Geschäftsschädigende Äußerung

Hallo Experten,

angenommen, der Inhaber von Firma A macht öffentlich eine geschäftsschädigende falsche Tatsachenbehauptung über Firma B, der Mitbewerber im selben Markt ist.

Auf eine Aufforderung von B, diese falsche Behauptung zurückzuziehen, macht A dieses auch, jedoch in einer Art und Weise, die B veralbert.

Läge damit nach wie vor Geschäftsschädigung vor?

Danke und Alles Gute!
…Michael

Hallo,

Auf eine Aufforderung von B, diese falsche Behauptung
zurückzuziehen, macht A dieses auch, jedoch in einer Art und
Weise, die B veralbert.

was heißt denn genau „veralbert“?

Unabhängig davon, wie die Antwort ausfällt: Typischer Fall für den Richter. Der entscheidet dann, ob er sich veralbert fühlen würde, d.h. die „Zurückziehung“ der Behauptung als solche wertet oder nicht.

Wobei sich dieses „zurückziehen“ für mich so anhört, als ob sich hier jemand wie eine beleidigte Leberwurst aufführt und aus dem Munde des Kontrahenten nur einen letztlich nichtssagenden Spruch hören wollte.

Entscheidend ist, daß die geschäftsschädigende Äußerung nicht wiederholt wird. Getätigt wurde sie doch allemal.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

was heißt denn genau „veralbert“?

in dem Sinne, dass wenn z.B. zunächst behauptet worden wäre, dass ein Unternehmen XYZ nur einen Mitarbeiter hätte (was es als Mitbewerber schon wegen Service-Garantien indiskutabel gemacht hätte) und dann sowas gesagt wird: „Bevor mich der supergute Großkonzern XYZ jetzt verklagt, nehme ich zurück, dass XYZ nur einen Mitarbeiter hätte.“. Es handelt sich dabei im Beispiel natürlich nicht um einen Großkonzern, aber eben doch deutlich mehr als 1 Mitarbeiter.

Was, wenn mehrere falsche Behauptungen aufgestellt wurde und alle wurden auf dieselbe veralbernde Art und Weise „zurückgezogen“?

Hat jemand zufällig Erfahrungswerte?

Alles Gute wünscht
…Michael

Hat jemand zufällig Erfahrungswerte?

Hallo Michael,

solche Dinge pflegen regelmäßig wie folgt ihren Lauf zu nehmen: Einer der Lügenbolde/Geschichtenerzähler/Gerüchteverbreiter rennt zum Advokaten. Damit hat er schon mal die erste Musik bestellt, die zu bezahlen ist. Der Advokat setzt ein Schreiben auf, fordert Unterlassung und schwingt natürlich die BRAGO. Der Kontrahent geht samt Abmahnschreiben auch zum Anwalt, schildert seine Version des Vorgangs, die sich natürlich ganz anders anhört. Damit ist die nächste Musik bestellt. Kein Beteiligter kommt zur Vernunft, die Aussagen sind so nie gefallen, aus dem Zusammenhang gerissen, wurden unzulässig interpretiert, falsch verstanden…kurz und schlecht, ein Amtsgericht darf sich mit diesem Fall von Maschendrahtzaun beschäftigen. Damit wurde insgesamt schon ein ganzes Konzert bestellt, das natürlich zu bezahlen ist.

Vor Gericht wird gelogen und hingedreht, daß sich die Balken biegen. Der genervte Richter gewinnt den Eindruck, daß beide Parteien einen Sprung in der Schüssel und offenkundig zu viel Zeit und Geld haben. Er legt den Beteiligten nahe, die angeblich gefallenen Behauptungen nicht mehr zu wiederholen und teilt ansonsten mit, daß jeder die Hälfte der Gerichtskosten zu zahlen hat. Hinzu kommen die Kosten der Anwälte, die im übrigen die einzigen Gewinner solchen Gezänks sind.

