Aufbewahrungspflicht ? DRINGEND !

Von: , Frage gestellt am Fr, 4. Feb 2000

Hi,

Ein bekannter hat gerade folgendes Problem :
Ein ehmaliger Freund von ihm,hat bei ihn vor ein paar Jahren (3 oder so) ein paar Teile in den Keller gestellt, warum nicht bei sich weiss keiner mehr, nun hat der sich eben 3 jahre oder so nicht gemeldet,taucht auf einmal wieder auf und will die sachen zurück.Diese sind aber irgendwann wohl von den Eltern oder so mal weggeworfen worden.
Keiner weiss wo die geblieben sind.
Muss mein Freund die jetzt ersetzen ?

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Danke Christian

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Aufbewahrungspflicht ? DRINGEND !

    Grundsätzlich hätte vor der Vernichtung der Rechtsweg eingehalten werden müssen:
    -Aufforderung zur Abholung mit Fristsetzung
    -Nachfristsetzung mit Androhung der Vernichtung

    Rechtlich hat der Eigentümer nun Anspruch auf Schadenersatz.

    Gruß

    Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Aufbewahrungspflicht ? DRINGEND !

      Hallo Christian, Matthias Neumann schrieb:
      Grundsätzlich hätte vor der Vernichtung
      der Rechtsweg eingehalten werden müssen:
      -Aufforderung zur Abholung mit
      Fristsetzung
      -Nachfristsetzung mit Androhung der
      Vernichtung

      Rechtlich hat der Eigentümer nun Anspruch
      auf Schadenersatz.
      Im prinzip ja,
      aber...
      Ich würde an stelle deines freundes
      so argumentieren:

      Man muß bedenken, daß entsprechende nutzung des kellers (1 Jahr?) auch geldwert ist (Kellermiete einfach auf die Fläche, die der krempel eingenommen hat umlegen). Dann kann man beide forderungen voneinander abziehen. Bei schrott oder altem zeug dürften dann DM 0.0 als schadensersatzforderung übrig bleiben.
      (Das war wohl der hintergedanke, als die eltern die alten sachen entsorgt haben.)

      Der anspruch auf ersatz des mietzinses oder "entgangene miete" könnte sich übrigens aus den Regelungen zur "Geschäftsführung ohne Auftrag ergeben" (hab grad kein BGB da).
      Vorsicht wegen der Verjährungsfristen!
      Dein Kumpel könnte auch mal prüfen [lassen?], ob der von meinem "vorposter" genannte schadensersatzanspruch nicht schon verjährt ist.

      Grüsse Robert

      PS: Auch wenns nicht ganz richtig war das zeug einfach wegzuschmeissen, sollte der "Einsteller" sich schon mal die frage stellen, ob er im bereit gewesen wäre, im nachhinein 3 Jahre Kellermiete für sagen wir mal 2qm zu entrichten?

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Aufbewahrungspflicht ? DRINGEND !

        Hi,

        du kannst Recht haben, aber entscheidend ist doch wohl, was ursprünglich vereinbart wurde. Wurde ein kostenloses Unterstellen der Sachen vereinbart und diese Unterstellung nicht befristet, scheint es mir rechtlich aussichtslos, im Nachherein eine Miete einzufordern.

        Gruß

        Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
          Re^4: Aufbewahrungspflicht ? DRINGEND !

          Hi,

          du kannst Recht haben, aber entscheidend
          ist doch wohl, was ursprünglich
          vereinbart wurde. Wurde ein kostenloses
          Unterstellen der Sachen vereinbart und
          diese Unterstellung nicht befristet,
          scheint es mir rechtlich aussichtslos, im
          Nachherein eine Miete einzufordern.

          Gruß

          Matthias
          Hallo,
          Du hast schon recht. Nur glaube ich, dass wir aus den vorliegenden informationen nie erfahren werden, was genau vereinbart war. Im zweifelsfall wird sich jeder auf den für ihn günstigeren standpukt ("kostenlos und unbefristet" oder "kostenlos aber kurzfristig") stellen. War beispielsweise von "kurz mal unterstellen" die rede, ist das noch keine unbefristete und kostenlose überlassung von abstellplatz. Da sich das nach drei jahren nicht mehr rekonstruieren läßt (da mündliche absprachen) erscheint mir meine argumentation nicht so aussichtslos.
          Außerdem werde ich den eindruck nicht los, daß der "Einsteller" genau dieselbe taktik verfolgt sich auf einen maximalstandpunkt zu stellen. Dann bleibt der anderen seite nichts anderes übrig als das gleiche zu tun. Der rest ist dann verhandlungssache.(Ein gericht wegen alter und wertloser? dinge zu bemühen wäre ja eher lächerlich.)

          Grüße Robert

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