitbewerber gegenüberstellen:

z.B. wir: 1000er Kontaktpreis 25.-
Mitbewerb. 1: 1000er Kontaktpreis 40.-
Mitbewerb. 2: 1000er Kontaktpreis 49.-,
usw.

Wir möchten so auf unseren günstigen Preis - im Vergleich zur Konkurrenz - hinweisen, ohne auf deren Preispolitik näher einzugehen. Die Preise der Mitbewerber entsprechen den Tatsachen, wir haben uns deren Mediadaten schicken lassen.

Meine Frage: ist dies rechtlich einwandfrei, oder kann man daran Anstoß nehmen?

Rene

Hi,

Wir möchten in unserem Mailing die aktuellen Listpreise
unseres Magazins denen der Mitbewerber gegenüberstellen

ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber immerhin ein Werbeheini und hab sowas schon mal gemacht… verbindliche Auskunft will ich dir natürlich nicht geben, weil ich nicht weiß, ob sich in den letzten Monaten etwas geändert hat.

Dennoch: den objektiv vergleichbaren TKP dem der Mitbewerber gegenüberzustellen ist meines Wissens zulässig. Du solltest aber, um dich abzusichern, in einer Fußnote dazuschreiben „lt. Anzeigenpreisliste vom xx.xx.2002“. Es kann dir sonst passieren, dass die Konkurrenz mal eben den Preis um 1 ct. senkt und du entweder deine Printproduktion einstampfen kannst oder Ärger bekommst, weil dein Preisvergleich nicht mehr stimmt.

lemmy

Das mit der Fussnote ist ein guter Tip. Da hast Du völlig recht.
Rene

bei vergleichender Werbung kann der Schuß schnell nach hinten losgehen! Lasse Dich in jedem Fall von einem erfahrenen Anwalt beraten, denn auch nur bei der kleinsten Abweichung von der Wahrheit und Aktualität (der Hinweis mit der Datumsangabe war sehr wichtig!), kommt eine Abmahnung des Wettbewerbers.

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