Du hast nach Erfahrungen gefragt. Wenn Du mich fragst, sollte ein Kaufmann nicht über jedes Stöckchen hüpfen, das ihm irgendein Schwachmat hinhält. Wer sich ernsthaft um sein Geschäft kümmert, hat keine Zeit für Gerede und Gerüchte. In der Zeit, die mit solchem Mist vertan wird, könnte man z. B. mehrere neue Kunden akquirieren. Dabei kommt mehr heraus als mit der Beschäftigung von Anwälten und Gerichten.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Kein
Beteiligter kommt zur Vernunft, die Aussagen sind so nie
gefallen, aus dem Zusammenhang gerissen, wurden unzulässig
interpretiert, falsch verstanden.

nun, du gehst davon aus, dass es keine Zeugen gibt. Ohne Zeugen gäbe es aber auch keine Geschäftsschädigung, allenfalls Beleidigung. Ich gehe schon von schriftlichen falschen Behauptungen aus. Dan gibt es keine Versionen, sondern nur Tatsachen.

Der genervte Richter gewinnt den Eindruck, daß beide
Parteien einen Sprung in der Schüssel und offenkundig zu viel
Zeit und Geld haben. Er legt den Beteiligten nahe, die
angeblich gefallenen Behauptungen nicht mehr zu wiederholen
und teilt ansonsten mit, daß jeder die Hälfte der
Gerichtskosten zu zahlen hat. Hinzu kommen die Kosten der
Anwälte, die im übrigen die einzigen Gewinner solchen Gezänks
sind.

Das allerdigs mag auch in so einem Fall das Ergebnis sein. Danke.

Alles Gute wünscht
…Michael

Hallo Wolfgang,

sehr gut gesagt. Jeder Doofmann ruft heutzutage sofort nach einem Richter. Sei es der Maschendrahtzaun, sei es der Apfelbaum, sei es der bellende Hund oder seien es spielende Kinder. Viele Menschen sind so schrumpfköpfig geworden (und das steckt in vielen Deutschen ehrlich mal einfach drin), daß sofort nach einer Obrigkeit gerufen wird, die für Zucht und Ordnung sorgt, wenn irgendjemand aus purer Dreistigkeit seine Kinder nachmittags im Garten toben läßt.

Ich finde Deinen Beitrag spitze!!

Beste Grüße
Mike

Hallo Michael,

Läge damit nach wie vor Geschäftsschädigung vor?

ich glaube nicht, daß es schon eine Geschäftsschädigung ist. Einen Schaden mußt Du ja erstmal nachweisen können (z. B. Rückgang der Umsatzzahlen, ein Kunde springt plötzlich und unerwartet ab etc.).
Die Erbringung eines solchen Nachweises ist sicherlich außerordentlich schwierig. Und selbst wenn es Umsatzrückgänge und rückläufige Auftragszahlen gibt, besteht noch immer kein Beweis dafür, daß dies aus den Äußerungen des Schandmauls resultiert.

Bevor man also die Anwälte reich macht, wäre es vielleicht sinnvoller, seine Energie dahingehend zu verwenden, seine Kunden davon zu überzeugen, daß man mehr leisten kann, als man bewirbt. Worte sind Schall und Rauch. Leistung zählt. Wenn man jetzt aber anfängt, vor einem Richter den Zappelkasper zu machen, um auf Teufel komm’ raus feststellen zu lassen, daß der andere ja lügt, beweist man seinen Kunden doch lediglich, das man sogar Worten gegenüber empfindlich ist, dadurch Umsatzrückgang befürchten muß und auch, daß man jemand ist, der schnell die Obrigkeit anruft.

Merkst Du nicht, daß dieses „Schandmaul“ sich mit seiner „veralbernden Rücknahme“ schon längst selbst zum Hammel gemacht und damit disqualifiziert hat? Die Sache mögen ja manche Leutchen lustig finden, worauf der Typ wohl auch spekuliert. Aber normale Menschen werden ihn für einen Kasper halten, für dessen Geschäft es eine Notwendigkeit ist, die Konkurrenz lächerlich zu machen und ihr alberne Wortkämpfe aufzuzwingen.

Wenn man aber dennoch etwas sucht, das öffentlichkeitswirksam ist, dann doch nicht den Weg zum Richter, damit man hinterher jedem Nichtinteressierten ein Urteil unter die Nase halten kann, sondern ich hielte es für sinnvoller, einfach mal ebenso öffentlich anzufragen, was dieser Typ mit seiner neuen Marketingkampagne, der Konkurrenz alberne Wortspielchen aufzudrängeln, bezwecken möchte. Umsatzsteigerung durch lästige Peinlichkeiten?

Beste Grüße
Mike