Hi
mir gehts direkt um Mietminderung, aber sicher gibts noch mehr zu entdecken.
Danke euch für jeden Tipp
bye Robby
Hi
mir gehts direkt um Mietminderung, aber sicher gibts noch mehr zu entdecken.
Danke euch für jeden Tipp
bye Robby
hi robby,
vielleicht wirst du hier fündig:
http://www.mietrecht.de/
http://www.mieturteile.de/
http://www.123recht.net/article.asp?a=29
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
http://www.ra-kassing.de/miete/minderun/minalg.htm
gruss
nicky
Hi
mir gehts direkt um Mietminderung, aber sicher gibts noch mehr
zu entdecken.
Die einzelnen möglichen Links hast Du bereits erhalten. Beachte bitte, dass Du jeden Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen musst, eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen musst und auch in einer Mängelanzeige die Miete „Zahlung unter Vorbehalt“ stellen musst. Jeder Fall muss konkret bewertet werden, die Hinweise in den verschiedenen Links sind nur Anhaltspunkte, unter welchen Voraussetzungen ein gewisser Fall entschieden wurde. In vielen Fällen darf eien Mietminderung erst vorgenommen werden, wenn der Vermieter nichts tut. In manchen Fällen darf sofort gemindert werden, ab dem Tag der Meldung, z.B. jetzt bei der Heizung oder dem Warmwasserausfall.
Gruss Günter
hi
danke euch für die guten Adressen
man sieht sich
bye Robby