ich habe vor 6 Tagen einen gebrauchten Wagen gekauft. Der Wagen war in etwa so teuer wie ein vergleichbares Auto mit schlechterer Ausstattung, deutlich mehr Kilometer und etwa 7-10 Monate älter. Im Kaufvertrag wurde allein eine Neulackierung der beiden Türen vorn/hinten auf der Fahrerseite genannt. Grund dafür seien Kratzer die auf beiden Türen entfernt wurden.
Nach DEKRA Durchsicht stellte sich heraus, das der Wagen auf der Fahrerseite ganz sicher „Unfall-vorbelastet“ ist. Die Türen sind neu, der Schweller wurde wahrscheinlich gewechselt etc. Der Schaden wurde aber sehr Fachmännisch behoben. Jedoch ist ein Folgeschaden, durch z.B. Rost nach einigen Jahren, nicht auszuschliessen.
Ich habe noch nichts schriftliches, aber das könnte man ja bei bedarf erstellen lassen.
Wie sollte man sich nun verhalten? Gibt es irgendwelche Fristen die man jedenfalls einhalten muss? An wen kann man sich wenden?
Sollte man das Auto auf jeden Fall zurückgeben, umtauschen, oder wie auch immer, oder sollte man diese Tatsache einfach zu ignorieren versuchen.
wenn der Wagen dir als unfallfrei verkauft wurde, hast du auf jeden Fall das Recht, den Wagen zurückzugeben bzw. den Kaufpreis entsprechend zu mindern. Wenn der Wagen gut läuft, dir gefällt und die Reparatur fachmännisch durchgeführt wurde, würde ich an deiner Stelle letzteres in Betracht ziehen.
Auf jeden Fall solltest du den Verkäufer darauf ansprechen, denn einen verunfallten Wagen als unfallfrei zu verkaufen ist schlicht Betrug. Und das sollte man meiner Meinung nach nicht noch fördern, indem man ertappte Betrüger ungeschoren davonkommen läßt.
Hi Mario,
zu dem Posting von Frank möchte ich noch hinzufügen, das Du , sofern Du den Wagen irgendwann mal verkaufst, ebenso erwähnen musst, das es sich um einen Unfallwagen handelt. So bekommst Du später weniger beim Verkauf. Ich würde den Verkäufer darauf ansprechen. Ansonsten schliesse ich mich Frank an.
Gruss Sebastian
den Mist habe ich auch erlebt. Wagen gekauft (Unfälle waren dem Händler nicht bekannt). Nach einer Woche treffe ich einen Bekannten (Kfz-Meister), der mir sagt: „Also den haben wir mal in der Werkstatt gehabt. War ein ziemlich heftiger Auffahrunfall“.
Ich bin dann zum Händler, habe ihn aufgefordert, den Wagen zurückzunehmen (ich hatte mit ihm mittlerweile 500km zurückgelegt) und was passiert? Er weigert sich. Ich schrieb den Händler dann nochmal an und forderte ihn somit also schriftlich zur Rückgängigmachung auf. Keine Reaktion. Bin dann nach 7 Tagen (und weiteren 500km) zur DEKRA, habe ein
Sachverständigengutachten anfertigen lassen und habe den ganzen Krempel zum Anwalt gegeben. Nach drei Tagen bekam ich den Anruf, daß ich den Wagen beim Händler abstellen sollte. Meine Klickerklacker für das Fahrzeug bekam ich zurückerstattet und die Kosten für das Gutachten wurden mir ebenfalls ersetzt.
Heute mache ich es immer so:
Ich gehe zum Händler, schaue mir ein Fahrzeug an und frage ihn, ob er mir ein Sachverständigengutachten bezahlt, welches ich im Zuge der Probefahrt erstellen lasse, damit ich sicher sein kann, kein Unfallfahrzeug zu kaufen. Wenn er ablehnt, frage ich ihn, ob er mir die Unfallfreiheit im Kaufvertrag garantiert. Meistens bekomme ich für letzteres dann eine Zusage. Wenn ich in beiden Fällen eine Absage bekommen, suche ich mir einen anderen Händler.
oder sollte man diese Tatsache einfach zu
ignorieren versuchen.
Auf gar keinen Fall. Wenn Du den Wagen mal wieder loswerden willst, dann mußt Du doch selbst angeben, daß es ein U-Fz ist. Das mindert natürlich den Preis. Gibst Du den Unfall nicht an, verkaufst Du den Wagen mit einer Arglist. Summa summarum beschert Dir die Ignoranz mehr Ärger als sein muß und Dein jetziger Verkäufer freut sich einen zweiten Anus.