Für eine Arbeitskollegin, Witwe mit 3 Kindern, benötige ich dringend einen Rat. Der älteste Sohn, 14 Jahre, leidet an hochkradiger Adipositas. Bei einer Körpergröße von 1,65 m beträgt das Gewicht z. Zt. 84 - 85 kg.
Auf ärztliches Anraten soll sich der Sohn nach Möglichkeit einer Langzeittherapie unterziehen.
Bisher, bei Rententräger (BfA)sowie Krankenkasse (BEK)beantragte Kuren wurden abgelehnt.
Wer kennt sich in diesem Bereich aus und kann mir ein paar Tipps geben.
einen Rechtsanspruch auf eine Kur hat m. W. grundsätzlich niemand - das hängt von der medizinischen Indikation ab. Allerdings hat jede® das Recht eine Kur zu beantragen. Dieser Antrag wird (ablehnend oder befürwortend) beschieden. Gegen diesen (in der Regel wohl nur ablehnenden) Bescheid kann jede® Rechtsmittel einlegen, sprich: Widerspruch erheben. Führt auch der Widerspruch nicht zum gewünschten Ziel, so ist hiergegen die Klage vor dem Sozialgericht möglich. Dessen Entscheidung kann u. U. vor dem Landes- und irgendwann vor dem Bundessozialgericht revidiert werden.
Dieser Weg ist einzuhalten, „Abkürzungen“ sind mir nicht bekannt.