Abstand parkverbotesschild

hallo,

habe kürzlich einen strafzettel bekommen, an dem ort ist jedoch kein parkverbotsschild. es handelt sich um einen markt (auf dem ist schon parkverbot), der platz, wo ich parkte, ist jedoch nicht direkt auf dem markt sondern es ist noch eine straße dazwischen. ist jetzt schwer zu erklären - es war jedenfalls nicht erkennbar, daß parken verboten ist. gibt es da bestimmte abstandsregeln, wo sich das schild befinden muß?

Hallo Snow,
wirklich kaum zu verstehen, dennoch versuch ich’s mal:
Grundsätzlich gilt ein Halteverbot bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung. Da es Schlauberger gibt, die angegeben haben, sie seien aus der anderen Richtung gekommen und hätten gewendet, ohne das Schuld gesehen zu haben, hat die Rechtsprechung einen Fußweg von 150m für zumutbar angesetzt, um zu schauen, ob ein Verbot dort besteht.
Dann gibt es das sog. Zonenhalteverbot. Dort ist für eine mehrzahl von Straßen und Plätzen das Halten (oder Parken) grundsätzlich verboten, es sei denn in besonders gekennzeichneten Parkbuchten und meistens gegen Parkscheibe oder -schein. Vielleicht lag so etwas dort vor?
Oder war es ein sog. Verkehrsberuhigter Bereich (im Volksmund fälschlicherweise „Spielstraße“ genannt). Dort ist Parken nur auf besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Oder war es ein Wendeberich einer Sackgasse? Dort ist das Parken grundsätzlich verboten.

Es gibt viele möglichkeiten - leider gibt deine Beschreibung nicht viel her :frowning:

Dennoch viele Grüße
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]