Antwort von
nach 3 Tagen
hilfreich
Re^4: Aufbewahrungspflicht ? DRINGEND !
Hi,
du kannst Recht haben, aber entscheidend
ist doch wohl, was ursprünglich
vereinbart wurde. Wurde ein kostenloses
Unterstellen der Sachen vereinbart und
diese Unterstellung nicht befristet,
scheint es mir rechtlich aussichtslos, im
Nachherein eine Miete einzufordern.
Gruß
Matthias
Hallo,
Du hast schon recht. Nur glaube ich, dass wir aus den vorliegenden informationen nie erfahren werden, was genau vereinbart war. Im zweifelsfall wird sich jeder auf den für ihn günstigeren standpukt ("kostenlos und unbefristet" oder "kostenlos aber kurzfristig") stellen. War beispielsweise von "kurz mal unterstellen" die rede, ist das noch keine unbefristete und kostenlose überlassung von abstellplatz. Da sich das nach drei jahren nicht mehr rekonstruieren läßt (da mündliche absprachen) erscheint mir meine argumentation nicht so aussichtslos.
Außerdem werde ich den eindruck nicht los, daß der "Einsteller" genau dieselbe taktik verfolgt sich auf einen maximalstandpunkt zu stellen. Dann bleibt der anderen seite nichts anderes übrig als das gleiche zu tun. Der rest ist dann verhandlungssache.(Ein gericht wegen alter und wertloser? dinge zu bemühen wäre ja eher lächerlich.)
Grüße Robert